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   FG Hamburg, 12.05.2004 - VII 287/01   

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https://dejure.org/2004,11944
FG Hamburg, 12.05.2004 - VII 287/01 (https://dejure.org/2004,11944)
FG Hamburg, Entscheidung vom 12.05.2004 - VII 287/01 (https://dejure.org/2004,11944)
FG Hamburg, Entscheidung vom 12. Mai 2004 - VII 287/01 (https://dejure.org/2004,11944)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gemeinnützigkeit eines Vertriebenenverbandes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gemeinnützigkeit eines Vertriebenenverbandes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einordnung eines Vereins als gemeinnützig; Ziel eines Vereins, dass Gebiete außerhalb des Staatsgebietes Teil von Deutschland werden; Vertrauensschutz eines Steuerpflichtigen dahingehend, dass er als gemeinnützig behandelt wird; Diskrepanz zwischen den Satzungszielen ...

  • FG Hamburg (Leitsatz)

    Vermögensteuerrecht: Gemeinnützigkeit eines Vertriebenenverbandes

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 1878
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 27.10.1993 - I R 60/91

    Gemeinnützigkeit; Müllheizkraftwerk ist kein Zweckbetrieb

    Auszug aus FG Hamburg, 12.05.2004 - VII 287/01
    Es verlangt nur die nach Maßgabe der Verhältnismäßigkeit und der Zumutbarkeit vorzunehmende Prüfung, ob jeweils die Belange des Allgemeinwohls, insbesondere die Wiederherstellung der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, oder die Interessen des Einzelnen am Fortbestand einer Rechtslage, auf die er sich eingerichtet hat und auf deren Fortbestand er vertraute, den Vorrang verdienen (BVerfG, Beschluss vom 16.12.1981 - 1 BvR 898/79 u.a., BVerfGE 59, 128 (166); Urteil vom 19.12.1961 - 2 BvL 6/59, BVerfGE 13, 261 ; BFH, Urteil vom 27. Oktober 1993 - I R 60/91, BStBl II 1994, 571 ).

    Abgesehen davon, dass in jedem Veranlagungszeitraum die steuerlichen Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit erneut zu überprüfen sind und ein gegenteiliges Vertrauen grundsätzlich nicht geschützt ist (BFH 1. Senat, Urteil vom 27. Oktober 1993 - I R 60/91, BStBl II 1994, 571 ; Schauhoff, Handbuch der Gemeinnützigkeit, S. 248), liegen hier die Voraussetzungen für einen Vertrauenstatbestand nicht vor.

  • BFH, 08.03.1994 - IX R 58/93

    Revision gegen vom Berichterstatter erlassenen Gerichtsbescheid bei unklarer

    Auszug aus FG Hamburg, 12.05.2004 - VII 287/01
    Es verlangt nur die nach Maßgabe der Verhältnismäßigkeit und der Zumutbarkeit vorzunehmende Prüfung, ob jeweils die Belange des Allgemeinwohls, insbesondere die Wiederherstellung der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, oder die Interessen des Einzelnen am Fortbestand einer Rechtslage, auf die er sich eingerichtet hat und auf deren Fortbestand er vertraute, den Vorrang verdienen (BVerfG, Beschluss vom 16.12.1981 - 1 BvR 898/79 u.a., BVerfGE 59, 128 (166); Urteil vom 19.12.1961 - 2 BvL 6/59, BVerfGE 13, 261 ; BFH, Urteil vom 27. Oktober 1993 - I R 60/91, BStBl II 1994, 571 ).

    Abgesehen davon, dass in jedem Veranlagungszeitraum die steuerlichen Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit erneut zu überprüfen sind und ein gegenteiliges Vertrauen grundsätzlich nicht geschützt ist (BFH 1. Senat, Urteil vom 27. Oktober 1993 - I R 60/91, BStBl II 1994, 571 ; Schauhoff, Handbuch der Gemeinnützigkeit, S. 248), liegen hier die Voraussetzungen für einen Vertrauenstatbestand nicht vor.

