Rechtsprechung
   FG Hamburg, 08.06.2006 - 6 K 274/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,16365
FG Hamburg, 08.06.2006 - 6 K 274/03 (https://dejure.org/2006,16365)
FG Hamburg, Entscheidung vom 08.06.2006 - 6 K 274/03 (https://dejure.org/2006,16365)
FG Hamburg, Entscheidung vom 08. Juni 2006 - 6 K 274/03 (https://dejure.org/2006,16365)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,16365) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Währungskursverlust am Dotationskapital einer ausländischen Betriebsstätte und Grundfreiheiten nach dem EGV

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Währungskursverlust am Dotationskapital einer ausländischen Betriebsstätte und Grundfreiheiten nach dem EGV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berücksichtigung eines Währungskursverlusts am Dotationskapital einer ausländischen Betriebsstätte für die Besteuerung im Inland; Gemeinschaftsrechtskonformität der Nichtberücksichtigung des Währungsverlusts ; Beeinträchtigung der Niederlassungsfreiheit durch ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 43
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 16.02.1996 - I R 43/95

    Währungsverluste beim Dotationskapital ausländischer DBA-Betriebsstätten

    Auszug aus FG Hamburg, 08.06.2006 - 6 K 274/03
    Der BFH habe in seinen Urteilen in BStBl II 1997, 128 zum DBA-Belgien und in BFH/NV 1997, 111 zum DBA-USA anerkannt, dass ein derartiges Ergebnis "möglicherweise unbefriedigend" sei.

    Das Urteil des BFH in BStBl II 1997, 128 sei demgegenüber zu dem DBA-Belgien ergangen, das einen anderen Wortlaut als das DBA-Italien 1925 habe und "aus Belgien stammende Einkünfte" in Deutschland von der Steuer freistelle.

    Dies habe der BFH mit Urteil vom 16. Februar 1996 I R 43/95 (BStBl II 1997, 128 zum DBA-Belgien) entschieden.

    Ergeben sich bei der hiernach vorzunehmenden Umrechnung aus Sicht des umrechnenden Stammhauses Währungsgewinne oder -verluste, so stehen diese in wirtschaftlichem Zusammenhang mit den ausländischen Einkünften aus der Betriebsstätte, aus der sie "stammen" bzw. durch deren Tätigkeit sie "erzielt" werden, und sind infolgedessen auch diesen zuzuordnen (vgl. BFH-Urteil vom 16. Februar 1996, I R 43/95, BFHE 180, 286 , BStBl II 1997, 128 ).

    Zur weiteren Begründung nimmt das Gericht insoweit Bezug auf die von ihm geteilte Rechtsprechung des BFH, Urteil vom 16. Februar 1996, I R 43/95 (BFHE 180, 286 , BStBl II 1997, 128 m.w.N.).

  • EuGH, 18.09.2003 - C-168/01

    DIE NIEDERLÄNDISCHEN STEUERVORSCHRIFTEN, DIE MUTTERGESELLSCHAFTEN MIT IN ANDEREN

    Auszug aus FG Hamburg, 08.06.2006 - 6 K 274/03
    Danach ist eine Beschränkung der Ausübung der im EG-Vertrag garantierten Grundfreiheiten gerechtfertigt, wenn zwischen der Gewährung eines steuerlichen Vorteils und der Auferlegung eines steuerlichen Nachteils - und umgekehrt - ein unmittelbarer Zusammenhang besteht (vgl. bspw. Urteile des EuGH vom 13. April 2000 C-251/98 "Baars", EuGHE I 2000, 2787-2822; vom 18. September 2003 C-168/01 "Bosal", EuGHE I 2003, 9409-9447).

    Zum einen stellen die Regelungen der Art. 3, 11 DBA-Italien 1925 keine ausdrückliche Verbindung zwischen der Nichtabzugsfähigkeit der in Frage stehenden Verluste und der Steuerfreiheit entsprechender Gewinne her; zum anderen ist mit der Entscheidung des EuGH in der Rechtssache "Bosal" (Urteil vom 18. September 2003 C-168/01, EuGHE I 2003, 9409-9447, Rn. 34) fraglich, ob die mit der Nichtberücksichtigung des Verlusts drohende Überbesteuerung überhaupt mit dem Erfordernis, die Kohärenz des Steuersystems zu wahren, gerechtfertigt werden kann.

