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   FG Hamburg, 09.07.2007 - 2 K 175/06   

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https://dejure.org/2007,19496
FG Hamburg, 09.07.2007 - 2 K 175/06 (https://dejure.org/2007,19496)
FG Hamburg, Entscheidung vom 09.07.2007 - 2 K 175/06 (https://dejure.org/2007,19496)
FG Hamburg, Entscheidung vom 09. Juli 2007 - 2 K 175/06 (https://dejure.org/2007,19496)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 2; ; KStG § 10; ; AO § 233a Abs. 2; ; AO § 233a Abs. 5; ; KStR 2004 R 48 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerrückstellungen nach Betriebsprüfung; außerbilanzielle Korrekturen nach § 10 Nr. 2 KStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerrückstellungen nach Betriebsprüfung; außerbilanzielle Korrekturen nach § 10 Nr. 2 KStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 25.04.1990 - I R 78/85

    Steuerliche Behandlung einer Pensionszusage - Festsetzung von

    Auszug aus FG Hamburg, 09.07.2007 - 2 K 175/06
    Eine Rückstellung ist nicht nur dann gewinnerhöhend aufzulösen, wenn die Gründe für ihre Bildung weggefallen sind, sondern auch, wenn sie von Anfang an zu Unrecht gebildet worden ist oder wenn die Voraussetzungen für die Bildung schon in früheren Jahren weggefallen sind und die entsprechenden Bilanzen und Veranlagungen nicht mehr berichtigt werden können (BFH-Urteil vom 25. April 1990 I R 78/85, BFH/NV 1990, 630).

    Dies verstößt entgegen der Auffassung der Klägerin nicht gegen die Bestandskraft der für die Vorjahre durchgeführten Veranlagungen (BFH-Urteil vom 25. April 1990 I R 78/85, BFH/NV 1990, 630).

  • BFH, 04.12.1991 - I R 26/91

    Schadensersatzforderungen einer GmbH gegen einen Berater wegen Körperschaftsteuer

    Auszug aus FG Hamburg, 09.07.2007 - 2 K 175/06
    In Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, dass die vom Finanzamt erstattete Körperschaftsteuer das steuerpflichtige Einkommen nicht erhöht (RFH-Urteil vom 8. Februar 1938 I 19/38, RStBl 1938, 494; BFH-Urteil vom 4. Dezember 1991 I R 26/91, BFHE 167, 32, BSTBl II 1992, 686; Graffe in Dötsch/Eversberg/Jost/Witt, KStG, § 10 Rz. 41; Frotscher in Frotscher/Maas, KStG, § 10 Rz. 31), d.h. außerbilanziell zu kürzen ist.
  • RFH, 08.02.1938 - I 19/38
    Auszug aus FG Hamburg, 09.07.2007 - 2 K 175/06
    In Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, dass die vom Finanzamt erstattete Körperschaftsteuer das steuerpflichtige Einkommen nicht erhöht (RFH-Urteil vom 8. Februar 1938 I 19/38, RStBl 1938, 494; BFH-Urteil vom 4. Dezember 1991 I R 26/91, BFHE 167, 32, BSTBl II 1992, 686; Graffe in Dötsch/Eversberg/Jost/Witt, KStG, § 10 Rz. 41; Frotscher in Frotscher/Maas, KStG, § 10 Rz. 31), d.h. außerbilanziell zu kürzen ist.
  • BFH, 05.04.2006 - I R 46/04

    Pensionsrückstellung bei Betrieb gewerblicher Art - Bilanzänderung wegen nicht

    Auszug aus FG Hamburg, 09.07.2007 - 2 K 175/06
    Ein Bilanzansatz ist aber nur dann unrichtig, wenn er objektiv gegen ein handels- oder steuerrechtliches Bilanzierungsge- oder -verbot verstößt und der Steuerpflichtige diesen Verstoß nach den im Zeitpunkt der Bilanzerstellung bestehenden Erkenntnismöglichkeiten über die zum Bilanzstichtag gegebenen objektiven Verhältnisse bei pflichtgemäßer und gewissenhafter Prüfung erkennen konnte (BFH-Urteil vom 5. April 2006 I R 46/04, BFHE 213, 326, BStBl II 2006, 688).
  • BFH, 13.06.2006 - I R 58/05

    Nachträgliche Berücksichtigung einer Rückstellung - verdeckte Gewinnausschüttung

    Auszug aus FG Hamburg, 09.07.2007 - 2 K 175/06
    Eine Nachholung der Korrektur nach dem Grundsatz des "formellen Bilanzenzusammenhangs" kommt nur in Betracht, wenn und soweit die Schlussbilanzen für vorangegangene Jahre Grundlagen für Steuerbescheide sind, die aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht mehr geändert werden dürfen (BFH-Beschluss vom 13. Juni 2006 I R 58/05, DB 2006, 1654).
  • BFH, 04.11.1999 - IV R 70/98

    Bilanzberichtigung bei Fehler des Finanzamts

    Auszug aus FG Hamburg, 09.07.2007 - 2 K 175/06
    Kommt das Finanzamt bei der Bearbeitung eines Steuerfalls aber zu dem Ergebnis, dass die vom Steuerpflichtigen eingereichte Bilanz nicht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung oder den Vorschriften des Einkommensteuerrechts entspricht, darf es diese falsche Bilanz der Besteuerung nicht zugrunde legen und muss eine eigene Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich mit ggf. auf der Grundlage der Bilanz abgeänderten Werten vornehmen (BFH-Urteil vom 4. November 1999 IV R 70/98, BFHE 190, 404, BStBl II 2000, 129).
  • BFH, 16.12.2009 - I R 43/08

    Steuerwirksamkeit der Auflösung einer Rückstellung für Nachforderungszinsen auf

    Sein Urteil vom 9. Juli 2007 2 K 175/06 ist in Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2009, 20 abgedruckt.
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