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   FG Hamburg, 17.01.2014 - 4 K 21/13   

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FG Hamburg, 17.01.2014 - 4 K 21/13 (https://dejure.org/2014,4027)
FG Hamburg, Entscheidung vom 17.01.2014 - 4 K 21/13 (https://dejure.org/2014,4027)
FG Hamburg, Entscheidung vom 17. Januar 2014 - 4 K 21/13 (https://dejure.org/2014,4027)
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    Verfahrensrecht: Wirksamkeit der Bekanntgabe einer Einspruchsentscheidung durch Zustellung an einen Beauftragten

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    Verfahrensrecht: Wirksamkeit der Bekanntgabe einer Einspruchsentscheidung durch Zustellung an einen Beauftragten

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 03.02.2004 - VII R 30/02

    Steuerbescheid - Wann muss Finanzamt an Bevollmächtigte zustellen?

    Auszug aus FG Hamburg, 17.01.2014 - 4 K 21/13
    Nichts Abweichendes ergebe sich aus der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 03.02.2004 (VII R 30/02).

    Die von der Finanzbehörde angeordnete Zustellung richtet sich nach den Vorschriften des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG - § 122 Abs. 5 Satz 2 AO i. V. m. § 1 Abs. 3 VwZG), die als spezielle und abschließende Regelungen die Bekanntgabevorschriften der Abgabenordnung verdrängen (BFH-Urteil vom 03.02.2004, VII R 30/02, m. w. N.).

    Die gleiche Rechtswirkung wie die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht wird allerdings erzielt, wenn der Vollmachtgeber die Erteilung der Vollmacht unmittelbar bei der Behörde schriftlich anzeigt und zu erkennen gibt, dass der Bevollmächtigte zur Entgegennahme von Zustellungen berechtigt ist (BFH, Urteil vom 03.02.2004, VII R 30/02, unter Hinweis auf § 80 Abs. 1 AO, § 167 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs - BGB -, m. w. N.).

    Die Behörde hat dabei nach pflichtgemäßem Ermessen zu handeln (§ 5 AO), wobei die Ermessensentscheidung aufgrund der Verhältnisse im Einzelfall und unter Berücksichtigung des mutmaßlichen Interesses des Steuerpflichtigen zu treffen ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH, Urteil vom 03.02.2004, VII R 30/02 - noch zum VwZG in alter Fassung, die den jetzigen § 7 als § 8 enthielt - m. w. N.).

    Beispielhaft sei aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 03.02.2004 in der Sache VII R 30/02 zitiert:.

  • BFH, 05.10.2000 - VII R 96/99

    Bekanntgabe an Bevollmächtigten

    Auszug aus FG Hamburg, 17.01.2014 - 4 K 21/13
    Allein daraus ist ersichtlich, dass der BFH --sofern nicht eine durch die Vorlage der schriftlichen Vollmacht begründete Verpflichtung zur Bekanntgabe an den Vertreter besteht-- die Bekanntgabe/Zustellung an den Betroffenen --auch wenn sich für diesen ein Bevollmächtigter bestellt hat-- jedenfalls nicht als ermessensfehlerhaft ansieht (vgl. hierzu auch BFH in BFHE 131, 270, BStBl II 1981, 3, und in BFHE 193, 41, BStBl II 2001, 86, sowie in BFH/NV 1999, 1053); mit anderen Worten davon ausgeht, dass in den Fällen fehlender Vollmachtsvorlage nach § 8 Abs. 1 Satz 1 VwZG die Bekanntgabe an den Betroffenen den Verwaltungsakt wirksam werden lässt.

    Dagegen ist der Behörde in den übrigen Fällen, in denen ein Vertreter bestellt, eine Vollmacht jedoch nicht vorgelegt worden ist, durch den Gesetzestext des § 8 Abs. 1 Satz 1 VwZG ein uneingeschränktes Ermessen eingeräumt (vgl. dazu auch BFHE 193, 41, BStBl II 2001, 86).

