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   FG Hamburg, 16.03.2022 - 4 K 89/21   

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FG Hamburg, 16.03.2022 - 4 K 89/21 (https://dejure.org/2022,11032)
FG Hamburg, Entscheidung vom 16.03.2022 - 4 K 89/21 (https://dejure.org/2022,11032)
FG Hamburg, Entscheidung vom 16. März 2022 - 4 K 89/21 (https://dejure.org/2022,11032)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Gemeinsamer Zolltarif: Zur Einreihung von vorbearbeiteten "Teilen aus Stahldraht" als unfertige auswechselbare Werkzeuge der Position 8207 KN

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • FG Hamburg, 22.09.2021 - 4 V 52/21

    Zollrecht: Gemeinsamer Zolltarif - Zur Einreihung von Metalldrähten als unfertige

    Auszug aus FG Hamburg, 16.03.2022 - 4 K 89/21
    Die Klägerin stellte am 31. Mai 2021 einen gerichtlichen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (4 V 52/21).

    Zur Begründung wird auf die Gründe des Eilbeschlusses des Senats vom 22. September 2021 im Verfahren 4 V 52/21, der den Beteiligten vorliegt, verwiesen.

  • BFH, 23.09.2009 - VII B 37/09

    Feststellung der "wesentliche Beschaffenheitsmerkmale" eines Mediaplayers bei

    Auszug aus FG Hamburg, 16.03.2022 - 4 K 89/21
    Welches die wesentlichen, d. h. charakterbestimmenden Beschaffenheitsmerkmale einer Ware sind, ist im Einzelfall in der Regel aufgrund der objektiven Beschaffenheit und Eigenschaften der Ware unter Heranziehung vornehmlich der tariflichen, gegebenenfalls aber auch von außertariflichen Erkenntnisquellen zu bestimmen und erfordert auf dieser Grundlage eine tatrichterliche Würdigung und einen wertenden Vergleich der festgestellten Beschaffenheitsmerkmale und Eigenschaften der unfertigen Ware mit denjenigen der fertigen Ware (BFH, Beschluss vom 23. September 2009, VII B 37/09, juris, Rn. 9).
  • EuGH, 10.12.1998 - C-290/97

    Bruner

    Auszug aus FG Hamburg, 16.03.2022 - 4 K 89/21
    Denn der Zweck der AV 2 a) KN besteht darin, die Gleichstellung zweier Erzeugnisse zu ermöglichen, die einander so stark ähneln, dass sie aus der Sicht des Verwenders - abgesehen von Unterschieden, die allein das Erscheinungsbild der Waren betreffen - im Wesentlichen identisch sind (EuGH, Urteil vom 10.12.1998, C-290/97, juris, Rn. 32).
  • EuGH, 06.09.2018 - C-471/17

    Kreyenhop & Kluge - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion und Gemeinsamer

    Auszug aus FG Hamburg, 16.03.2022 - 4 K 89/21
    Dies folgt aus der Auslegung des in der Kombinierten Nomenklatur nicht definierten Begriffs "Werkzeug" unter Berücksichtigung des insoweit maßgeblichen gewöhnlichen Sprachgebrauchs (EuGH, Urteil vom 6. September 2018, C-471/17, juris, Rn. 39).
  • FG Hamburg, 23.04.2021 - 4 K 7/17

    Zoll - Gemeinsamer Zolltarif: Einreihung von Scheiben aus vorbehandeltem

    Auszug aus FG Hamburg, 16.03.2022 - 4 K 89/21
    Um wie fertige Waren behandelt zu werden, müssen sie, damit kein Widerspruch zum maßgeblichen Wortlaut der KN entsteht, die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale der fertigen Ware gemäß der AV 2 a) Satz 1 KN aufweisen (FG Hamburg, Urteil vom 23. April 2021, 4 K 7/17, juris, Rn. 33; FG Hamburg, Urteil vom 1. September 2015, 4 K 206/14, juris, Rn. 29 mit Nachweisen zur übereinstimmenden Rechtsprechung des BFH; anders wohl Schwarz in Schwarz/Wockenfoth, Zollrecht, 3. Auflage, F. Gemeinsamer Zolltarif, Rn. 105, Stand Dezember 2019, der die Erläuterungen wohl dahingehend auslegt, dass Warenrohlinge in die Position der fertigen Waren einzureihen sind, wenn sie die in den Erläuterungen genannten Voraussetzungen erfüllen).".
  • FG Hamburg, 01.09.2015 - 4 K 206/14

    Zolltarif: Vorliegen eines in die Position der fertigen Waren einzureihenden

    Auszug aus FG Hamburg, 16.03.2022 - 4 K 89/21
    Um wie fertige Waren behandelt zu werden, müssen sie, damit kein Widerspruch zum maßgeblichen Wortlaut der KN entsteht, die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale der fertigen Ware gemäß der AV 2 a) Satz 1 KN aufweisen (FG Hamburg, Urteil vom 23. April 2021, 4 K 7/17, juris, Rn. 33; FG Hamburg, Urteil vom 1. September 2015, 4 K 206/14, juris, Rn. 29 mit Nachweisen zur übereinstimmenden Rechtsprechung des BFH; anders wohl Schwarz in Schwarz/Wockenfoth, Zollrecht, 3. Auflage, F. Gemeinsamer Zolltarif, Rn. 105, Stand Dezember 2019, der die Erläuterungen wohl dahingehend auslegt, dass Warenrohlinge in die Position der fertigen Waren einzureihen sind, wenn sie die in den Erläuterungen genannten Voraussetzungen erfüllen).".
  • FG Hamburg, 22.09.2021 - 4 V 51/21

    Zollrecht: Gemeinsamer Zolltarif: Zur Einreihung von Metalldrähten als unfertige

    Die Antragstellerin hat am 12. August 2021 Klage gegen die Einreihungsentscheidung erhoben (Az. 4 K 89/21).

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Schriftsätze der Beteiligten, die Sachakte des Antragsgegners und die Gerichtsakte des Verfahrens 4 K 89/21 verwiesen, die bei der Entscheidung vorgelegen haben.

  • FG Hamburg, 22.09.2021 - 4 V 52/21
    Die Antragstellerin hat am 12. August 2021 Klage gegen die Einreihungsentscheidung erhoben (Az. 4 K 89/21).

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Schriftsätze der Beteiligten, die Sachakte des Antragsgegners und die Gerichtsakte des Verfahrens 4 K 89/21 verwiesen, die bei der Entscheidung vorgelegen haben.

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