Rechtsprechung
FG Hamburg, 07.05.2015 - 6 K 50/14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 12 Abs 1 UStG 2005, § 12 Abs 2 Nr 7 Buchst a UStG 2005, Art 1 Abs 2 UAbs 2 EGRL 112/2006, UStG VZ 2011, UStG VZ 2012
Einheitliche Leistung bei der Umsatzsteuer: umsatzsteuerliche Bewertung einer sog. Dinner-Show - Abgrenzung zu einer Schaustellerleistung - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UStG § 12
Einheitliche Leistung bei der Umsatzsteuer: umsatzsteuerliche Bewertung einer sog. Dinner-Show - datenbank.nwb.de
Einheitliche Leistung bei der Umsatzsteuer: umsatzsteuerliche Bewertung einer sog. Dinner-Show
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Umsatzsteuerliche Bewertung einer sog. Dinner-Show
Wird zitiert von ...
- VG Frankfurt/Oder, 03.07.2014 - 6 L 373/14
Asylrecht Eilverfahren
in Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichtes Frankfurt (Oder) vom 13. Januar 2014 (VG 6 L 20/14.A) die aufschiebende Wirkung der Klage vom 13. Januar 2014 (VG 6 K 50/14.A) gegen die Nummer 2 des Bescheides der Antragsgegnerin vom 06. Januar 2014 (Gesch.-Z.: xxx284) anzuordnen sowie die Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, die für den 09. Juli 2014 geplante Überstellung nach Italien zu stornieren und dies der für die Überstellung zuständigen Ausländerbehörde mitzuteilen.Bis zu diesem Zeitpunkt hatte die Klage vom 13. Januar 2014 eine aufschiebende Wirkung im Sinne des Artikel 20 Abs. 1 Buchstabe d) Satz 2 Variante 2 Dublin-II-VO entfaltet, weil die Abschiebung des Antragstellers bis zu diesem Zeitpunkt in Ansehung dessen, dass sein Antrag vom 13. Januar 2014 auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der unter dem Gerichtsaktenzeichen VG 6 K 50/14.A registrierten Klage vom selben Tage gegen die ihm am 09. Januar 2014 zugestellte Abschiebungsanordnung der Antragsgegnerin vom 06. Januar 2014 am 13. Januar 2014 und damit innerhalb der einwöchigen Antragsfrist nach § 34a Abs. 2 Satz 1 des Asylverfahrensgesetzes - AsylVfG - bei Gericht eingegangen war, wegen der hiernach rechtzeitigen Antragstellung gemäß § 34a Abs. 2 Satz 2 AsylVfG unzulässig gewesen war.