    Das gesetzgeberische Ziel, die Behörde durch Einräumung eines weitgehenden Ermessens nicht über das notwendige Maß hinaus zu binden und ihr die Möglichkeit zu lassen, den vielfältigen Erscheinungen der Massenverwaltung individuell Rechnung zu tragen (vgl. OVG NRW in BB 1990, 2249, und Senatsurteil in BFHE 193, 41, BStBl II 2001, 86), hat der Gesetzgeber später in der Gesetzesbegründung (BTDrucks 7/4292) anlässlich der Ausgestaltung der für die Bekanntgabe von Verwaltungsakten geltenden Vorschrift des § 122 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 AO 1977 bei Vorhandensein eines Bevollmächtigten in der AO 1977 ausdrücklich benannt.".

  • BFH, 29.07.1987 - I R 367/83

    Steuerbescheid - Einspruchsentscheidung - Fehlende schriftliche Vollmacht -

    Auszug aus FG Hamburg, 17.01.2014 - 4 K 21/13
    Die Ausführungen des BFH in seinem Urteil vom 29.07.1987 (I R 367/83) sind nicht dahin zu verstehen, dass die das Verfahren abschließende Einspruchsentscheidung nur dann demjenigen, der vom Steuerpflichtigen für die Durchführung eines Verfahrens bevollmächtigt ist, zum Zweck der Bekanntgabe zugestellt werden kann, wenn zusätzlich ein Interesse des Steuerpflichtigen gerade an einer Zustellung beim Bevollmächtigten eindeutig und zweifelsfrei erkennbar ist.

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der vom Kläger zitierten Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 29.07.1987 (I R 367/83).

    So hat der BFH entschieden, das FA dürfe dann, wenn ein steuerlicher Berater ohne Vorlage einer schriftlichen Vollmacht im Namen und Auftrag eines Mandanten einen Rechtsbehelf eingelegt habe und für das FA kein Anlass bestehe, an der Bestellung des Bevollmächtigten und dem daraus zu schließenden mutmaßlichen Interesse des Steuerpflichtigen an der Bekanntgabe/Zustellung von Verwaltungsakten an den Vertreter zu zweifeln, die Rechtsbehelfsentscheidung an den Vertreter bekannt geben (BFH-Urteil vom 27.02.1986, IV R 72/85, BFHE 146, 206, BStBl II 1986, 547); andererseits müsse es einen Verwaltungsakt an den Steuerpflichtigen selbst zustellen, wenn sich aus dem Auftreten des Beraters nicht eindeutig seine Bestellung zum Bevollmächtigten für das Verfahren und das daraus folgende mutmaßliche Interesse an einer Zustellung der Rechtsbehelfsentscheidung an den Berater ergebe (BFH-Urteil vom 29.07.1987, I R 367/83 u.a., BFHE 152, 1, BStBl II 1988, 242).

  • BFH, 27.02.1986 - IV R 72/85

    Steuerberater - Sorgfaltspflicht - Einspruchsentscheidung - Fristen - Klagefrist

    Auszug aus FG Hamburg, 17.01.2014 - 4 K 21/13
    Insoweit reicht es nach dem oben Ausgeführten, dass für den Beklagten kein Anlass bestand, an der Bestellung des Bevollmächtigten und dem daraus zu schließenden mutmaßlichen Interesse des Klägers an der Bekanntgabe/Zustellung von Verwaltungsakten an seine Vertreter zu zweifeln (vgl. BFH, Urteil vom 27.02.1986, IV R 72/85).

    So hat der BFH entschieden, das FA dürfe dann, wenn ein steuerlicher Berater ohne Vorlage einer schriftlichen Vollmacht im Namen und Auftrag eines Mandanten einen Rechtsbehelf eingelegt habe und für das FA kein Anlass bestehe, an der Bestellung des Bevollmächtigten und dem daraus zu schließenden mutmaßlichen Interesse des Steuerpflichtigen an der Bekanntgabe/Zustellung von Verwaltungsakten an den Vertreter zu zweifeln, die Rechtsbehelfsentscheidung an den Vertreter bekannt geben (BFH-Urteil vom 27.02.1986, IV R 72/85, BFHE 146, 206, BStBl II 1986, 547); andererseits müsse es einen Verwaltungsakt an den Steuerpflichtigen selbst zustellen, wenn sich aus dem Auftreten des Beraters nicht eindeutig seine Bestellung zum Bevollmächtigten für das Verfahren und das daraus folgende mutmaßliche Interesse an einer Zustellung der Rechtsbehelfsentscheidung an den Berater ergebe (BFH-Urteil vom 29.07.1987, I R 367/83 u.a., BFHE 152, 1, BStBl II 1988, 242).

