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   FG Hamburg, 16.12.2008 - 1 K 70/08   

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https://dejure.org/2008,21657
FG Hamburg, 16.12.2008 - 1 K 70/08 (https://dejure.org/2008,21657)
FG Hamburg, Entscheidung vom 16.12.2008 - 1 K 70/08 (https://dejure.org/2008,21657)
FG Hamburg, Entscheidung vom 16. Dezember 2008 - 1 K 70/08 (https://dejure.org/2008,21657)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    StBerG § 35 Abs. 5; ; StBerG § 36 Abs. 1; ; StBerG § 36 Abs. 3; ; StBerG § 38 Abs. 1; ; StBerG § 38a Abs. 1; ; FGO § 101

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befreiung von der Steuerberaterprüfung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Befreiung von der Steuerberaterprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 777
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 14.11.2007 - VII B 57/07

    Ermittlung der für die Befreiung von der Steuerberaterprüfung geforderten

    Auszug aus FG Hamburg, 16.12.2008 - 1 K 70/08
    Längere in bestimmten Zeiten aufgetretene krankheitsbedingte Fehlzeiten müssen zudem nicht mit anderen Zeitabschnitten, in denen solche Fehlzeiten nur in geringem Umfang angefallen sind, verrechnet werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 14. November 2007 - VII B 57/07 - BFH/NV 2008, 412 und vom 28. September 2004 - VII B 124/04 - BFH/NV 2005, 251).

    Insbesondere muss nicht auf Arbeitswochen abgestellt werden (vgl. BFH-Beschluss vom 14. November 2007 - VII B 57/07 - BFH/NV 2008, 412).

    Der Verweis in § 38 Abs. 2 Satz 1 StBerG auf § 36 Abs. 3 StBerG ist nicht so zu verstehen, dass auch bei vollzeitbeschäftigten Bediensteten die Ableistung von lediglich sechzehn Arbeitsstunden zur vollen Anerkennung der jeweiligen Arbeitswoche im Zuge der Berechnung der Tätigkeitszeiten im Sinne von § 38 Abs. 1 Nr. 4 a StBerG führt (offen gelassen BFH-Beschluss vom 14. November 2007 - VII B 57/07 - BFH/NV 2008, 412).

    Für Vollzeitbeschäftigte verkürzt sich daher die Mindestzeit von 15 Jahren berufspraktischer Tätigkeit nach § 38 Abs. 1 Nr. 4 a StBerG über § 36 Abs. 2 StBerG nicht in entsprechender Anwendung des § 36 Abs. 3 StBerG dadurch, dass sie eine längere Wochenarbeitszeit als 16 Stunden haben (vgl. BFH-Beschluss vom 14. November 2007 - VII B 57/07 - BFH/NV 2008, 412).

  • BFH, 25.10.2007 - VII B 55/07

    Befreiung von der Prüfung zum Steuerberater; Finanzbeamte

    Auszug aus FG Hamburg, 16.12.2008 - 1 K 70/08
    Der fünfzehnjährige Zeitraum muss durch Tätigkeiten in der Finanzverwaltung erfüllt worden sein (BFH-Beschluss vom 25. Oktober 2007 - VII B 55/07 - BFH/NV 2008, 411).

    Entscheidende Kriterien hierfür sind, dass nur die Tätigkeit eines Sachbearbeiters in der Finanzverwaltung ein hinreichend festumrissenes Tätigkeitsfeld bezeichnet und dass sich bei einer entsprechenden Tätigkeit in der Finanzverwaltung anders als bei sonstigen beruflichen oder gar Nebentätigkeiten hinreichend leicht und sicher nachprüfen lässt, ob die Vermutung gerechtfertigt ist, dass der betreffende Befreiungsbewerber durch diese Tätigkeit ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen für eine Bestellung als Steuerberater erworben hat (vgl. BFH-Beschluss vom 25. Oktober 2007 - VII B 55/07 - BFH/NV 2008, 411).

  • FG Schleswig-Holstein, 23.02.2005 - 2 K 393/03

    Zu den Voraussetzungen der Befreiung von der Steuerberaterprüfung

    Auszug aus FG Hamburg, 16.12.2008 - 1 K 70/08
    Erst mit erfolgreichem Abschluss der Ausbildung als Finanzanwärter sind die Voraussetzungen für eine verantwortliche Tätigkeit als Sachbearbeiter im gehobenen Dienst erfüllt (vgl. FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23. Februar 2005 - 2 K 393/03 -, n. v. [...]).

