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   FG Hamburg, 14.03.2018 - 3 K 30/16   

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FG Hamburg, 14.03.2018 - 3 K 30/16 (https://dejure.org/2018,12231)
FG Hamburg, Entscheidung vom 14.03.2018 - 3 K 30/16 (https://dejure.org/2018,12231)
FG Hamburg, Entscheidung vom 14. März 2018 - 3 K 30/16 (https://dejure.org/2018,12231)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 17 Abs 1 S 1 EStG 2009, § 42 AO, § 3c Abs 2 EStG 2009, § 516 BGB, § 3 Nr 40 Buchst c EStG 2009
    Einkommensteuergesetz: Managementbeteiligung - Berücksichtigung eines Verlustes aus der Veräußerung einer Beteiligung bei Eintritt einer sog. Bad Leaver-Klausel - Kein Halbeinkünfteverfahren bei Veräußerung einer wertlosen Beteiligung zu einem symbolischen Kaufpreis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 17 Abs. 1 S. 1
    Einkommensteuergesetz : Managementbeteiligung - Berücksichtigung eines Verlustes aus der Veräußerung einer Beteiligung bei Eintritt einer sog. Bad Leaver-Klausel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Einkommensteuergesetz - Managementbeteiligung: Berücksichtigung eines Verlustes aus der Veräußerung einer Beteiligung bei Eintritt einer sog. Bad Leaver-Klausel

Papierfundstellen

  • NZG 2018, 796
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 09.05.2017 - IX R 1/16

    Berücksichtigung eines Verlusts aus der Veräußerung von unentgeltlich erworbenen

    Auszug aus FG Hamburg, 14.03.2018 - 3 K 30/16
    Entgeltlich ist die Übertragung von Gesellschaftsanteilen, wenn ihr eine gleichwertige Gegenleistung gegenübersteht (BFH-Urteil vom 09.05.2017 IX R 1/16, BFHE 259, 36, BFH/NV 2017, 1168).

    Das Gegenstück zur entgeltlichen Veräußerung ist die unentgeltliche Übertragung von Anteilen, die dadurch gekennzeichnet ist, dass der Übertragende dem Empfänger eine freigiebige Zuwendung machen will (BFH-Urteil vom 09.05.2017 IX R 1/16, BFHE 259, 36, BFH/NV 2017, 1168).

    aaa) Bei der Übertragung eines wertlosen GmbH-Anteils ohne Entgelt zwischen fremden Dritten ist in der Regel eine Veräußerung anzunehmen (BFH-Urteile vom 09.05.2017 IX R 1/16, BFHE 259, 36, BFH/NV 2017, 1168; vom 03.08.2016 IX R 23/15, BFH/NV 2017, 289), sofern keine Anhaltspunkte für eine Schenkungsabsicht des übertragenden Vertragspartners bestehen.

    Deshalb spricht insoweit eine (widerlegbare) Vermutung für das Vorliegen eines entgeltlichen Geschäfts (BFH-Urteil vom 09.05.2017 IX R 1/16, BFHE 259, 36, BFH/NV 2017, 1168).

    Insoweit trägt das Finanzamt, das sich auf die Unentgeltlichkeit beruft, die objektive Beweislast (Feststellungslast) für das Vorliegen eines unentgeltlichen Geschäfts (vgl. BFH-Urteil vom 09.05.2017 IX R 1/16, BFHE 259, 36, BFH/NV 2017, 1168 zur Feststellungslast des sich dort auf die Unentgeltlichkeit berufenden Klägers).

    Maßgebend ist, ob unter Berücksichtigung der Gesamtheit der objektiven Gegebenheiten ein den Gleichklang wirtschaftlicher Interessen indizierendes, den Einzelfall bestimmendes Näheverhältnis angenommen werden kann (BFH-Urteil vom 09.05.2017 IX R 1/16, BFHE 259, 36, BFH/NV 2017, 1168).

    In einem solchen Fall bedarf es aber weiterer besonderer, objektiver Anhaltspunkte, aus denen auf die Entkräftung der Vermutung einer entgeltlichen Übertragung geschlossen werden kann (BFH-Urteil vom 09.05.2017 IX R 1/16, BFHE 259, 36, BFH/NV 2017, 1168).

  • BFH, 03.08.2016 - IX R 23/15

    Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen - Veräußerung zum Preis von 0 EUR

    Auszug aus FG Hamburg, 14.03.2018 - 3 K 30/16
    b) aa) Veräußerung im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG ist die Übertragung von Anteilen gegen Entgelt (BFH-Urteile vom 06.12.2017 IX R 7/17, juris; vom 03.08.2016 IX R 23/15, BFH/NV 2017, 289; vom 08.04.2014 IX R 4/13, BFH/NV 2014, 1201).

    aaa) Bei der Übertragung eines wertlosen GmbH-Anteils ohne Entgelt zwischen fremden Dritten ist in der Regel eine Veräußerung anzunehmen (BFH-Urteile vom 09.05.2017 IX R 1/16, BFHE 259, 36, BFH/NV 2017, 1168; vom 03.08.2016 IX R 23/15, BFH/NV 2017, 289), sofern keine Anhaltspunkte für eine Schenkungsabsicht des übertragenden Vertragspartners bestehen.

    Liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die Beteiligten diese Vereinbarung nur zum Schein geschlossen haben, besteht für die davon abweichende Annahme einer subjektiven Bewertung mit einem höheren Wert als 0 EUR kein Raum (BFH-Urteil vom 03.08.2016 IX R 23/15, BFH/NV 2017, 289).

    Daher kann in diesen Fällen eine Veräußerung (ohne Gegenleistung) nur angenommen werden, wenn feststeht, dass der übertragene Anteil sowohl in den Augen der Vertragsparteien als auch objektiv wertlos ist (BFH-Urteil vom 03.08.2016 IX R 23/15, BFH/NV 2017, 289).

    Dies erfordert im Regelfall eine Bewertung des Anteils (vgl. BFH-Urteil vom 03.08.2016 IX R 23/15, BFH/NV 2017, 289 m. w. N.).

  • BFH, 01.10.2014 - IX R 13/13

    Kein Halbabzugsverbot bei fehlenden Einnahmen

    Auszug aus FG Hamburg, 14.03.2018 - 3 K 30/16
    Das ist der Fall, wenn der übertragene Anteil sowohl in den Augen der Vertragsparteien als auch objektiv wertlos ist (BFH-Urteile vom 01.10.2014 IX R 13/13, BFH/NV 2015, 198; vom 06.04.2011 IX R 61/10, BFHE 233, 446, BStBl II 2012, 8).

    Bei steuerfreien Einnahmen soll kein doppelter steuerlicher Vorteil durch den zusätzlichen Abzug von unmittelbar mit diesen Einnahmen zusammenhängenden Aufwendungen erzielt werden (BFH-Urteile vom 01.10.2014 IX R 13/13, NFH/NV 2015, 198; vom 06.07.2005 XI R 61/04, BFHE 210, 332, BStBl II 2006, 163).

    Fließen keine Einnahmen zu, ist § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG nicht anwendbar und der Erwerbsaufwand ist in vollem Umfang abziehbar (BFH-Urteil vom 01.10.2014 IX R 13/13, BFH/NV 2015, 198).

