Rechtsprechung
FG Hamburg, 10.02.2005 - VI 56/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 34g
Kein Spendenabzug nach § 34g EStG bei einer Steuerfestsetzung von 0 DM - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Kein Spendenabzug nach § 34g EStG bei einer Steuerfestsetzung von 0 DM
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Spendenabzug nach § 34g des Einkommensteuergesetzes (EStG) bei einer Steuerfestsetzung von 0 DM
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 10.02.2005 - VI 56/03
- BFH, 27.09.2005 - XI B 57/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 08.04.1981 - II R 47/79
Familienstiftung - Feststellungsklage
Auszug aus FG Hamburg, 10.02.2005 - VI 56/03
Nach der Rechtsprechung ist ein Rechtsverhältnis im Sinne von § 41 FGO eine aus einem bestimmten Sachverhalt resultierende, aufgrund von Rechtsnormen geordnete rechtliche Beziehung zwischen Personen oder zwischen Personen und Sachen (vgl. BFH-Urteil vom 08.04.1981, II R 47/79, BStBl II 1981, 581 ). - BVerfG, 26.10.2004 - 2 BvE 1/02
Drei-Länder-Quorum
Auszug aus FG Hamburg, 10.02.2005 - VI 56/03
Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (Urteile vom 26.10.2004, 2 BvE 1/02 und 2/02), auf die sich der Kläger in der mündlichen Verhandlung berufen hat, berühren keine den Streitfall betreffende Fragen. - BVerfG, 09.04.1992 - 2 BvE 2/89
Parteienfinanzierung II
Auszug aus FG Hamburg, 10.02.2005 - VI 56/03
Ohne dass es für den Streitfall darauf ankommt, sei darauf hingewiesen, dass das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 9.4.1992 ( 2 BvE 2/89, BStBl II 1992, 766 ) erkannt hat, dass die Regelung des § 34g EStG , die eine Steuerermäßigung auf Zuwendungen begrenzten Umfangs beschränkt und ihre Höhe unabhängig vom Steuersatz bemisst, verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt.