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FG Hamburg, 15.10.2009 - 5 K 152/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EigZulG § 17
Eigenheimzulage nach Auflösung der Genossenschaft - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Eigenheimzulage nach Auflösung der Genossenschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 15.10.2009 - 5 K 152/07
- BFH, 24.02.2010 - IX R 51/09
Papierfundstellen
- EFG 2010, 390
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 19.08.2008 - IX R 3/08
Eigenheimzulage bei Anschaffung von Genossenschaftsanteilen - Anwendungsbereich …
Auszug aus FG Hamburg, 15.10.2009 - 5 K 152/07
Ein die Förderfähigkeit der E betreffendes Musterverfahren (Klage gegen den am 11.12.2002 ergangenen Feststellungsbescheid des Finanzamts K gemäß § 180 Abs. 2 der Abgabenordnung) wurde durch das der Klage stattgebende Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 19.12.2007 (Anlage K 8) und die bestätigende Entscheidung des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 19.03.2008 IX R 3/08 abgeschlossen.Nicht erforderlich ist, dass neu angeschaffte und errichtete Wohnungen überwiegend an Genossenschaftsmitglieder überlassen werden (vgl. vgl. BFH Urteil vom 19.08.2008 IX R 3/08, BFHE 223, 563, BStBl II 2009, 447).
Dieses Erfordernis ergibt sich schon aus dem Wortlaut des § 17 EigZulG (vgl. BFH Urteil vom 19.08.2008 IX R 3/08 a.a.O.).
- BFH, 15.01.2002 - IX R 55/00
EigZulG § 17
Auszug aus FG Hamburg, 15.10.2009 - 5 K 152/07
Die Abwicklung sollte von Anfang an auch unter der Prämisse erfolgen, denjenigen 371 Genossen, die im Geschäftsjahr 2002 im Vertrauen auf den Bestand des von der E erstrittenen Urteils vor dem BFH (IX R 55/00) als Genossen eingeworben worden waren, die formellen Voraussetzungen für die Förderfähigkeit ihrer Beteiligung gemäß § 17 EigZulG zu erhalten.Andererseits ist die Eigenheimzulage im Streitfall - anders als für diejenigen Genossenschaftsmitglieder, die der Genossenschaft nach dem 31.12.2003 beigetreten sind (§ 17 S. 1 Halbsatz 2 EigZulG in der Fassung des Art. 6 Nr. 8 Haushaltsbegleitgesetz 2004 vom 29.12.2003, BGBl. I 2003, 3076) - nicht davon abhängig, ob der Anspruchsberechtigte irgendwann im Förderzeitraum eine Wohnung der Genossenschaft zu eigenen Wohnzwecken nutzt (BFH Urteil vom 15.01.2002 IX R 55/00, BFHE 197, 507, BStBl II 2002, 274).
Dabei muss aber auch eine Überlassung von Wohnungen an Genossen beabsichtigt sein und stattgefunden haben; denn die Begünstigung der Genossenschaft i. S. von § 17 EigZulG ist durch den mitgliedernützigen Zweck dieser Vereinigungsform gerechtfertigt (BFH Urteil vom 15.01.2002 IX R 55/00, BFHE 197, 507, BStBl II 2002, 274).
- BFH, 29.03.2007 - IX R 28/06
Eigenheimzulage; Beteiligung an Genossenschaft
Auszug aus FG Hamburg, 15.10.2009 - 5 K 152/07
Das BMF-Schreiben vom 21.12.2004 sorge für ein einheitliches, gesetzeskonformes Verwaltungshandeln; dies werde durch die Entscheidung des BFH vom 29.03.2007 (IX R 28/06) bestätigt.Danach muss es sich um eine Genossenschaft handeln, die - wie die E - von ihr errichtete Wohnungen ihren Mitgliedern unbeschadet eines entsprechenden in der Satzung formulierten Gesellschaftszwecks tatsächlich zum Wohnen überlässt (BFH Urteil vom 29.03.2007 IX R 28/06, BFH/NV 2007, 1635).
- FG München, 05.05.2009 - 13 K 986/06
Eigenheimzulage für die Anschaffung von Genossenschaftsanteilen gem. § 17 …
Auszug aus FG Hamburg, 15.10.2009 - 5 K 152/07
Das Ergebnis der Inanspruchnahme dieses Rechts des Genossenschaftsmitgliedes entspricht sogar dem Zweck der Liquidation; es findet eine Veräußerung durch die Genossenschaft statt, die dem Wesen der Liquidation, die darauf zielt, das Vermögen der Genossenschaft in Geld umzusetzen (§ 88 S. 1 GenG), immanent ist (a. A. Finanzgericht München Urteil vom 05.05.2009 13 K 986/06, [...]). - FG Köln, 06.04.2006 - 6 K 4038/05
Eigenheimzulage bei Anteilen an Genossenschaft
Auszug aus FG Hamburg, 15.10.2009 - 5 K 152/07
Auf die Entscheidung des Finanzgerichts Köln vom 06.04.2006 (6 K 4038/05) werde verwiesen.