  • BFH, 13.04.1965 - I 36/64 U

    Zustellung einer Einspruchsentscheidung an den Steuerpflichtigen oder dessen

    Auszug aus FG Hamburg, 17.01.2014 - 4 K 21/13
    Diese Auffassung findet ihre Stütze nicht nur in dem Wortlaut der Vorschrift, sondern auch in dem durch die Einfügung des Satzes 2 in § 8 Abs. 1 a. F. VwZG zum Ausdruck gebrachten gesetzgeberischen Willen, der in Kenntnis und Auswertung der bis zu diesem Zeitpunkt zur Frage der Ermessensausübung nach § 8 Abs. 1 a. F. VwZG ergangenen Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteile vom 11. August 1954 II 239/53 U, BFHE 59, 305, BStBl III 1954, 327; vom 13. April 1965 I 36, 37/64 U, BFHE 82, 391, BStBl III 1965, 389, sowie vom 25. Oktober 1963 III 7/60 U, BFHE 77, 764, BStBl III 1963, 600; vgl. dazu BTDrucks VI/3195) und Anpassung an die Praxis der Verwaltung eine Ermessensreduzierung auf Null durch eine Ermessensbindung der Behörde nur für den Fall vorgesehen hat, in dem der Vertretungsberechtigte seine Vollmacht urkundlich nachweist.
  • BFH, 18.01.1995 - I B 181/93

    Zustellung einer Rechtsbehelfsentscheidung

    Auszug aus FG Hamburg, 17.01.2014 - 4 K 21/13
    Nach dieser Rechtsprechung darf das FA im ersten Fall an den bestellten Vertreter bekannt geben, ohne jedoch hierzu verpflichtet zu sein, im zweiten Fall muss das FA den Verwaltungsakt dem Steuerpflichtigen selbst bekannt geben (BFH-Beschluss vom 18.01.1995, I B 181/93, BFH/NV 1995, 852).
  • BFH, 11.08.1954 - II 239/53 U

    Rechtswirksamkeit der Zustellung eines Einspruchsbescheides an den

    Auszug aus FG Hamburg, 17.01.2014 - 4 K 21/13
    Diese Auffassung findet ihre Stütze nicht nur in dem Wortlaut der Vorschrift, sondern auch in dem durch die Einfügung des Satzes 2 in § 8 Abs. 1 a. F. VwZG zum Ausdruck gebrachten gesetzgeberischen Willen, der in Kenntnis und Auswertung der bis zu diesem Zeitpunkt zur Frage der Ermessensausübung nach § 8 Abs. 1 a. F. VwZG ergangenen Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteile vom 11. August 1954 II 239/53 U, BFHE 59, 305, BStBl III 1954, 327; vom 13. April 1965 I 36, 37/64 U, BFHE 82, 391, BStBl III 1965, 389, sowie vom 25. Oktober 1963 III 7/60 U, BFHE 77, 764, BStBl III 1963, 600; vgl. dazu BTDrucks VI/3195) und Anpassung an die Praxis der Verwaltung eine Ermessensreduzierung auf Null durch eine Ermessensbindung der Behörde nur für den Fall vorgesehen hat, in dem der Vertretungsberechtigte seine Vollmacht urkundlich nachweist.
  • BFH, 09.12.1998 - II B 75/98

    Steuerbescheid; Zustellung an den Stpfl.

