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   FG Hamburg, 12.12.2013 - 6 K 187/13   

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https://dejure.org/2013,42775
FG Hamburg, 12.12.2013 - 6 K 187/13 (https://dejure.org/2013,42775)
FG Hamburg, Entscheidung vom 12.12.2013 - 6 K 187/13 (https://dejure.org/2013,42775)
FG Hamburg, Entscheidung vom 12. Dezember 2013 - 6 K 187/13 (https://dejure.org/2013,42775)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Verzögerungsgeld: Ermessensausübung bei der Festsetzung des Verzögerungsgeldes

  • IWW
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verzögerungsgeld: Ermessensausübung bei der Festsetzung des Verzögerungsgeldes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • FG Schleswig-Holstein, 01.02.2011 - 3 K 64/10

    Festsetzung eines Verzögerungsgeldes: nicht nur bei Verlagerung der Buchführung

    Auszug aus FG Hamburg, 12.12.2013 - 6 K 187/13
    Ein Verzögerungsgeld kann auch dann verhängt werden, wenn ein Steuerpflichtiger einer Aufforderung des Finanzamtes zur Erteilung von Auskünften oder zur Vorlage von Unterlagen im Sinne von § 200 Abs. 1 AO im Rahmen einer Außenprüfung innerhalb einer angemessenen Frist nicht nachkommt (FG Hamburg-Beschluss vom 16.11.2011 2 V 173/11, EFG 2012, 382 unter Hinweis auf BFH-Beschluss vom 16. Juni 2011 IV B 120/10, a. a. O.; Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 01.02.2011 3 K 64/10 EFG 2011, 846).

    Der Zweck des Verzögerungsgeldes erfüllt sich damit nicht, wenn der Verpflichtung zur Vorlage von Aufzeichnungen nach der Festsetzung nachgekommen wird (Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 01. Februar 2011 3 K 64/10, EFG 2011, 846).

    Insbesondere braucht in der Ermessensentscheidung dann nicht auf den Steuerpflichtigen entlastende Umstände eingegangen zu werden, wenn die dementsprechende Bewertung der Finanzbehörde dem Steuerpflichtigen bereits vorher bekannt gemacht wurde (FG Hamburg, Beschluss vom 16.11.2011 2 V 173/11, EFG 2012, 382 unter Hinweis auf Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 01. Februar 2011 3 K 64/10, EFG 2011, 846).

  • FG Schleswig-Holstein, 05.12.2012 - 2 K 9/12

    Verzögerungsgeld: Erfüllung der Mitwirkungspflicht nach Festsetzung kein

    Auszug aus FG Hamburg, 12.12.2013 - 6 K 187/13
    Auf das Urteil des Schleswig-Holsteinischen FG vom 05.12.2012 2 K 9/12, EFG 2013, 264 werde verwiesen.

    Es liegt somit eine über die gesetzliche Wertung des § 335 AO hinausgehende "überschießende Tendenz" des Verzögerungsgeldes vor, die eine entsprechende Anwendung dieser Norm nicht zulässt (Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 05.12.2012 2 K 9/12, EFG 2013, 264).

  • FG Hamburg, 16.11.2011 - 2 V 173/11

    Abgabenordnung: Ermessensausübung bei der Festsetzung eines Verzögerungsgeldes

    Auszug aus FG Hamburg, 12.12.2013 - 6 K 187/13
    Ein Verzögerungsgeld kann auch dann verhängt werden, wenn ein Steuerpflichtiger einer Aufforderung des Finanzamtes zur Erteilung von Auskünften oder zur Vorlage von Unterlagen im Sinne von § 200 Abs. 1 AO im Rahmen einer Außenprüfung innerhalb einer angemessenen Frist nicht nachkommt (FG Hamburg-Beschluss vom 16.11.2011 2 V 173/11, EFG 2012, 382 unter Hinweis auf BFH-Beschluss vom 16. Juni 2011 IV B 120/10, a. a. O.; Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 01.02.2011 3 K 64/10 EFG 2011, 846).

    Insbesondere braucht in der Ermessensentscheidung dann nicht auf den Steuerpflichtigen entlastende Umstände eingegangen zu werden, wenn die dementsprechende Bewertung der Finanzbehörde dem Steuerpflichtigen bereits vorher bekannt gemacht wurde (FG Hamburg, Beschluss vom 16.11.2011 2 V 173/11, EFG 2012, 382 unter Hinweis auf Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 01. Februar 2011 3 K 64/10, EFG 2011, 846).

  • BFH, 16.06.2011 - IV B 120/10

    AdV: Festsetzung von Verzögerungsgeld im Rahmen einer Außenprüfung - Zulässigkeit

    Auszug aus FG Hamburg, 12.12.2013 - 6 K 187/13
    Ein Verzögerungsgeld kann auch dann verhängt werden, wenn ein Steuerpflichtiger einer Aufforderung des Finanzamtes zur Erteilung von Auskünften oder zur Vorlage von Unterlagen im Sinne von § 200 Abs. 1 AO im Rahmen einer Außenprüfung innerhalb einer angemessenen Frist nicht nachkommt (FG Hamburg-Beschluss vom 16.11.2011 2 V 173/11, EFG 2012, 382 unter Hinweis auf BFH-Beschluss vom 16. Juni 2011 IV B 120/10, a. a. O.; Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 01.02.2011 3 K 64/10 EFG 2011, 846).
  • FG Berlin-Brandenburg, 23.02.2012 - 3 V 3006/12

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 69 Abs. 3 FGO) - Festsetzung eines

    Auszug aus FG Hamburg, 12.12.2013 - 6 K 187/13
    Angesichts des repressiven Charakters des Verzögerungsgeldes macht es einen Unterschied, ob der Kläger bei der Festsetzung des Verzögerungsgeldes nach wie vor säumig ist oder aber ob er zwischenzeitlich seiner Mitwirkungsverpflichtung (wenn auch verspätet) nachgekommen ist (vgl. z. B. Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.02.2012 3 V 3006/12, EFG 2012, 1225; hier hatte der Steuerpflichtige seiner Mitwirkungsverpflichtung nach der Festsetzung des Verzögerungsgeldes entsprochen).
  • FG Berlin-Brandenburg, 11.06.2014 - 12 K 12203/13

    Festsetzung eines Verzögerungsgeldes nach § 146 Abs. 2b AO

    Zum einen hindert selbst die vollständige Erfüllung der Mitwirkungspflichten nach Ablauf der hierfür gesetzten Frist grundsätzlich nicht die Festsetzung eines Verzögerungsgeldes (so auch Gerichtsbescheid des FG Hamburg vom 12. Dezember 2013 6 K 187/13, EFG 2014, 514; Urteil des Schleswig-Holsteinischen FG vom 5. Dezember 2012 2 K 9/12, EFG 2013, 264; Beschluss des FG Sachsen-Anhalt vom 15. Oktober 2010 3 V 1296/10, EFG 2011, 298).
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