  • BFH, 08.04.2014 - IX R 4/13

    Anteilsveräußerung - Vertrag zwischen nahen Angehörigen

    Auszug aus FG Hamburg, 14.03.2018 - 3 K 30/16
    b) aa) Veräußerung im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG ist die Übertragung von Anteilen gegen Entgelt (BFH-Urteile vom 06.12.2017 IX R 7/17, juris; vom 03.08.2016 IX R 23/15, BFH/NV 2017, 289; vom 08.04.2014 IX R 4/13, BFH/NV 2014, 1201).

    bb) Ob in einem solchen Fall eine Veräußerung (ohne Entgelt) oder eine Schenkung (ohne Bereicherung) vorliegt, richtet sich nach dem Gesamtbild der objektiven Umstände sowie dem Willen und den Vorstellungen der Parteien (BFH-Urteil vom 08.04.2014 IX R 4/13, BFH/NV 2014, 1201).

    bbb) (1) Bei einander nahestehenden Personen wird demgegenüber der Nachweis der Unentgeltlichkeit erleichtert; denn bei ihnen kann nicht unterstellt werden, dass sie Leistung und Gegenleistung im Regelfall nach kaufmännischen Gesichtspunkten ausgehandelt haben (BFH-Urteil vom 08.04.2014 IX R 4/13, BFH/NV 2014, 1201).

  • BFH, 06.04.2011 - IX R 40/10

    Anwendung des Halbabzugsverbots im Verlustfall

    Auszug aus FG Hamburg, 14.03.2018 - 3 K 30/16
    Dies entspricht dem Gesetzeszweck des Halbabzugsverbots, eine Doppelbegünstigung auszuschließen (BFH-Urteile vom 06.04.2011 IX R 40/10, BFHE 233, 442, BStBl II 2011, 785; vom 25.06.2009 IX R 42/08, BFHE 225, 445, BStBl II 2010, 220).

    ddd) Werden durch die Beteiligung zwar keine laufenden Einnahmen erzielt, aber bei der Anteilsveräußerung veräußerungsbedingte Einnahmen (Veräußerungspreis), sind Halbeinkünfteverfahren und Halbabzugsverbot indes anzuwenden (BFH-Urteil vom 06.04.2011 IX R 40/10, BFHE 233, 442, BStBl II 2011, 785).

  • BFH, 26.06.2002 - IV R 3/01

    Unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils

    Auszug aus FG Hamburg, 14.03.2018 - 3 K 30/16
    Rechtsgrund der (unentgeltlichen) Übertragung muss demnach sein, dass der Übertragende beabsichtigt, den Empfänger unentgeltlich zu bereichern (FG München, Urteil vom 11.04.2016 7 K 2432/14, juris; BFH-Urteil vom 26.06.2002 IV R 3/01, BFHE 199, 482, BStBl II 2003, 112).

    Steht fest, dass der Übertragende nicht die Absicht hatte, den Empfänger zu bereichern, handelt es sich auch dann nicht um eine Schenkung, wenn der Anteil entgegen den Vorstellungen des Übertragenden noch werthaltig gewesen sein sollte (BFH-Urteil vom 26.06.2003 IV R 3/01, BFHE 199, 482, BStBl II 2003, 112).

  • FG München, 11.04.2016 - 7 K 2432/14

    Entstehen eines Veräußerungsverlustes durch die Veräußerung von im Rahmen eines

    Auszug aus FG Hamburg, 14.03.2018 - 3 K 30/16
    Rechtsgrund der (unentgeltlichen) Übertragung muss demnach sein, dass der Übertragende beabsichtigt, den Empfänger unentgeltlich zu bereichern (FG München, Urteil vom 11.04.2016 7 K 2432/14, juris; BFH-Urteil vom 26.06.2002 IV R 3/01, BFHE 199, 482, BStBl II 2003, 112).

    Der tatsächliche Wert des Anteils ist dabei nur insoweit von Bedeutung, als sich aus ihm auf die Bereicherungsabsicht des Übertragenden schließen lässt (FG München, Urteil vom 11.04.2016 7 K 2432/14, juris).

