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   FG Hamburg, 06.02.2018 - 2 V 324/17   

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https://dejure.org/2018,8410
FG Hamburg, 06.02.2018 - 2 V 324/17 (https://dejure.org/2018,8410)
FG Hamburg, Entscheidung vom 06.02.2018 - 2 V 324/17 (https://dejure.org/2018,8410)
FG Hamburg, Entscheidung vom 06. Februar 2018 - 2 V 324/17 (https://dejure.org/2018,8410)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 34 ; AO § 35 ; AO § 69 ; AO § 191 ; FGO § 102
    Haftung: Haftung des Geschäftsführers für Steuerschulden der Gesellschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Haftung des Geschäftsführers für Steuerschulden der Gesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 11.03.2004 - VII R 52/02

    Haftung des "Strohmann-Geschäftsführers"

    Auszug aus FG Hamburg, 06.02.2018 - 2 V 324/17
    Diese auf der zweiten Stufe zu treffende Entscheidung ist gerichtlich nur im Rahmen des § 102 Satz 1 FGO auf Ermessensfehler überprüfbar (BFH-Urteil vom 11. März 2004 VII R 52/02, BStBl II 2004, 579).

    Unter den einzelnen Haftungstatbeständen besteht keinerlei Rangordnung (vgl. BFH-Urteil vom 11. März 2004 VII R 52/02, BStBl II 2004, 579).

    Denn selbst der nominelle Geschäftsführer ohne jegliche tatsächliche Möglichkeit zur Geschäftsführung haftet grundsätzlich neben einem faktischen Geschäftsführer (BFH-Urteil vom 11. März 2004 VII R 52/02, BStBl II 2004, 579).

  • BFH, 30.08.1994 - VII R 101/92

    Dem Geschäftsführer einer GmbH als Haftungsschuldner kann ein Verschulden des

    Auszug aus FG Hamburg, 06.02.2018 - 2 V 324/17
    Dann ist er jedoch stets verpflichtet, diejenigen Personen, denen er die Erledigung der steuerlichen Pflichten übertragen hat, laufend und sorgfältig zu überwachen, insbesondere sich so eingehend über den Geschäftsgang zu unterrichten, dass er unter normalen Umständen mit der ordnungsgemäßen Erledigung der Geschäfte rechnen kann bzw. ihm ein Fehlverhalten des beauftragten Dritten rechtzeitig erkennbar wird (BFH-Urteil vom 30. August 1994 VII R 101/92, BStBl II 1995, 278 m. w. N.).

    Mangelhaftes Überwachen der zur Pflichterfüllung herangezogenen Personen ist unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls regelmäßig als grob fahrlässige Pflichtverletzung - Überwachungsverschulden - einzustufen (BFH-Urteil vom 30. August 1994 VII R 101/92, BStBl II 1995, 278 m. w. N.).

  • BFH, 13.06.1997 - VII R 96/96
    Auszug aus FG Hamburg, 06.02.2018 - 2 V 324/17
    Hinsichtlich des Entschließungsermessens ist es ausreichend, dass der Antragsgegner lediglich auf die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen die GmbH als Steuerschuldnerin und die damit verbundene Unmöglichkeit eine Einziehung der rückständigen Steuer durch Vollstreckungsmaßnahmen hinweist (vgl. BFH-Urteil vom 13. Juni 1997 VII R 96/96, BFH/NV 1998, 4).
  • BFH, 16.06.2011 - IV B 120/10

    AdV: Festsetzung von Verzögerungsgeld im Rahmen einer Außenprüfung - Zulässigkeit

    Auszug aus FG Hamburg, 06.02.2018 - 2 V 324/17
    Die Aussetzung der Vollziehung setzt nicht voraus, dass die für die Rechtswidrigkeit sprechenden Gründe überwiegen (vgl. BFH-Beschluss vom 16. Juni 2011 IV B 120/10, BFH/NV 2011, 1549, BFH-Beschluss vom 6. November 2008 IV B 126/07, BStBl II 2009, 156).
  • BFH, 21.07.1994 - IX B 78/94

