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   FG Hamburg, 13.09.2018 - 4 K 122/17   

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https://dejure.org/2018,41529
FG Hamburg, 13.09.2018 - 4 K 122/17 (https://dejure.org/2018,41529)
FG Hamburg, Entscheidung vom 13.09.2018 - 4 K 122/17 (https://dejure.org/2018,41529)
FG Hamburg, Entscheidung vom 13. September 2018 - 4 K 122/17 (https://dejure.org/2018,41529)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 235 ; AO § 374
    Abgabenordnung : Voraussetzungen der Inanspruchnahme eines Steuerhehlers für Hinterziehungszinsen nach § 235 AO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Voraussetzungen der Inanspruchnahme eines Steuerhehlers für Hinterziehungszinsen nach § 235 AO

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 11.05.1982 - VII R 97/81

    Steuerhinterziehung - Zinsschuldner

    Auszug aus FG Hamburg, 13.09.2018 - 4 K 122/17
    Vorteil ist nur der unmittelbar aus der Hinterziehung erwachsende Steuervorteil (BFH, Urteil vom 11.05.1982, VII R 97/81, BFHE 136, 182, juris, Rn. 15).

    Wäre es anders, würde also der Steuerhehler über § 235 AO die Hinterziehungszinsen schulden, wäre § 71 AO überflüssig (so bereits BFH, Urteil vom 11.05.1982, VII R 97/81, BFHE 136, 182, juris, Rn. 15).

  • FG Hamburg, 13.09.2018 - 4 K 121/17

    Inhaftungnahme für Tabaksteuer: Auch ein Steuerschuldner kann Haftungsschuldner

    Auszug aus FG Hamburg, 13.09.2018 - 4 K 122/17
    Der Umstand, dass der Kläger durch den Erwerb der Zigaretten eine Steuerhehlerei im Sinne von § 374 Abs. 1 AO begangen hat (siehe hinsichtlich der Tabaksteuer das Senatsurteil vom 13.09.2018, 4 K 121/17), ist für die Inanspruchnahme nach § 235 Abs. 1 AO nicht relevant.

    Die Frage nach der Exklusivität von Schuld und Haftung (siehe hierzu das Senatsurteil vom 13.09.2018, 4 K 121/17) würde sich nicht stellen, da - wie dargelegt - der Kläger gerade nicht Zinsschuldner gemäß § 235 Abs. 1 S. 2 AO ist.

  • FG München, 30.05.2006 - 14 K 2469/03

    Einfuhrabgaben wegen vorschriftswidriger Einfuhr von Zigaretten

    Auszug aus FG Hamburg, 13.09.2018 - 4 K 122/17
    EG L 302/1; Zollkodex - ZK) und die Gestellungspflicht (Art. 40 ZK) im EU-Zollgebiet befinden und damit nicht der zollamtlichen Überwachung unterliegen (FG Hamburg, Urteil vom 29.05.2008, 4 K 395/07, juris, Rn. 17; FG München, Urteil vom 30.05.2006, 14 K 2469/03, juris, Rn. 28).
  • FG Hamburg, 29.05.2008 - 4 K 395/07

    Erhebung von Einfuhrabgaben im Zusammenhang mit dem illegalen Besitz von

    Auszug aus FG Hamburg, 13.09.2018 - 4 K 122/17
    EG L 302/1; Zollkodex - ZK) und die Gestellungspflicht (Art. 40 ZK) im EU-Zollgebiet befinden und damit nicht der zollamtlichen Überwachung unterliegen (FG Hamburg, Urteil vom 29.05.2008, 4 K 395/07, juris, Rn. 17; FG München, Urteil vom 30.05.2006, 14 K 2469/03, juris, Rn. 28).
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