  • BFH, 13.07.1999 - VIII R 72/98

    Wesentliche Beteiligung im Gesamthandsvermögen

    Auszug aus FG Hamburg, 14.03.2018 - 3 K 30/16
    Diese Zurechnung hat u. a. zur Folge, dass die entgeltliche Übertragung der Anteilsrechte durch die Gesamthand ertragsteuerrechtlich als anteilige Veräußerung durch die Gesellschafter der Personengesellschaft zu werten ist (BFH-Urteil vom 13.07.1999 VIII R 72/98, BFHE 190, 87, BStBl II 1999, 820).
  • BFH, 06.07.2005 - XI R 61/04

    Abzug von Betriebsausgaben bei Ausbleiben von erwarteten Aufwandsentschädigungen

    Auszug aus FG Hamburg, 14.03.2018 - 3 K 30/16
    Bei steuerfreien Einnahmen soll kein doppelter steuerlicher Vorteil durch den zusätzlichen Abzug von unmittelbar mit diesen Einnahmen zusammenhängenden Aufwendungen erzielt werden (BFH-Urteile vom 01.10.2014 IX R 13/13, NFH/NV 2015, 198; vom 06.07.2005 XI R 61/04, BFHE 210, 332, BStBl II 2006, 163).
  • BFH, 25.06.2009 - IX R 42/08

    Kein Halbabzugsverbot bei fehlenden Beteiligungseinkünften

    Auszug aus FG Hamburg, 14.03.2018 - 3 K 30/16
    Dies entspricht dem Gesetzeszweck des Halbabzugsverbots, eine Doppelbegünstigung auszuschließen (BFH-Urteile vom 06.04.2011 IX R 40/10, BFHE 233, 442, BStBl II 2011, 785; vom 25.06.2009 IX R 42/08, BFHE 225, 445, BStBl II 2010, 220).
  • BFH, 26.04.2012 - IV R 44/09

    Verkauf von Betriebsvermögen des Gesellschafters an Zebragesellschaft; keine

  • BFH, 28.02.2013 - IV R 49/11

    Anwendbarkeit des Teilabzugsverbots des § 3c Abs. 2 EStG auf laufende

  • FG Hamburg, 12.12.2013 - 3 K 28/13

    Keine Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens und des Halbabzugsverbots auf

  • FG Baden-Württemberg, 26.06.2017 - 8 K 4018/14

    Sog. Managementbeteiligung als notwendiges Betriebsvermögen eines selbständig

  • BFH, 06.04.2011 - IX R 61/10

    Keine Anwendung des Halbabzugsverbots bei lediglich symbolischem Kaufpreis -

  • BFH, 06.12.2017 - IX R 7/17

    Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften (§ 17 Abs. 1 und 2 EStG) -

  • FG Baden-Württemberg, 26.02.2020 - 2 K 1774/17

    Veräußerungserlös aus einem Managementbeteiligungsprogramm kein geldwerter

    Angesichts des erläuterten Ziels des MPP, das diese Beschränkungen erklärt, und des Umstands, dass jedenfalls alle anderen Gesellschaftsrechte im Kern vorhanden waren, kann allein aus diesem Grund die Erlangung wirtschaftlichen Eigentums nicht verneint werden (zu wirtschaftlichem Eigentum trotz Leaver-Klauseln vgl. FG Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Juni 2017 8 K 4018/14, aaO; FG Hamburg, Urteil vom 14. März 2018 3 K 30/16, DStRK 2018, 208).
  • FG Baden-Württemberg, 26.02.2020 - 2 K 1731/17

    Voraussetzung für die Annahme von Arbeitslohn in Form von Erlösen aus der

    Angesichts des erläuterten Ziels des MPP, das diese Beschränkungen erklärt, und des Umstands, dass jedenfalls alle anderen Gesellschaftsrechte im Kern vorhanden waren, kann allein aus diesem Grund die Erlangung wirtschaftlichen Eigentums nicht verneint werden (zu wirtschaftlichem Eigentum trotz Leaver-Klauseln vgl. FG Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Juni 2017 8 K 4018/14, aaO; FG Hamburg, Urteil vom 14. März 2018 3 K 30/16, DStRK 2018, 208).
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