  • BVerfG, 05.06.1992 - 2 BvR 1613/91

    Verfassungsmäßigkeit des Deutsch-Polnischen Grenzvertrags

    Auszug aus FG Hamburg, 12.05.2004 - VII 287/01
    Dafür, dass für die Anpassung des Klägers als privatrechtlich organisiertem Verein eine längere Frist erforderlich gewesen wäre, gibt es keine Gründe, zumal mit Beschluss des Bundesverfassungsgerichts am 5.6.1992 ( 2 BvR 1613/91 u.a., NJW 1992, 3222 ) auch höchstrichterlich geklärt worden war, dass die - die Frage der Gemeinnützigkeit des Klägers berührenden - Grenzregelungen (in der genannten Entscheidung: das Zustimmungsgesetz zum deutsch-polnischen Grenzvertrag) unter keinem denkbaren Gesichtspunkt Grundrechte oder grundrechtsgleiche Rechte verletzen konnten und damit womöglich bestehende Bedenken über die rechtliche Geltung der Grenzregelungen und dem Entfallen eines weiteren Wiedervereinigungsgebots ausgeräumt waren.
  • BFH, 09.08.1989 - I R 181/85

    Treu und Glauben - Körperschaftsteuer - Parteispenden

    Auszug aus FG Hamburg, 12.05.2004 - VII 287/01
    Die Verdrängung gesetzten Rechts durch den Grundsatz von Treu und Glauben kann indes nur in besonders liegenden Fällen in Betracht kommen, in denen das Vertrauen des Steuerpflichtigen in ein bestimmtes Verhalten der Verwaltung nach allgemeinem Rechtsgefühl in einem so hohen Maß schutzwürdig ist, dass demgegenüber die Grundsätze der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung zurücktreten müssen (BFH, Urteil vom 9.8.1989 - I R 181/85, BStBl II 1989, 990 m.w.N.).
  • BFH, 13.12.1978 - I R 39/78

    Zum Begriff "Förderung der Allgemeinheit" im Gemeinnützigkeitsrecht

    Auszug aus FG Hamburg, 12.05.2004 - VII 287/01
    Diese Wertungskriterien ermöglichen es den Beurteilungsspielraum hinsichtlich des Gesetzesbegriffes "Förderung der Allgemeinheit" angemessen und zutreffend auszufüllen (BFH, Urteil vom 13.12.1978 - I R 39/78, BStBl II 1979, 487 m.w.N.).
  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

    Auszug aus FG Hamburg, 12.05.2004 - VII 287/01
    Es verlangt nur die nach Maßgabe der Verhältnismäßigkeit und der Zumutbarkeit vorzunehmende Prüfung, ob jeweils die Belange des Allgemeinwohls, insbesondere die Wiederherstellung der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, oder die Interessen des Einzelnen am Fortbestand einer Rechtslage, auf die er sich eingerichtet hat und auf deren Fortbestand er vertraute, den Vorrang verdienen (BVerfG, Beschluss vom 16.12.1981 - 1 BvR 898/79 u.a., BVerfGE 59, 128 (166); Urteil vom 19.12.1961 - 2 BvL 6/59, BVerfGE 13, 261 ; BFH, Urteil vom 27. Oktober 1993 - I R 60/91, BStBl II 1994, 571 ).
  • BVerfG, 16.12.1981 - 1 BvR 898/79

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum

    Auszug aus FG Hamburg, 12.05.2004 - VII 287/01
    Es verlangt nur die nach Maßgabe der Verhältnismäßigkeit und der Zumutbarkeit vorzunehmende Prüfung, ob jeweils die Belange des Allgemeinwohls, insbesondere die Wiederherstellung der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, oder die Interessen des Einzelnen am Fortbestand einer Rechtslage, auf die er sich eingerichtet hat und auf deren Fortbestand er vertraute, den Vorrang verdienen (BVerfG, Beschluss vom 16.12.1981 - 1 BvR 898/79 u.a., BVerfGE 59, 128 (166); Urteil vom 19.12.1961 - 2 BvL 6/59, BVerfGE 13, 261 ; BFH, Urteil vom 27. Oktober 1993 - I R 60/91, BStBl II 1994, 571 ).
  • BFH, 04.08.2005 - II B 87/04

    Festsetzung der Vermögensteuer für das Betriebsvermögens eines eingetragenen

    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2004, 1878 veröffentlichten Urteil mit der Begründung ab, die Voraussetzungen für eine Neuveranlagung zum 1. Januar 1996 hätten vorgelegen.
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