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   FG Hamburg, 13.11.2006 - 2 K 124/05   

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https://dejure.org/2006,24614
FG Hamburg, 13.11.2006 - 2 K 124/05 (https://dejure.org/2006,24614)
FG Hamburg, Entscheidung vom 13.11.2006 - 2 K 124/05 (https://dejure.org/2006,24614)
FG Hamburg, Entscheidung vom 13. November 2006 - 2 K 124/05 (https://dejure.org/2006,24614)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einlage einer Forderung in das Betriebsvermögen einer Anwaltssozietät

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einlage einer Forderung in das Betriebsvermögen einer Anwaltssozietät

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • FG Schleswig-Holstein, 28.03.2006 - 5 K 159/05

    Steuerbarkeit erfolgsabhängiger "Preisgelder" in Fernseh-Shows

    Auszug aus FG Hamburg, 13.11.2006 - 2 K 124/05
    Die erforderliche Eignung, dem Betrieb zu dienen, liegt nicht vor, wenn zum Einlagezeitpunkt erkennbar ist, dass das Wirtschaftsgut dem Betrieb nicht nützt, sondern schadet (BFH a.a.O.; Urteil des FG München vom 29. März 2006, EFG 2006, 1328 ).
  • BFH, 09.02.2006 - IV B 60/04

    Vorliegen eines wesentlichen Verfahrensmangels bei Fehlen von

    Auszug aus FG Hamburg, 13.11.2006 - 2 K 124/05
    Zwar ist anerkannt, dass ein Wirtschaftsgut im Zeitpunkt seines endgültigen Verlustes - entsprechend eine Darlehensforderung bei endgültigem Ausfall - Gewinn mindernd ausgebucht werden kann (BFH-Beschluss vom 9. Februar 2006, IV B 60/04, juris; Heinicke in Schmidt, EStG , 25. Aufl., § 4 Rz. 384).
  • BFH, 02.10.2003 - IV R 13/03

    Einnahmenüberschussrechnung: Gewillkürtes Betriebsvermögen

    Auszug aus FG Hamburg, 13.11.2006 - 2 K 124/05
    Gewillkürtes Betriebsvermögen können Wirtschaftsgüter sein, die objektiv dazu geeignet und erkennbar dazu bestimmt sind, den Betrieb zu fördern (BFH-Urteil vom 2. Oktober 2003, IV R 13/03, BFHE 203, 373 , BStBl II 2004, 985 ).
  • BFH, 16.10.2002 - I R 17/01

    Darlehensgewährung durch Kommanditisten an seine KG

    Auszug aus FG Hamburg, 13.11.2006 - 2 K 124/05
    Organisationsakte in diesem Sinne sind gesetzliche oder durch die Verwaltung getroffene Maßnahmen, durch die der bisherige Zuständigkeitsbereich der ursprünglich beklagten Behörde geändert wird (BFH-Urteil vom 16. Oktober 2002, I R 17/01, BFHE 200, 521 , BStBl II 2003, 631 ).
  • BFH, 31.05.2001 - IV R 49/00

    Geldgeschäfte eines Freiberuflers

    Auszug aus FG Hamburg, 13.11.2006 - 2 K 124/05
    Dann hätte die jeweilige Forderung, auch soweit sie dem Kläger persönlich zustand, aber ungeachtet der Frage, ob der bei einer freiberuflichen Tätigkeit für einen Einbringung in das Betriebsvermögen erforderliche berufliche Bezug (BFH-Urteil vom 31. Mai 2001, IV R 49/00, BFHE 195, 386 , BStBl II 2001, 828 ) vorlag, nicht zu gewillkürtem Betriebsvermögen der Einzelpraxis gemacht werden können.
  • OLG Brandenburg, 01.10.2008 - 3 U 155/07

    BGB-Gesellschaft: Persönliche Inanspruchnahme eines BGB-Gesellschafters für im

    Das Amtsgericht Potsdam ordnete auf Betreiben der Beklagten mit Beschluss vom 08.03.2005 (2 K 124/05) die Zwangsversteigerung für das im Grundbuch von B. Blatt 257 eingetragene Grundstück an.
  • BFH, 01.10.2007 - XI S 19/07

    Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs; Voraussetzungen für die Anordnung der

    Mit Beschluss vom 11. Juli 2007 XI B 184/06 hat der Senat die Beschwerde der Kläger, Beschwerdeführer und Rügeführer (Beschwerdeführer) wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts (FG) Hamburg vom 13. November 2006 2 K 124/05 als unbegründet zurückgewiesen.
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