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   FG Hamburg, 15.12.2020 - 4 V 118/20   

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https://dejure.org/2020,47211
FG Hamburg, 15.12.2020 - 4 V 118/20 (https://dejure.org/2020,47211)
FG Hamburg, Entscheidung vom 15.12.2020 - 4 V 118/20 (https://dejure.org/2020,47211)
FG Hamburg, Entscheidung vom 15. Dezember 2020 - 4 V 118/20 (https://dejure.org/2020,47211)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tabaksteuerrecht: Aussetzung der Vollziehung; Haftung für Tabaksteuern

  • rechtsportal.de

    Aussetzung der Vollziehung eines Haftungsbescheids über Tabaksteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 23.06.2020 - VII R 56/18

    Inhaftungnahme für Tabaksteuer: Steuerschuldner kann nicht zugleich

    Auszug aus FG Hamburg, 15.12.2020 - 4 V 118/20
    Haftungsschuldner nach § 71 AO kann nicht der Steuerschuldner sein (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung unter Anschluss an BFH, Urteil vom 23.06.2020, VII R 56/18).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 23. Juni 2020, VII R 56/18, in: juris), der sich der beschließende Senat unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung (FG Hamburg, Urteil vom 13. September 2018, 4 K 121/17, in: juris) anschließt, kann, wer als Besitzer von in Deutschland unversteuerten Zigaretten zur Entrichtung der Tabaksteuer nach § 23 Abs. 1 Satz 2 TabStG verpflichtet ist, für diese Steuer nicht zugleich durch Haftungsbescheid nach § 71 AO in Anspruch genommen werden.

  • BFH, 23.08.2004 - IV S 7/04

    AdV; Festsetzungsfrist bei unrichtiger/unvollständiger Steuererklärung

    Auszug aus FG Hamburg, 15.12.2020 - 4 V 118/20
    Ernstliche Zweifel im Sinne des § 69 Abs. 2 FGO sind zu bejahen, wenn bei summarischer Prüfung der angefochtenen Bescheide neben für ihre Rechtmäßigkeit sprechende Umstände gewichtige Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit in der Beurteilung der entscheidungserheblichen Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen bewirken (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. nur Beschluss vom 26. August 2004, V B 243/03; Beschluss vom 23. August 2004, IV S 7/04, jeweils in: juris).

    Sie kann vielmehr sogar dann zu gewähren sein, wenn die Rechtmäßigkeit der angefochtenen Bescheide später im Hauptverfahren bestätigt werden sollte (BFH, Beschluss vom 23. August 2004, IV S 7/04, in: juris).

  • FG Hamburg, 08.06.2018 - 4 V 280/17

    Aussetzung der Vollziehung: Haftung für Tabaksteuer

    Auszug aus FG Hamburg, 15.12.2020 - 4 V 118/20
    Da aber die Rechtsfragen, die sich bei einer non liquet-Situation im Hinblick auf den möglichen Steuerschuldner stellen, nicht abschließend in der obergerichtlichen Rechtsprechung geklärt sind und offen ist, ob der Grundsatz der Exklusivität von Schuld und Haftung dazu führt, dass § 71 AO um das ungeschriebene negative Tatbestandsmerkmal "dass der Haftende kein Steuerschuldner ist", ergänzt werden muss, ist vorliegend die Aussetzung der Vollziehung aus rechtlichen Gründen anzuordnen (vgl. auch bereits FG Hamburg, Beschluss vom 8. Juni 2018, 4 V 280/17, in: juris).
  • BFH, 24.10.2017 - VII B 99/17

    Gegenseitiger Ausschluss von Steuerschuld und Haftungsschuld

    Auszug aus FG Hamburg, 15.12.2020 - 4 V 118/20
    Gründe für eine davon abweichende Beurteilung sind dem beschließenden Senat nicht ersichtlich und auch im Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 24. Oktober 2017, VII B 99/17 (in: juris, dort Rn. 8) nicht ausgeführt.
  • FG Hamburg, 13.09.2018 - 4 K 121/17

    Inhaftungnahme für Tabaksteuer: Auch ein Steuerschuldner kann Haftungsschuldner

    Auszug aus FG Hamburg, 15.12.2020 - 4 V 118/20
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 23. Juni 2020, VII R 56/18, in: juris), der sich der beschließende Senat unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung (FG Hamburg, Urteil vom 13. September 2018, 4 K 121/17, in: juris) anschließt, kann, wer als Besitzer von in Deutschland unversteuerten Zigaretten zur Entrichtung der Tabaksteuer nach § 23 Abs. 1 Satz 2 TabStG verpflichtet ist, für diese Steuer nicht zugleich durch Haftungsbescheid nach § 71 AO in Anspruch genommen werden.
  • FG Hamburg, 07.06.2017 - 4 V 251/16

