Rechtsprechung
FG Hamburg, 08.09.2008 - 4 K 147/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
Anspruch auf Rückforderung einer Ausfuhrerstattung durch das Hauptzollamt; Voraussetzungen einer Rückforderung von Ausfuhrerstattungen; Anforderungen an den Grundsatz der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes; Beschaffenheit und Qualität des Fleisches zur
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VO (EG) Nr. 800/1999 Art. 52 Abs. 4
Berufung auf Vertrauensschutz bei Rückforderung von Ausfuhrerstattung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Berufung auf Vertrauensschutz bei Rückforderung von Ausfuhrerstattung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- FG Hamburg (Leitsatz)
Ausfuhrerstattung: Berufung auf Vertrauensschutz bei Rückforderung von Ausfuhrerstattung
Wird zitiert von ... (2)
- FG Hamburg, 08.09.2008 - 4 K 19/06
Festsetzung einer Sanktion
Die gegen die Berichtigungsbescheide vom 15.11.1999 bzw. 22.11.1999 gerichteten Klagen der Klägerin wies das Finanzgericht Hamburg in der Folgezeit mit Urteilen vom 8.9.2008 (4 K 147/06 bzw. 4 K 146/06) ab.Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakten 4 K 19/06, 4 K 146/06 und 4 K 147/06 sowie der Sachakten des beklagten Hauptzollamtes verwiesen.
- FG Hamburg, 29.01.2010 - 4 K 59/09
Ausfuhrerstattung: Erlass von zu erstattender Ausfuhrerstattung aus …
Der erkennende Senat hat auch bereits erkannt, dass Art. 52 Abs. 4 VO Nr. 800/1999 als Festschreibung des gemeinschaftsrechtlichen Vertrauensschutzes mit der Folge zu verstehen ist, dass die dort aufgestellten Wertungen auch in Bezug auf Rückforderungsfälle zu beachten sind, die die Gewährung von Ausfuhrerstattungen für Ausfuhren vor dem 01.07.1999 - dem Tag des In-Kraft-Tretens der Verordnung Nr. 800/1999 - betreffen (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 08.09.2008, 4 K 147/06).