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   FG Hamburg, 08.06.2006 - 3 K 376/04   

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FG Hamburg, 08.06.2006 - 3 K 376/04 (https://dejure.org/2006,6909)
FG Hamburg, Entscheidung vom 08.06.2006 - 3 K 376/04 (https://dejure.org/2006,6909)
FG Hamburg, Entscheidung vom 08. Juni 2006 - 3 K 376/04 (https://dejure.org/2006,6909)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Judicialis

    EStG § 26; ; EStG § 26b; ; BGB § 1936; ; BGB § 1942; ; BGB § 1964; ; BGB § 1966

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 26 § 26b; BGB § 1936 § 1942 § 1964 § 1966
    Einkommensteuer: Zusammenveranlagungs-Wahlrecht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einkommensteuer: Zusammenveranlagungs-Wahlrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • FG Hamburg (Leitsatz)

    Einkommensteuer: Zusammenveranlagungs-Wahlrecht

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Zusammenveranlagung von Ehegatten bei Erbausschlagung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 1846
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 21.12.2005 - III B 145/05

    Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung; Einkünfte aus nichtselbständiger

    Auszug aus FG Hamburg, 08.06.2006 - 3 K 376/04
    Wegen des weiteren Sach- und Streitstands wird - zur Vermeidung von Wiederholungen - Bezug genommen auf den im vorliegenden Klageverfahren (nach Beschwerde der Klägerin gegen dessen Aussetzung) ergangenen Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 21. Dezember 2005 III B 145/05 (BFH/NV 2006, 1103; dortige Gründe zu I, FG-A Bl. 129).

    Das FA trägt ergänzend vor (FG-A Bl. 179): Für die Zusammenveranlagung komme es auf die Zustimmung des Erben nicht nur wegen dessen Interesse an einer Verlustfeststellung an; um eine solche gehe es z.B. nicht im Fall des BFH-Urteils vom 8. Oktober 1997, XI R 20/97 (BFH/NV 1998, 701, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst -DStRE- 1998, 563), das der BFH im Streitfall in seinem Beschluss vom 21. Dezember 2005, III B 145/02, bereits zitiert habe (BFH/NV 2006, 1103).

    Der BFH hat in seinem Beschluss vom 21. Dezember 2005, III B 145/05 (betreffend die Aufhebung der Verfahrensaussetzung), im Streitfall die von der Klägerin erstrebte Auskehrung der beim verstorbenen Ehemann einbehaltenen Lohnsteuer angeführt (BFH/NV 2006, 1103, Gründe zu I).

    Auch insoweit nimmt der Senat Bezug auf den vorerwähnten BFH-Beschluss im Streitfall (BFH/NV 2006, 1103) und auf den in dessen Gründen (zu II 2 b aa) angeführten Meinungsstand, speziell auf die dort zitierte ständige Rechtsprechung (vgl. BFH vom 13. November 1979, VIII R 193/77, BFHE 129, 262, BStBl II 1980, 188; vom 15. Oktober 1964, VI 175/63 U, BFHE 81, 236, BStBl III 1965, 86).

    Die Revision wird wegen grundsätzlicher Bedeutung gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO zugelassen (vgl. die vom BFH im Streitfall-Beschluss BFH/NV 2006, 1103 zitierte Rechtsprechungskritik Seeger in Schmidt, EStG, 25. A., § 26 Rd. 23 m.w.N.; Seiler in Kirchhof, EStG Kompaktkommentar, 4. A., § 26 Rd. 80).

  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 620/78

    Nachträgliche Veränderung der Veräußerungskosten

    Auszug aus FG Hamburg, 08.06.2006 - 3 K 376/04
    Gemäß Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 3. November 1982, 1 BvR 620/78, u.a. gehe das Splittingverfahren bei zusammenlebenden Eheleuten von einer Gemeinschaft des Erwerbs und Verbrauchs aus.

    Zum Schutz von Ehe und Familie gemäß Art. 6 GG habe der Staat die Familiengemeinschaft als eigenständig und selbstverantwortlich zu respektieren, d.h. mit freier Aufgabenverteilung der Eheleute und mit dem Selbstbestimmungsrecht in ihren finanziellen Beziehungen untereinander (BVerfGE 61, 319, BStBl II 1982, 717, 726 zu C I 4 a).