    Voraussetzungen der Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheides - Räumung

    Auszug aus FG Hamburg, 06.02.2018 - 2 V 324/17
    Die Entscheidung über einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ergeht wegen dessen Eilbedürftigkeit aufgrund des Prozessstoffs, der sich aus den dem Gericht vorliegenden Unterlagen, insbesondere den Akten der Finanzbehörde und präsenten Beweismittel ergibt (vgl. BFH-Beschluss vom 21. Juli 1994 IX B 78/94, BFH/NV 1995, 116).
  • BFH, 13.02.1996 - VII B 245/95

    Haftung des Geschäftsführers als "Strohmann"

    Auszug aus FG Hamburg, 06.02.2018 - 2 V 324/17
    Wer die Geschäftsführung durch einen anderen faktisch duldet, hat durch geeignete Aufsichtsmaßnahmen sicherzustellen, dass dieser die steuerlichen Verpflichtungen der GmbH ordnungsgemäß und rechtzeitig erfüllt (BFH-Beschluss vom 13. Februar 1996 VII B 245/95, BFH/NV 1996, 657 m. w. N.).
  • BFH, 26.11.2008 - V B 210/07

    Haftung des Geschäftsführers einer Komplementär-GmbH für Umsatzsteuerschulden

    Auszug aus FG Hamburg, 06.02.2018 - 2 V 324/17
    Zudem bleibt er stets verpflichtet, sich über die Richtigkeit der buch- und belegmäßigen Erfassung zumindest bei herausgehobenen Geschäftsvorfällen selbst zu informieren (BFH-Beschluss vom 26. November 2008 V B 210/07 BFH/NV 2009, 362).
  • BFH, 06.11.2008 - IV B 126/07

    Einstweilige Rechtsschutzverfahren über Anerkennung von Verlusten aus Filmfonds

    Auszug aus FG Hamburg, 06.02.2018 - 2 V 324/17
    Die Aussetzung der Vollziehung setzt nicht voraus, dass die für die Rechtswidrigkeit sprechenden Gründe überwiegen (vgl. BFH-Beschluss vom 16. Juni 2011 IV B 120/10, BFH/NV 2011, 1549, BFH-Beschluss vom 6. November 2008 IV B 126/07, BStBl II 2009, 156).
  • BFH, 31.10.2005 - VII B 66/05

    Geschäftsführerhaftung: keine Haftungsfreistellung bei Einbindung in

    Auszug aus FG Hamburg, 06.02.2018 - 2 V 324/17
    Etwas anderes muss gelten, wenn der Geschäftsführer über konkrete Anhaltspunkte verfügt, die auf Versäumnisse des Dritten hindeuten (vgl. BFH-Beschluss vom 31. Oktober 2005 VII B 66/05, BFH/NV 2006, 480).
  • BFH, 06.03.2001 - VII R 17/00

    USt; Geschäftsführer-Haftung

    Auszug aus FG Hamburg, 06.02.2018 - 2 V 324/17
    Knüpft die Haftung an die Verletzung der Erklärungspflicht an, ist ein haftungsbegründender Kausalzusammenhang dann gegeben, wenn zum Zeitpunkt der voraussichtlichen Festsetzung bei rechtzeitiger und richtiger Erklärung Zahlungsmittel oder vollstreckbares Vermögen zur Tilgung der Steuerlast vorhanden gewesen wäre (vgl. BFH-Urteil vom 6. März 2001 VII R 17/00, BFH/NV 2001, 1100).
  • BFH, 16.12.2004 - IV R 8/04

    Aufwendungen für eine sog. unechte doppelte Haushaltsführung

  • BFH, 16.11.2004 - VII R 8/04

    Haftung für Säumniszuschläge

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