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FG Hamburg, 14.11.1995 - VII 46/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Einheitlich und gesonderte Feststellung der einkommenssteuerrechtlichen und körperschaftssteuerrechtlichen Einkünfte bei Vorliegen einer Mitunternehmerschaft ; Atypische stille Gesellschaft, bei der der stille Gesellschafter Mitunternehmerrisiko trägt und ...
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 14.11.1995 - VII 46/93
- BFH, 23.10.1996 - I R 10/96
Papierfundstellen
- BB 1996, 518
- EFG 1996, 240
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 21.07.1999 - I R 110/98
DBA-Schweiz: Abkommensrechtliche Behandlung der Gewinnanteile aus atypisch …
Der Ansicht, daß die abkommensrechtliche Neuregelung in bezug auf das vorher geltende Recht ohne Aussagekraft sei (FG Hamburg, Urteil vom 14. November 1995 VII 46/93, EFG 1996, 240), vermag der Senat sich nicht anzuschließen. - BFH, 23.10.1996 - I R 10/96
Keine Steuerfreistellung der Einkünfte aus atypisch stiller Beteiligung an einer …
Einspruch und Klage, mit denen die Kläger unter Berufung auf Art. 7, 24 des Doppelbesteuerungsabkommens Deutschland-Schweiz (DBA-Schweiz) Steuerfreistellung begehrten, hatten keinen Erfolg (vgl. Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1996, 240). - FG Rheinland-Pfalz, 12.10.1998 - 5 K 3314/97
Atypisch stille Beteiligung an schweizer Kapitalgesellschaft
An dieser Auffassung sei trotz der Entscheidung des FG Hamburg vom 14. November 1995 (EFG 1996, 240) festzuhalten, da dieses Urteil aus verschiedenen Gründen unzutreffend sei.Bestätigt werde diese Auffassung durch das Urteil des FG Hamburg vom 14. November 1995 (EFG 1996, 240) .