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   FG Hamburg, 10.03.2005 - II 51/05   

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https://dejure.org/2005,4575
FG Hamburg, 10.03.2005 - II 51/05 (https://dejure.org/2005,4575)
FG Hamburg, Entscheidung vom 10.03.2005 - II 51/05 (https://dejure.org/2005,4575)
FG Hamburg, Entscheidung vom 10. März 2005 - II 51/05 (https://dejure.org/2005,4575)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Elektronische Anmeldungen und unbillige Härte im Verfahren nach § 114 Abs. 1 S. 2 FGO

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Elektronische Anmeldungen und unbillige Härte im Verfahren nach § 114 Abs. 1 S. 2 FGO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • IWW (Kurzinformation)

    Elektronische Steuer-Anmeldungen - Finanzgericht entscheidet zur Härtefallregelung

  • IWW (Kurzinformation)

    Verpflichtung wackelt!

  • IWW (Kurzinformation)

    Abgabe der elektronischen Lohnsteuer-Anmeldung - Verpflichtung wackelt!

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Erlass einer einstweiligen Anordnung durch das Finanzgericht; Pflicht eines Steuerpflichtigen zur Übermittlung von Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen auf elektronischem Wege; Verzicht des Finanzamts auf elektronische Übermittlung zur ...

  • FG Hamburg (Leitsatz)

    Umsatzsteuer/Lohnsteuer: Elektronische Anmeldungen und unbillige Härte

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Absehen von elektronischer Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung

  • kanzlei-sieling.de (Kurzinformation)

    Elektronische Umsatzsteuervoranmeldung - Zwang zur Anschaffung der erforderlichen Infrastruktur?

  • beck.de (Kurzinformation)

    Zwang zu elektronischer Steuermeldung zweifelhaft

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2005, 393
  • EFG 2005, 992
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 25.02.1997 - VII B 231/96

    Anforderungen an hinreichende Bezeichnung des Anordnungsgrundes beim Antrag auf

    Auszug aus FG Hamburg, 10.03.2005 - II 51/05
    Fehlt es an einer der beiden Voraussetzungen, kann die einstweilige Anordnung nicht ergehen (§ 114 Abs. 3 FGO i.V.m. § 920 Abs. 2 ZPO ; BFH, Beschluss vom 25.2.1997, VII B 231/96, BFH/NV 1997, 428).

    Ein Anordnungsgrund ist regelmäßig gegeben, wenn die wirtschaftliche oder persönliche Existenz des Betroffenen durch die Ablehnung der beantragten Maßnahme unmittelbar bedroht ist (BFH, Beschluss vom 25.2.1997, VII B 231/96, a.a.O.).

  • BFH, 12.05.1992 - VII B 173/91

    Glaubhaftmachung eines Antragsgrundes im Rahmen eines Antrags auf Erlaß einer

    Auszug aus FG Hamburg, 10.03.2005 - II 51/05
    Sie müssen so schwerwiegend sein, dass sie eine einstweilige Anordnung unabweisbar machen (BFH, Beschluss vom 12.5.1992, VII B 173/91, BFH/NV 1994, 103).
  • BFH, 17.12.1996 - IX R 5/96

    Durch die Deutsche Post AG vorgenommene Zustellungen sind wirksam

    Auszug aus FG Hamburg, 10.03.2005 - II 51/05
    Fehlt es an einer der beiden Voraussetzungen, kann die einstweilige Anordnung nicht ergehen (§ 114 Abs. 3 FGO i.V.m. § 920 Abs. 2 ZPO ; BFH, Beschluss vom 25.2.1997, VII B 231/96, BFH/NV 1997, 428).
  • BFH, 14.03.2012 - XI R 33/09

    Elektronische Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen - Gleichmäßigkeit der

    aa) Zwar wurde zu § 18 Abs. 1 Satz 1 UStG a.F. die Ansicht vertreten, die Vorschrift umfasse nicht die Pflicht des Unternehmers, sich zur Erfüllung der Erklärungspflicht auf elektronischem Wege Hard- und Software (erst) anschaffen zu müssen (vgl. FG Hamburg, Beschluss vom 10. März 2005 II 51/05, EFG 2005, 992; Niedersächsisches FG, Urteil in EFG 2009, 1069, rkr.; Drüen/Hechtner, DStR 2006, 821, 824; Seer, Deutsche Steuerjuristische Gesellschaft 31 [2008], 7, 23; Maunz in Hartmann/Metzenmacher, § 18 UStG Rz 53).
  • FG Niedersachsen, 20.10.2009 - 5 K 149/05

