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   FG Hamburg, 15.11.2010 - 2 K 155/09   

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https://dejure.org/2010,26382
FG Hamburg, 15.11.2010 - 2 K 155/09 (https://dejure.org/2010,26382)
FG Hamburg, Entscheidung vom 15.11.2010 - 2 K 155/09 (https://dejure.org/2010,26382)
FG Hamburg, Entscheidung vom 15. November 2010 - 2 K 155/09 (https://dejure.org/2010,26382)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Tonnagebesteuerung: Berücksichtigung einer Wertaufholungsrücklage bei der Feststellung des Unterschiedsbetrages nach § 5a Abs. 4 EStG

  • Justiz Hamburg

    § 5a EStG, § 52 Abs 16 EStG, § 6 Abs 1 Nr 3 EStG
    Tonnagebesteuerung: Berücksichtigung einer Wertaufholungsrücklage bei der Feststellung des Unterschiedsbetrages nach § 5a Abs. 4 EStG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung einer Wertaufholungsrücklage bei der Feststellung des Unterschiedsbetrages nach § 5 a Abs. 4 EStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Berücksichtigung einer Wertaufholungsrücklage bei der Feststellung des Unterschiedsbetrages nach § 5 a Abs. 4 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 781
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 27.12.1991 - 2 BvR 72/90

    Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen Besteuerung von Bauherrenmodellen und

    Auszug aus FG Hamburg, 15.11.2010 - 2 K 155/09
    Rechtspolitische Unvollständigkeiten, d.h. Lücken, die nicht dem Gesetzesplan widersprechen, sondern vom Rechtsanwender als rechtspolitisch unerwünscht empfunden werden, können entsprechend dem Prinzip der Gewaltenteilung auch von den Gerichten nicht geschlossen werden (Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz; vgl. z.B. auch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts -BVerfG- vom 27.12.1991, 2 BvR 72/90, BStBl II 1992, 212).

    Die wirtschaftliche Betrachtungsweise kann das Fehlen eines gesetzlichen Steuertatbestandes nicht ersetzen, sie rechtfertigt es insbesondere nicht, einen Sachverhalt rein wirtschaftlich und ohne Rücksicht auf den gesetzlichen Tatbestand zu qualifizieren (BVerfG Beschluss vom 27.12.1991, 2 BvR 72/90, BStBl II 1992, 212; BFH Urteil vom 31.08.1993, VII R 69/91, BStBl II 1995, 846).

  • BFH, 20.11.2006 - VIII R 33/05

    Saldierung des "Schattengewinns" mit verrechenbaren Verlusten aus der Zeit vor

    Auszug aus FG Hamburg, 15.11.2010 - 2 K 155/09
    Gerade angesichts der letztlich systemfremden pauschalen Gewinnermittlung nach § 5a EStG und des Subventionscharakters dieser Norm (vgl. hierzu BFH Urteil vom 20.11.2006, VIII R 33/05, BStBl II 2007, 26) sind gewisse Brüche beim Übergang von der regulären Gewinnermittlungsart zur pauschalen Gewinnermittlung nach der Tonnage unvermeidlich.

    Auf diese Weise können die verrechenbaren Verluste durch die im Wege einer Schattenberechnung ermittelten Steuerbilanzgewinne aufgezehrt werden (vgl. BFH Urteil vom 20.11.2006, VIII R 33/05, BStBl II 2007, 261).

  • BFH, 14.09.1994 - I R 136/93

    Beitrittsgebiet - Bescheide über Steuerrate 1990 - Halbierung der Steuer -

    Auszug aus FG Hamburg, 15.11.2010 - 2 K 155/09
    Sie zu schließen bleibt ausschließlich Aufgabe des Gesetzgebers (z.B. BFH Urteil vom 14.09.1994, I R 136/93, BStBl II 1995, 382 m.w.N.; vgl. auch Druen in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 4 AO Tz. 345).
  • BFH, 31.08.1993 - VII R 69/91

    Der Rückforderungsanspruch des Finanzamts nach § 37 Abs. 2 AO richtet sich in

    Auszug aus FG Hamburg, 15.11.2010 - 2 K 155/09
    Die wirtschaftliche Betrachtungsweise kann das Fehlen eines gesetzlichen Steuertatbestandes nicht ersetzen, sie rechtfertigt es insbesondere nicht, einen Sachverhalt rein wirtschaftlich und ohne Rücksicht auf den gesetzlichen Tatbestand zu qualifizieren (BVerfG Beschluss vom 27.12.1991, 2 BvR 72/90, BStBl II 1992, 212; BFH Urteil vom 31.08.1993, VII R 69/91, BStBl II 1995, 846).
  • BFH, 15.05.2014 - IV R 60/10

    Keine Berücksichtigung des in eine Wertaufholungsrücklage eingestellten Betrags

    Das Urteil des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 781 abgedruckt.
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