    Auszug aus FG Hamburg, 17.01.2014 - 4 K 21/13
    Allein daraus ist ersichtlich, dass der BFH --sofern nicht eine durch die Vorlage der schriftlichen Vollmacht begründete Verpflichtung zur Bekanntgabe an den Vertreter besteht-- die Bekanntgabe/Zustellung an den Betroffenen --auch wenn sich für diesen ein Bevollmächtigter bestellt hat-- jedenfalls nicht als ermessensfehlerhaft ansieht (vgl. hierzu auch BFH in BFHE 131, 270, BStBl II 1981, 3, und in BFHE 193, 41, BStBl II 2001, 86, sowie in BFH/NV 1999, 1053); mit anderen Worten davon ausgeht, dass in den Fällen fehlender Vollmachtsvorlage nach § 8 Abs. 1 Satz 1 VwZG die Bekanntgabe an den Betroffenen den Verwaltungsakt wirksam werden lässt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.1989 - 22 A 235/86
    Auszug aus FG Hamburg, 17.01.2014 - 4 K 21/13
    Das gesetzgeberische Ziel, die Behörde durch Einräumung eines weitgehenden Ermessens nicht über das notwendige Maß hinaus zu binden und ihr die Möglichkeit zu lassen, den vielfältigen Erscheinungen der Massenverwaltung individuell Rechnung zu tragen (vgl. OVG NRW in BB 1990, 2249, und Senatsurteil in BFHE 193, 41, BStBl II 2001, 86), hat der Gesetzgeber später in der Gesetzesbegründung (BTDrucks 7/4292) anlässlich der Ausgestaltung der für die Bekanntgabe von Verwaltungsakten geltenden Vorschrift des § 122 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 AO 1977 bei Vorhandensein eines Bevollmächtigten in der AO 1977 ausdrücklich benannt.".
  • BFH, 25.10.1963 - III 7/60 U

    Rechtsmittelfrist einer Einspruchsentscheidung - Ermessensmißbrauch durch

    Auszug aus FG Hamburg, 17.01.2014 - 4 K 21/13
    Diese Auffassung findet ihre Stütze nicht nur in dem Wortlaut der Vorschrift, sondern auch in dem durch die Einfügung des Satzes 2 in § 8 Abs. 1 a. F. VwZG zum Ausdruck gebrachten gesetzgeberischen Willen, der in Kenntnis und Auswertung der bis zu diesem Zeitpunkt zur Frage der Ermessensausübung nach § 8 Abs. 1 a. F. VwZG ergangenen Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteile vom 11. August 1954 II 239/53 U, BFHE 59, 305, BStBl III 1954, 327; vom 13. April 1965 I 36, 37/64 U, BFHE 82, 391, BStBl III 1965, 389, sowie vom 25. Oktober 1963 III 7/60 U, BFHE 77, 764, BStBl III 1963, 600; vgl. dazu BTDrucks VI/3195) und Anpassung an die Praxis der Verwaltung eine Ermessensreduzierung auf Null durch eine Ermessensbindung der Behörde nur für den Fall vorgesehen hat, in dem der Vertretungsberechtigte seine Vollmacht urkundlich nachweist.
  • BFH, 30.07.1980 - I R 148/79

    Steuerberater - Steuerbescheide - Mitteilungspflicht

  • BFH, 06.03.2013 - X B 165/12

    Umfang der im Steuerstrafverfahren übergebenen Vollmachtsurkunde - Anforderungen

  • BFH, 07.09.2005 - IV B 67/04

    Vollmacht

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2020 - 16 B 854/20

    Verringerung des Punktestandes - Kenntniserlangung der Behörde i. S. d. § 4 Abs 6

    vgl. VG Düsseldorf, Beschluss vom 7. Februar 2011 - 6 L 38/11 -, juris, Rn. 4 ff.; vgl. in diesem Zusammenhang auch FG Hamburg, Urteil vom 17. Januar 2014 - 4 K 21/13 -, juris, Rn. 38 f.

    vgl. in diesem Zusammenhang Nds. OVG, Beschluss vom 29. November 2007 - 11 LA 172/07 -, juris, Rn. 10; FG Hamburg, Urteil vom 17. Januar 2014 - 4 K 21/13 -, juris, Rn. 39; Smollich, in: Mann/Sennekamp/Uechtritz, Verwaltungsverfahrensgesetz, 2. Aufl. 2019, § 7 VwZG, Rn. 2; Ronellenfitsch, in: BeckOK VwVfG, Bader/Ronellenfitsch, 49. Edition, Stand: 1. Oktober 2019, § 7 VwZG Rn. 2.

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