    Aussetzung der Vollziehung/Tabaksteuer/Haftung: Auch ein Steuerschuldner kann

    Auszug aus FG Hamburg, 15.12.2020 - 4 V 118/20
    Sofern nämlich die an den Antragsteller übersandten Zigaretten aus dem steuerrechtlich freien Verkehr eines anderen Mitgliedstaats stammen sollten, wäre der Antragsteller aufgrund der nach den tatsächlichen Feststellungen des Strafurteils des Amtsgerichts B vom ... 2019 anzunehmenden hinreichend wahrscheinlichen Inbesitznahme der Zigaretten gemäß § 23 Abs. 1 Satz 2 TabStG Tabakschuldner (vgl. zur Steuerschuldnerschaft des Besitzers bzw. des Empfängers im Sinne von § 23 Abs. 1 Satz 2 TabStG: FG Hamburg, Beschluss vom 18. November 2016, 4 V 142/16; Beschluss vom 7. Juni 2017, 4 V 251/16, jeweils in: juris, unter Verweis auf die übertragbare Rechtsprechung des BFH zur Vorgängervorschrift des § 19 Satz 2 TabStG 1993, Urteil vom 11. November 2014, VII R 44/11).
  • BFH, 11.11.2014 - VII R 44/11

    Zwischenhändler eingeschmuggelter Zigaretten kann neben dem Schmuggler Schuldner

    Auszug aus FG Hamburg, 15.12.2020 - 4 V 118/20
    Sofern nämlich die an den Antragsteller übersandten Zigaretten aus dem steuerrechtlich freien Verkehr eines anderen Mitgliedstaats stammen sollten, wäre der Antragsteller aufgrund der nach den tatsächlichen Feststellungen des Strafurteils des Amtsgerichts B vom ... 2019 anzunehmenden hinreichend wahrscheinlichen Inbesitznahme der Zigaretten gemäß § 23 Abs. 1 Satz 2 TabStG Tabakschuldner (vgl. zur Steuerschuldnerschaft des Besitzers bzw. des Empfängers im Sinne von § 23 Abs. 1 Satz 2 TabStG: FG Hamburg, Beschluss vom 18. November 2016, 4 V 142/16; Beschluss vom 7. Juni 2017, 4 V 251/16, jeweils in: juris, unter Verweis auf die übertragbare Rechtsprechung des BFH zur Vorgängervorschrift des § 19 Satz 2 TabStG 1993, Urteil vom 11. November 2014, VII R 44/11).
  • BFH, 24.04.2013 - VII B 202/12

    Verwertungsverbot sog. Zufallserkenntnisse im Besteuerungsverfahren

    Auszug aus FG Hamburg, 15.12.2020 - 4 V 118/20
    Die Verwertung solcher Zufallserkenntnisse ist nach Maßgabe der §§ 393 Abs. 3 Satz 2, 2. Alt. AO i.V.m. §§ 474 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 StPO i.V.m. § 116 AO, §§ 479 Abs. 2 Satz 1, 161 Abs. 3 Satz 1 StPO nur zulässig, wenn im Sinne des hypothetischen Ersatzeingriffs die Anordnung einer Telekommunikationsüberwachungsmaßnahme gegenüber dem Antragsteller ebenfalls rechtmäßig gewesen wäre, weil gegen ihn ebenfalls der Verdacht einer sogenannten Katalogstraftat nach § 100 a Abs. 2 StPO bestand (vgl. BFH, Beschluss vom 24. April 2013, VII B 202/12, in: juris, unter Bezugnahme auf die - mit §§ 479 Abs. 2 Satz 1, 161 Abs. 3 Satz 1 StPO inhaltsgleiche - Vorgängervorschrift des § 477 Abs. 2 Satz 2 StPO).
  • BFH, 26.04.2004 - VI B 43/04

    Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs

    Auszug aus FG Hamburg, 15.12.2020 - 4 V 118/20
    Die Aussetzung der Vollziehung setzt dabei nicht voraus, dass die für die Rechtswidrigkeit der angefochtenen Verwaltungsakte sprechenden Gründe überwiegen (BFH, Beschluss vom 26. April 2004, VI B 43/04; Beschluss vom 20. Mai 1997, VIII B 108/96, jeweils in: juris).
  • BFH, 20.05.1997 - VIII B 108/96

    Verdeckte wesentliche Beteiligung - Bewertung

    Auszug aus FG Hamburg, 15.12.2020 - 4 V 118/20
    Die Aussetzung der Vollziehung setzt dabei nicht voraus, dass die für die Rechtswidrigkeit der angefochtenen Verwaltungsakte sprechenden Gründe überwiegen (BFH, Beschluss vom 26. April 2004, VI B 43/04; Beschluss vom 20. Mai 1997, VIII B 108/96, jeweils in: juris).
  • BFH, 26.08.2004 - V B 243/03

    Voraussetzungen für Vorsteuerabzug - AdV

  • BFH, 28.10.2004 - VII B 294/03

    Verwertung strafgerichtlicher Feststellungen im finanzgerichtlichen Verfahren;

  • BFH, 23.08.2000 - VII B 145/00

    Rückforderung differenzierter Ausfuhrerstattung bei verspäteter Vorlage des

  • FG Hamburg, 18.11.2016 - 4 V 142/16

    Aussetzung der Vollziehung: Tabaksteuerrecht - Auch ein Steuerschuldner kann

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