Rechtsprechung
FG Hamburg, 09.07.2004 - VII 20/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 15; EStG § 18; GewStG § 2
Nebeneinander ausgeübte gewerbliche und freiberufliche Tätigkeit eines Einzelunternehmers - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Nebeneinander ausgeübte gewerbliche und freiberufliche Tätigkeit eines Einzelunternehmers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ausübung einer gewerblichen und einer freiberuflichen Tätigkeit nebeneinander durch einen Einzelunternehmer; Geltung der Geprägetheorie beim Einzelunternehmer; Trennung nebeneinander ausgeübter Tätigkeiten bei der Besteuerung; Voraussetzung der Möglichkeit der Trennung ...
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 09.07.2004 - VII 20/01
- BFH, 14.03.2007 - XI R 59/05
Wird zitiert von ... (2)
- VG Gießen, 28.02.2007 - 8 E 4187/05
Zur Pflichtmitgliedschaft von Freiberuflern in der Industrie- und Handelskammer - …
Danach ist ein Angehöriger eines freien Berufs auch dann freiberuflich tätig, wenn er sich der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient; Voraussetzung ist, dass er aufgrund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird (vgl. FG Hamburg, U.v. 09.07.2004 - VII 20/01 -, DStRE 2005, 149).Denn Einkünfte eines Unternehmens können steuerrechtlich unterschiedlich qualifiziert werden (vgl. FG Hamburg, U.v. 09.07.2004 - VII 20/01 -, DStRE 2005, 149, 150).
- FG Hamburg, 04.12.2008 - 5 K 103/07
Rechtskraftwirkung eines Urteils
In dem parallel vom Kläger vor dem Finanzgericht Hamburg geführten Verfahren (VII 20/01) zur Gewinnfeststellung 1997 habe der BFH in seinem Urteil vom 14.03.2007 (XI R 59/05) eindeutige Vorgaben gemacht, was bei der Auslegung der zwischen dem Kläger und den freien Mitarbeitern geschlossenen Verträge zu beachten sei.Dem Gericht haben die Rechtsbehelfsakten Band II, die Umsatzsteuerakten Band I, die Betriebsprüfungsakten Band I und ein Band Allgemeines, jeweils zur Steuernummer .../... sowie die Akten des Gerichts V 104/07, VII 20/01, VII 21/01, VII 71/07 und VIII 89/06 vorgelegen.