Rechtsprechung
FG Hamburg, 10.03.2006 - VII 312/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 § 4 Nr. 14
Zur Steuerfreiheit von Umsätzen eines Krankengymnasten - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Zur Steuerfreiheit von Umsätzen eines Krankengymnasten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Umfang umsatzsteuerpflichtiger Leistungen; Bestimmung der Leistungsverhältnisse eines Unternehmers bzw. der von ihm beschäftigten freien Mitarbeiter zum Leistungsträger bzw. Kunden; Ausnahmen von der Erhebung einer Umsatzsteuer auf steuerpflichtige Umsätze
- FG Hamburg (Leitsatz)
Umsatzsteuergesetz: Zur Steuerfreiheit von Umsätzen eines Krankengymnasten
Papierfundstellen
- EFG 2006, 1370
Wird zitiert von ...
- FG Rheinland-Pfalz, 12.05.2011 - 6 K 1128/09
Steuerpflicht von Entgelten für die Gestaltung der Mitbenutzung von OP-Räumen
Das FG Hamburg habe mit Urteil vom 10.03.2006 - VII 312/04 entschieden, dass die Einbeziehung eines selbstständigen Krankengymnasten als freien Mitarbeiter nicht zur umsatzsteuerpflichtigen Überlassung von Räumen und Praxiseinrichtung führe; etwas anderes gelte nur dann, wenn der Krankengymnast eigene Patienten behandele.Er bezieht sich zur Begründung auf die Einspruchsentscheidung und die Stellungnahme im Verfahren 6 V 1189/09 und trägt ergänzend vor, seine rechtliche Beurteilung stehe in Einklang mit den Urteilen des BFH vom 12.10.2004 - V R 54/03 und des FG Hamburg vom 10.03.2006 - VII 312/04.
Der Sachverhalt des dem Urteil des FG Hamburg vom 10.03.2006 - VII 312/04 zugrunde liegenden Falles unterscheidet sich vom Streitfall dadurch, dass der Operateur ein eigenes Leistungsverhältnis gegenüber den Krankenkassen hat.