    Befreiung von der Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen auf elektronischem Weg

    (1) Zwar wurde zu der Rechtslage ab 01.01.2005 - insbesondere unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialien zum StÄndG 2003 (BT-Drucks. 15/1798 S. 13 und 15/1945 S. 14) - die Auffassung vertreten, § 18 Abs. 1 Satz 1 UStG 2005 - 2008 normiere nicht die Pflicht des Unternehmers, sich zur Erfüllung der Erklärungspflicht auf elektronischem Wege Hardware und Software anschaffen zu müssen (so FG Hamburg, Beschluss vom 10.03.2004 II 51/05, EFG 2005, 992; ebenso Urteil des erkennenden Senats vom 17.03.2009 5 K 303/08, EFG 2009, 1069, rkr.; Drüen/Hechtner, DStR 2006, 821, 824; Seer, DStJG 31 [2008] 7, 23; vgl. auch OFD Chemnitz Vfg. vom 04.07.2005, DStR 2005, 1365).

    bb) Allgemeine Bedenken gegen die Sicherheit der elektronischen Voranmeldungen führen nicht stets zu einer Befreiung von der Pflicht zur Abgabe der Voranmeldungen in elektronischer Form (a.A. Stadie in Rau/Dürrwächter, UStG, § 18 Rn. 51; wohl ebenso FG Hamburg, Beschluss vom 10.03.2004 II 51/05, EFG 2005, 992).

  • FG Niedersachsen, 17.03.2009 - 5 K 303/08

    Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen bei

    § 18 Abs. 1 Satz 1 UStG normiert nämlich nicht die Pflicht des Unternehmers, sich zur Erfüllung der Erklärungspflicht auf elektronischem Wege Hardware und Software anschaffen zu müssen (FG Hamburg, Beschluss vom 10.03.2004 II 51/05, EFG 2005, 992, a. A. BMF-Schreiben vom 29.11.2004, BGBl. I 2004, 1135).

    d) Ob die mit einem Internetzugang verbundene allgemeine Gefahr der Virenbefalls einen Härtefall begründen kann (so offenbar FG Hamburg, Beschluss vom 10.03.2004 II 51/05, EFG 2005, 992), erscheint zweifelhaft.

  • BFH, 16.02.2009 - XI B 86/08

    Begründungsanforderung an Nichtzulassungsbeschwerde bei Behauptung einer

    Die Revision ist nicht zuzulassen, weil das angefochtene Urteil von dem Beschluss des Finanzgerichts (FG) Hamburg vom 10. März 2005 II 51/05 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2005, 992) abgewichen wäre.
  • BFH, 23.06.2005 - V B 67/05

    Übereinstimmende Erledigungserklärung; Kostenentscheidung

    Die Beteiligten haben übereinstimmend den Rechtsstreit (veröffentlicht in Entscheidungen der Finanzgerichte 2005, 992) in der Hauptsache für erledigt erklärt.
  • FG Bremen, 26.06.2014 - 2 K 12/14

    Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldungen an

    Im Übrigen habe dasselbe Gericht, nämlich das FG Hamburg zum Thema elektronische Steueranmeldung bereits am 5.4.2005 entschieden, dass ein Unternehmer, der weder über die erforderliche Hardware noch über einen Internetanschluss verfüge, die Lohn- und Umsatzsteuer nicht elektronisch anmelden müsse (FG Hamburg, Urteil vom 5.4.2005, Az. II 51/05).
  • FG München, 25.01.2021 - 7 K 2456/19

    Verspätungszuschlag zur Körperschaftsteuer - gesonderte Feststellung von

    (aa) Zwar wurde bspw. zu § 18 Abs. 1 Satz 1 UStG a.F. die Ansicht vertreten, die Vorschrift umfasse nicht die Pflicht des Unternehmers, sich zur Erfüllung der Erklärungspflicht auf elektronischem Wege Hard- und Software (erst) anschaffen zu müssen (vgl. u.a. FG Hamburg-Beschluss vom 10. März 2005 II 51/05, EFG 2005, 992, Rn. 23; Niedersächsisches FG-Urteil vom 17. März 2009 5 K 303/08, EFG 2009, 1069, Rn. 19; Drüen/Hechtner, DStR 2006, 821, 824).
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