    Zu II. 2. Nach der Rechtsprechung des EuGH in den Urteilen vom 18. September 2003 C-168/01 "Bosal" (EuGHE I 2003, 9409-9447) und vom 23. Februar 2006 C-471/04 "Keller Holding" (zu § 8b Abs. 1 KStG i.V.m. § 3c EStG ; IStR 2006, 235), steht eine Regelung eines Mitgliedsstaats, wonach Kosten, die einer in einem Mitgliedstaat unbeschränkt steuerpflichtigen Muttergesellschaft im Zusammenhang mit einer in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen Tochtergesellschaft entstehen, nur dann abzugsfähig sind, wenn diese Kosten der Erzielung von Gewinnen bzw. Dividenden dienen, die in dem Mitgliedstaat der Muttergesellschaft steuerpflichtig sind, der Niederlassungsfreiheit i.S. des Art. 52 EGV a.F. (Art. 43 EGV n.F) entgegen.

  • BFH, 28.04.1983 - IV R 122/79

    Verluste aus gescheiterter Betriebsstättengründung - Ermittlung der Einkünfte -

    Auszug aus FG Hamburg, 08.06.2006 - 6 K 274/03
    Hierzu zählen auch steuerfreie DBA-Auslandseinkünfte (str.; vgl. BFH-Urteil vom 28. April 1983, IV R 122/79, BFHE 138, 366 , BStBl II 1983, 566 ; offen BFH-Urteil vom 14. März 1989, I R 39/85, BFHE 156, 457 , BStBl II 1989, 599 ; Schmidt/Heinicke, EStG , 25. Aufl. 2006, § 3c Rz. 10f m.w.N.).

    Zu diesen Aufwendungen kann nach Auffassung des Gerichts - ebenso wie eine im Zusammenhang mit der Errichtung einer Betriebstätte im DBA-Ausland erlittene Vermögensminderung, die im Rahmen einer Teilwertabschreibung geltend gemacht wird (vgl. BFH-Urteile vom 28. April 1983, IV R 122/79, BFHE 138, 366 , BStBl II 1983, 566 ; vom 14. März 1989, I R 39/85, BFHE 156, 457 , BStBl II 1989, 599 ) - auch der von der Klägerin erlittene Währungsverlust am Dotationskapital der italienischen DBA-Betriebsstätte zählen.

  • BFH, 14.03.1989 - I R 39/85

    DBA-Indien - Gesellschaft mit Sitz in Indien - Veräußerung einer Beteiligung -

    Auszug aus FG Hamburg, 08.06.2006 - 6 K 274/03
    Hierzu zählen auch steuerfreie DBA-Auslandseinkünfte (str.; vgl. BFH-Urteil vom 28. April 1983, IV R 122/79, BFHE 138, 366 , BStBl II 1983, 566 ; offen BFH-Urteil vom 14. März 1989, I R 39/85, BFHE 156, 457 , BStBl II 1989, 599 ; Schmidt/Heinicke, EStG , 25. Aufl. 2006, § 3c Rz. 10f m.w.N.).

    Zu diesen Aufwendungen kann nach Auffassung des Gerichts - ebenso wie eine im Zusammenhang mit der Errichtung einer Betriebstätte im DBA-Ausland erlittene Vermögensminderung, die im Rahmen einer Teilwertabschreibung geltend gemacht wird (vgl. BFH-Urteile vom 28. April 1983, IV R 122/79, BFHE 138, 366 , BStBl II 1983, 566 ; vom 14. März 1989, I R 39/85, BFHE 156, 457 , BStBl II 1989, 599 ) - auch der von der Klägerin erlittene Währungsverlust am Dotationskapital der italienischen DBA-Betriebsstätte zählen.

  • EuGH, 14.12.2000 - C-141/99

    AMID

    Auszug aus FG Hamburg, 08.06.2006 - 6 K 274/03
    Der vorliegende Sachverhalt sei mit der EuGH-Entscheidung in der Rechtssache AMID (IStR 2001, 86) vergleichbar.

    Zu II. 1. Nach der Rechtsprechung des EuGH, wie sie u. a. in dem Urteil vom 14. Dezember 2000 Rs. C-141/99 "AMID" (EuGHE I 2000, 11619-11645; DStRE 2001, 20-22) zum Ausdruck gekommen ist, widerspricht es der Niederlassungsfreiheit i.S. des Art. 52 EGV a.F. (Art. 43 EGV n.F), wenn eine Gesellschaft mit Betriebsstätten in anderen Mitgliedstaaten Verluste weder im Herkunftsstaat noch in den Betriebsstättenstaaten vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen kann, während dies sehr wohl möglich wäre, wenn die Gesellschaft nur in ihrem Herkunftsstaat Betriebsstätten unterhielte.