    Hiernach sind im Rahmen einer Gesamtabwägung die Interessen des Bewerbers sowie diejenigen des Berufsstandes, der zukünftigen Mandanten und der Allgemeinheit miteinander in Einklang zu bringen (vgl. insoweit FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23. Februar 2005 - 2 K 393/03 -, n. v. [...]).

  • BFH, 10.04.1984 - VII R 68/83
    Auszug aus FG Hamburg, 16.12.2008 - 1 K 70/08
    Bei der Ermittlung der für die Befreiung von der Steuerberaterprüfung geforderten Mindestzeit der berufspraktischen Tätigkeit sind durch Urlaub und Krankheit verursachte Ausfälle regelmäßig als unschädlich anzusehen, wenn sie sich im üblichen Rahmen bewegen (vgl. BFH-Urteil vom 10. April 1984 - VII R 68/83 - n. v. [...]).

    (1) Bei der Ermittlung der nicht anrechenbaren Fehlzeiten kann in zulässiger Weise von einer Sollarbeitszeit von 225 Tagen pro Jahr nach Berücksichtigung des Jahresurlaubes ausgegangen werden (vgl. BFH-Urteil vom 10. April 1984 - VII R 68/83 - n. v. [...]).

  • EuGH, 02.10.1997 - C-100/95

    SOZIALPOLITIK

    Auszug aus FG Hamburg, 16.12.2008 - 1 K 70/08
    Diese Regelungen wurden vom Europäischen Gerichtshof ( -EuGH- ) als diskriminierend beanstandet, weil sie namentlich für teilzeitbeschäftigte Frauen unzumutbar lange berufspraktische Vorbereitungszeiten bedeuteten und daher zu ändern waren (EuGH-Urteil vom 02. Oktober 1997 - C-100/95 - EuGHE 1997, 5289 sowie [...]).
  • FG Berlin-Brandenburg, 11.06.2008 - 12 K 12217/07

    Befreiung von der Steuerberaterprüfung - qualifizierte Vortätigkeit nach § 38

    Auszug aus FG Hamburg, 16.12.2008 - 1 K 70/08
    Ein Sachbearbeiter bearbeitet das Arbeitsgebiet in einem Finanzamt regelmäßig eigenverantwortlich (vgl. FG Brandenburg, Urteil vom 11. Juni 2008 - 12 K 12217/07, EFG 2008, 1668 mit weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung - Rev. eingelegt BFH VII R 29/08).
  • BFH, 28.09.2004 - VII B 124/04

    Befreiung von der Steuerberaterprüfung - Finanzbeamter

    Auszug aus FG Hamburg, 16.12.2008 - 1 K 70/08
    Längere in bestimmten Zeiten aufgetretene krankheitsbedingte Fehlzeiten müssen zudem nicht mit anderen Zeitabschnitten, in denen solche Fehlzeiten nur in geringem Umfang angefallen sind, verrechnet werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 14. November 2007 - VII B 57/07 - BFH/NV 2008, 412 und vom 28. September 2004 - VII B 124/04 - BFH/NV 2005, 251).
  • BFH, 31.03.2009 - VII R 29/08

    Befreiung von der Steuerberaterprüfung - verbindliche Auskunft - maßgebliche

    Auszug aus FG Hamburg, 16.12.2008 - 1 K 70/08
    Ein Sachbearbeiter bearbeitet das Arbeitsgebiet in einem Finanzamt regelmäßig eigenverantwortlich (vgl. FG Brandenburg, Urteil vom 11. Juni 2008 - 12 K 12217/07, EFG 2008, 1668 mit weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung - Rev. eingelegt BFH VII R 29/08).
  • BFH, 19.01.1984 - VII R 62/83
    Auszug aus FG Hamburg, 16.12.2008 - 1 K 70/08
    (6) Nach Auffassung des Senats ist indes zugunsten des jeweiligen Antragstellers auch bei einer erheblichen Überschreitung ein Abzug der bei der Vergleichsgruppe üblichen krankheitsbedingten Fehlzeit - hier jeweils 15 Tage pro Jahr - vorzunehmen (vgl. BFH-Urteil vom 10. April 1984 - VII R 62/83 - n. v. [...] - letzter Absatz der Entscheidungsgründe).
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