    Nach der Erbausschlagung geht es schließlich nicht mehr um die von der Klägerin aus der Rechtsprechung zum Splittingvorteil zitierte "Realität der intakten Durchschnittsehe" oder die "eheliche Wirtschaftsgemeinschaft" mit dem "Selbstbestimmungsrecht der Ehegatten in ihren finanziellen Beziehungen" (vgl. BVerfG vom 3. November 1982, 1 BvR 620/78, u.a. BVerfGE 61, 319, BStBl II 1982, 717, 726 zu C I 4 a).

  • BFH, 08.10.1997 - XI R 20/97

    Keine Anfechtungsfrist für die Inanspruchnahme des Zuwendungsempfängers nach §

    Auszug aus FG Hamburg, 08.06.2006 - 3 K 376/04
    Das FA trägt ergänzend vor (FG-A Bl. 179): Für die Zusammenveranlagung komme es auf die Zustimmung des Erben nicht nur wegen dessen Interesse an einer Verlustfeststellung an; um eine solche gehe es z.B. nicht im Fall des BFH-Urteils vom 8. Oktober 1997, XI R 20/97 (BFH/NV 1998, 701, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst -DStRE- 1998, 563), das der BFH im Streitfall in seinem Beschluss vom 21. Dezember 2005, III B 145/02, bereits zitiert habe (BFH/NV 2006, 1103).

    Das gilt auch für den Gesichtspunkt, dass das Zustimmungserfordernis - entgegen der Auffassung der Klägerin - in den entschiedenen Fällen nicht nur im Verlustabzugsinteresse des Erben aufgestellt wurde (vgl. BFH vom 8. Oktober 1997, XI R 20/97, BFH/NV 1998, 701, DStRE 1998, 563).

  • BFH, 03.03.2005 - III R 22/02

    Aussetzung des Verfahrens gemäß § 74 FGO - Feststellung der Erben

    Auszug aus FG Hamburg, 08.06.2006 - 3 K 376/04
    Davon abgesehen sei ein eventuell zukünftig festgestellter Erbe hinreichend dadurch geschützt, dass er noch nach Bestandskraft eines gegenüber der Witwe (der Klägerin) ergangenen Zusammenveranlagungsbescheids die getrennte Veranlagung wählen könne, wie der BFH mit Urteil vom 3. März 2005, III R 22/02, entschieden habe (BFHE 209, 454, BStBl II 2005, 690).

    Soweit die Klägerin unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 3. März 2005, III R 22/02 (BFHE 209, 454, BStBl II 2005, 690), geltend macht, dass nach der begehrten Zusammenveranlagung ein später festgestellter Erbe noch die getrennte Veranlagung wählen könnte, ergibt sich daraus für den Senat keine andere Beurteilung; dieses Urteil war zur Zeit des o.a. Beschwerdebeschlusses und der darin vom BFH im Streitfall aufgezeigten Entscheidungsmöglichkeiten bereits bekannt.

  • BFH, 13.09.1988 - VIII R 218/85

    Voraussetzungen der Revision bei mehrmaliger Einlegung derselben

    Auszug aus FG Hamburg, 08.06.2006 - 3 K 376/04
    Im Übrigen kommt es im vorliegenden Fall nach Auffassung des Senats nicht darauf an, ob es gemäß § 26 Abs. 3 EStG auch genügt, wenn ein Erbe zumindest der seitens der Witwe gewählten Zusammenveranlagung nicht widerspricht (vgl. BFH vom 13. September 1988, VIII R 218/85, BFH/NV 1989, 354, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht -FamRZ- 1989, 734 zu II 2 m. Anm. Hardt), so wie auch bei fehlender Unterschrift eines Ehegatten zu Lebzeiten die Wahl der Zusammenveranlagung unterstellt wird (vgl. FG München vom 21. Oktober 2003, 6 K 2834/02, Juris; BFH vom 30. Oktober 2001, X B 63/01, BFH/NV 2002, 504).
  • BFH, 15.11.2005 - VII R 16/05

    Erstattungsanspruch bei zusammen zur Einkommensteuer veranlagten Eheleuten

    Auszug aus FG Hamburg, 08.06.2006 - 3 K 376/04
    Materiell gründe sich ihr (der Klägerin) Auszahlungsanspruch darauf, dass bei Zusammenveranlagung gemäß Rechtsprechung des BFH (vom 15. November 2005, VII R 16/05, BFHE, BFH/NV 2006, 648) beide Ehegatten erstattungsberechtigt seien.
  • BFH, 21.06.2007 - III R 59/06

    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für

    Auszug aus FG Hamburg, 08.06.2006 - 3 K 376/04
    Revision eingelegt (BFH III R 59/06).
  • AG Essen, 10.02.2004 - 13 C 479/03

    Wahlrecht zwischen getrennter Veranlagung oder Zusammenveranlagung eines Erben

    Auszug aus FG Hamburg, 08.06.2006 - 3 K 376/04
    Daraus ergibt sich kein Anspruch gegen einen Erben auf Zustimmung zur Zusammenveranlagung, weil nach dem Tod des Ehegatten die ehelichen Rechte und Pflichten nicht mehr anzuwenden sind (vgl. Amtsgericht -AG- Essen vom 10. Februar 2004, 13 C 479/03, Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht -ZVI- 2004, 196; vgl. ferner Kahlert/Rühland, ZVI 2006, 101).
  • BFH, 29.06.1971 - VII K 31/67

    Ehegattensplitting

    Auszug aus FG Hamburg, 08.06.2006 - 3 K 376/04
    Denn es handelt sich um eine von der Verpflichtungsklage zu 1 abhängige Leistungsklage (ohne Vorverfahren) auf Verurteilung zur Auszahlung der Erstattung aus der (mit dem Antrag zu 1 begehrten) Veranlagung (vgl. zum Leistungsurteil bei Anfechtungsklage § 100 Abs. 1 Satz 2, Abs. 4 Finanzgerichtsordnung -FGO-; zur entsprechenden Zulässigkeit eines von einer Verpflichtungsklage abhängigen Klageantrags anstelle einer Stufenklage vgl. BFH vom 29. Juni 1971, VII K 31/67, BFHE 103, 28, BStBl II 1971, 740; Schmidt-Troje in Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 100 FGO Rd. 94-95 m.w.N.; von Groll in Gräber, FGO, 6. A., § 40 Rd. 34; Tipke in Tipke/Kruse, FGO, § 40 Rd. 17 a.E.; Ziemer/Haarmann/Lohse/Beermann, Rechtsschutz in Steuersachen, Rd. 9598 f, 9601.9609 ff, 9630 m.w.N.).
  • FG München, 20.01.2005 - 11 K 3979/03

    Fiskalerbschaft - Gemeinschaftssteuer - Ertragshoheit - Verwaltungshoheit -

    Auszug aus FG Hamburg, 08.06.2006 - 3 K 376/04
    Der Streitfall unterscheidet sich dadurch, dass hier ein Erbe, der sich zum Veranlagungswahlrecht äußern könnte, (noch) nicht festgestellt ist, auch nicht der Fiskuserbe gemäß §§ 1964, 1936, 1942, 1966 BGB (vgl. zu letzterem FG München vom 20. Januar 2005, 11 K 3979/03, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2005, 1082, DStRE 2005, 671, Revision BFH, VII R 12/05).
  • BFH, 07.03.2006 - VII R 12/05

    NZB; FGO -Novelle

  • BFH, 30.10.2001 - X B 63/01

    Öffentliche Zustellung; Erstattungsanspruch von Ehegatten

  • FG München, 21.10.2003 - 6 K 2834/02
  • BFH, 13.11.1979 - VIII R 193/77

    Zusammenveranlagung von Ehegatten für das Kalenderjahr des Todes des Ehegatten.

  • BFH, 15.10.1964 - VI 175/63 U

    Vollverschleiß, Wohnungen in der ehemaligen DDR

  • BFH, 17.07.2003 - III B 145/02

    Zahlung von Prozeßzinsen - Klage - Anfechtungsklage - Verpflichtungsklage -

  • BFH, 18.11.2004 - VII B 107/04

    Wahl der getrennten Veranlagung als rückwirkendes Ereignis

  • BFH, 21.06.2007 - III R 59/06

    Veranlagungswahlrecht nach dem Tode eines Ehegatten - Durchführung einer

    Sein Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2006, 1846 abgedruckt.
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