  • EuGH, 23.02.2006 - C-471/04

    Keller Holding - Niederlassungsfreiheit - Körperschaftsteuer - Recht einer

    Auszug aus FG Hamburg, 08.06.2006 - 6 K 274/03
    Zu II. 2. Nach der Rechtsprechung des EuGH in den Urteilen vom 18. September 2003 C-168/01 "Bosal" (EuGHE I 2003, 9409-9447) und vom 23. Februar 2006 C-471/04 "Keller Holding" (zu § 8b Abs. 1 KStG i.V.m. § 3c EStG ; IStR 2006, 235), steht eine Regelung eines Mitgliedsstaats, wonach Kosten, die einer in einem Mitgliedstaat unbeschränkt steuerpflichtigen Muttergesellschaft im Zusammenhang mit einer in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen Tochtergesellschaft entstehen, nur dann abzugsfähig sind, wenn diese Kosten der Erzielung von Gewinnen bzw. Dividenden dienen, die in dem Mitgliedstaat der Muttergesellschaft steuerpflichtig sind, der Niederlassungsfreiheit i.S. des Art. 52 EGV a.F. (Art. 43 EGV n.F) entgegen.
  • BFH, 29.07.1992 - II R 39/89

    Verlagerung von Geldmitteln in ausländisches Stammhaus

    Auszug aus FG Hamburg, 08.06.2006 - 6 K 274/03
    Es steht im wirtschaftlichen Verfügungsbereich der Betriebsstätte und gehört zu deren Betriebsvermögen (vgl. BFH-Urteil vom 29. Juli 1992, II R 39/89, BFHE 168, 431 , BStBl II 1993, 63, für den umgekehrten Fall der der Verfügungsmacht der Betriebsstätte entzogenen Geldmittel).
  • EuGH, 28.01.1992 - C-204/90

    Bachmann / Belgischer Staat

    Auszug aus FG Hamburg, 08.06.2006 - 6 K 274/03
    Dies gilt insbesondere für den Rechtfertigungsgrund der Kohärenz des Steuersystems (vgl. hierzu Urteil des EuGH vom 28. Januar 1992 C-204/90 "Bachmann", EuGHE I 1992, 249-286).
  • BFH, 07.11.2001 - I R 3/01

    Zurechnung von Währungskursgewinnen und -verlusten bei steuerfreien Dividenden

    Auszug aus FG Hamburg, 08.06.2006 - 6 K 274/03
    In seinem Urteil I R 3/01 habe der BFH erkannt, dass im Falle des Bezugs von steuerfreien Schachteldividenden daraus resultierende Währungsgewinne und -verluste den ausländischen Dividenden nur dann zugerechnet werden könnten, wenn diese bis zum Zeitpunkt der Dividendenvereinnahmung entstanden seien.
  • EuGH, 13.04.2000 - C-251/98

    Baars

    Auszug aus FG Hamburg, 08.06.2006 - 6 K 274/03
    Danach ist eine Beschränkung der Ausübung der im EG-Vertrag garantierten Grundfreiheiten gerechtfertigt, wenn zwischen der Gewährung eines steuerlichen Vorteils und der Auferlegung eines steuerlichen Nachteils - und umgekehrt - ein unmittelbarer Zusammenhang besteht (vgl. bspw. Urteile des EuGH vom 13. April 2000 C-251/98 "Baars", EuGHE I 2000, 2787-2822; vom 18. September 2003 C-168/01 "Bosal", EuGHE I 2003, 9409-9447).
  • BFH, 20.10.2004 - I R 11/03

    Passivierung bei Rangrücktritt und so genannter "haftungsloser" Darlehen -

  • BFH, 13.09.1989 - I R 117/87

    Zur Ermittlung und Währungsumrechnung der Einkünfte einer ausländischen

  • BFH, 16.02.1996 - I R 46/95

    Währungskursverluste durch Umrechnung des Jahresergebnisses einer ausländischen

  • EuGH, 12.12.2002 - C-385/00

    de Groot

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht