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FG Hamburg, 13.10.2016 - 1 K 171/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anwendbarkeit der Vorschriften der Zivilprozessordnung ( ZPO ) über das Anerkenntnisurteil im finanzgerichtlichen Verfahren
- rechtsportal.de
FGO § 155 S. 1
Anwendbarkeit der Vorschriften der Zivilprozessordnung ( ZPO ) über das Anerkenntnisurteil im finanzgerichtlichen Verfahren - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Rechtsweg für die Klage eines Insolvenzverwalters gegen einen persönlich haftenden Gesellschafter des Schuldners wegen Steuerschulden der Gesellschaft - Anerkenntnis-Gerichtsbescheid
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2017, 145
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 09.04.2014 - III S 4/14
Bestimmung des örtlichen zuständigen FG nach § 39 Abs. 1 Nr. 5 FGO
Auszug aus FG Hamburg, 13.10.2016 - 1 K 171/16
Das Gericht hält sich jedenfalls im Fall eines Anerkenntnisses zur Sachentscheidung befugt (vgl. zur Bejahung des Finanzrechtswegs für Fälle, in denen die Zahlung öffentlich-rechtlicher Ansprüche in Abgabenangelegenheiten im Weg der Erstattung nach § 93 InsO gefordert wird den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 09.04.2014, III S 4/14, BFH/NV 2014, 1077).
- FG Berlin-Brandenburg, 12.03.2024 - 8 K 8260/17
Anerkenntnisurteil des Finanzgerichts bei Zahlungsklage.
Im Streitfall liegt eine allgemeine Leistungsklage vor, zu der nach Auffassung des Gerichts ein Anerkenntnis abgegeben und entsprechend verurteilt werden kann (so auch zuletzt FG Hamburg, Gerichtsbescheid vom 13. Oktober 2016, 1 K 171/16, EFG 2017, 145).