Rechtsprechung
FG Hamburg, 11.12.2007 - 1 K 183/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
Negative Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Negative Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- FG Hamburg (Leitsatz)
Einkommensteuergesetz: Negativer Arbeitsohn
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 11.12.2007 - 1 K 183/06
- BFH, 07.05.2009 - VI R 5/08
Papierfundstellen
- EFG 2008, 846
Wird zitiert von ... (6)
- FG Hamburg, 06.08.2008 - 7 K 99/07
Einkommensteuer: Kein Abfluss negativer Einnahmen oder von Werbungskosten bei dem …
Schließlich sei eine Kürzung der negativen Einnahmen mit Rücksicht auf von der VBL mitversicherte Sonderfälle, wie insbesondere Arbeitsunfälle, nicht vorzunehmen, da der Kläger die erforderlichen 60 Umlagemonate gemäß § 38 Abs. 1 VBLS erfüllt habe, so dass der Vorschrift des § 38 Abs. 2 VBLS, anders als in einem vom Finanzgericht Hamburg mit Urteil vom 11.12.2007 (Az. 1 K 183/06, EFG 2008, 846 , Az. der Revision: VI R 5/08) entschiedenen Fall, keine eigenständige Bedeutung zukomme.Diese Versicherungsrente führe anders als in dem vom Finanzgericht Hamburg mit Urteil vom 11.12.2007 (Az.: 1 K 183/06, EFG 2008, 846 , Az. der Revision: VI R 5/08) entschiedenen Fall dazu, dass dem Kläger ein Vorteil aus den versteuerten Umlagen bliebe.
g) Der Auffassung des Ersten Senats des Finanzgerichts Hamburg (Urteil vom 11.12.2007, Az.: 1 K 183/06, EFG 2008, 846 , Az. der Revision: VI R 5/08) folgt der erkennende Senat nicht, soweit der Erste Senat negativen Arbeitslohn infolge des Verlustes eines Bezugsrechtes annimmt, das der Arbeitnehmer vorher als Vorteil bereits versteuert hatte.
Soweit der Erste Senat des Finanzgerichts Hamburg darauf hinweist, dass dem Arbeitnehmer während der Zeit seiner Pflichtversicherung abstrakt Versicherungsschutz gewährt wurde (Urteil vom 11.12.2007, Az.: 1 K 183/06, EFG 2008, 846 , Az. der Revision: VI R 5/08; vgl. auch §§ 38, 39 VBLS), spricht dies im Übrigen für eine bloße Wertänderung von Anwartschaften im Zeitpunkt der Beendigung der Beteiligung des Arbeitgebers.
- BFH, 07.05.2009 - VI R 5/08
Umlagezahlungen an Zusatzversorgungseinrichtung als Arbeitslohn
Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 846 veröffentlichten Gründen teilweise statt. - FG Düsseldorf, 05.11.2009 - 11 K 832/09
Nachteilsausgleichszahlung bei Wechsel der Zusatzversorgungskasse; …
Wie das FG Hamburg im Urteil vom 11. Dezember 2007 (1 K 183/06, EFG 2008, 846) dazu zutreffend entschieden habe, gehe es in Fällen dieser Art nicht an, negativen Arbeitslohn unter Berufung auf fehlenden Abfluss zu verneinen.Es komme hinzu, dass das Urteil des FG Hamburg vom 11. Dezember 2007 (1 K 183/06, EFG 2008, 846, nachfolgend BFH-Urteil vom 7. Mai 2009 VI R 5/08, BFHE 225, 100, DStRE 2009, 901) einen anderen Sachverhalt betreffe.
- FG Düsseldorf, 05.11.2009 - 11 K 916/09
Rechtmäßigkeit der Änderung eines Einkommensbescheids bei Erhöhung des …
Wie das FG Hamburg im Urteil vom 11. Dezember 2007 (1 K 183/06, EFG 2008, 846) dazu zutreffend entschieden habe, gehe es in Fällen dieser Art nicht an, negativen Arbeitslohn unter Berufung auf fehlenden Abfluss zu verneinen.Es komme hinzu, dass das Urteil des FG Hamburg vom 11. Dezember 2007 (1 K 183/06, EFG 2008, 846, nachfolgend BFH-Urteil vom 7. Mai 2009 VI R 5/08, BFHE 225, 100, DStRE 2009, 901) einen anderen Sachverhalt betreffe.
- FG Düsseldorf, 05.11.2009 - 11 K 1116/09
Nachteilsausgleichszahlung bei Wechsel der Zusatzversorgungskasse; …
Wie das FG Hamburg im Urteil vom 11. Dezember 2007 (1 K 183/06, EFG 2008, 846) dazu zutreffend entschieden habe, gehe es in Fällen dieser Art nicht an, negativen Arbeitslohn unter Berufung auf fehlenden Abfluss zu verneinen.Es komme hinzu, dass das Urteil des FG Hamburg vom 11. Dezember 2007 (1 K 183/06, EFG 2008, 846, nachfolgend BFH-Urteil vom 7. Mai 2009 VI R 5/08, BFHE 225, 100, DStRE 2009, 901) einen anderen Sachverhalt betreffe.
- FG Düsseldorf, 05.11.2009 - 11 K 1577/09
Nachteilsausgleichszahlung bei Wechsel der Zusatzversorgungskasse; …
Wie das FG Hamburg im Urteil vom 11. Dezember 2007 (1 K 183/06, EFG 2008, 846) dazu zutreffend entschieden habe, gehe es in Fällen dieser Art nicht an, negativen Arbeitslohn unter Berufung auf fehlenden Abfluss zu verneinen.Es komme hinzu, dass das Urteil des FG Hamburg vom 11. Dezember 2007 (1 K 183/06, EFG 2008, 846, nachfolgend BFH-Urteil vom 7. Mai 2009 VI R 5/08, BFHE 225, 100, DStRE 2009, 901) einen anderen Sachverhalt betreffe.