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   FG Hamburg, 17.06.2013 - 1 K 118/12   

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https://dejure.org/2013,27361
FG Hamburg, 17.06.2013 - 1 K 118/12 (https://dejure.org/2013,27361)
FG Hamburg, Entscheidung vom 17.06.2013 - 1 K 118/12 (https://dejure.org/2013,27361)
FG Hamburg, Entscheidung vom 17. Juni 2013 - 1 K 118/12 (https://dejure.org/2013,27361)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 87 Abs. 1; AO § 110; AO § 355 Abs. 1 Satz 1
    Abgabenordnung : Keine Wiedereinsetzung wegen Sprachschwierigkeiten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abgabenordnung: Keine Wiedereinsetzung wegen Sprachschwierigkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 18.09.2012 - III B 61/12

    Wiedereinsetzung bei Dauererkrankung

    Auszug aus FG Hamburg, 17.06.2013 - 1 K 118/12
    Dies ist nur der Fall, wenn die Krankheit plötzlich eingetreten und/oder so schwer war, dass der Erkrankte zur Fristwahrung außerstande war (vgl. BFH-Beschluss vom 18.09.2012 III B 61/12, BFH/NV 2012, 2004 m. w. N.).
  • BFH, 26.11.2009 - III R 93/07

    Bindungswirkung eines Kindergeld-Aufhebungsbescheides

    Auszug aus FG Hamburg, 17.06.2013 - 1 K 118/12
    Wenn - wie im Aufhebungsbescheid vom 01.02.2006 erfolgt - die Familienkasse die Festsetzung von Kindergeld nach § 70 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes - EStG - ab dem 01. Januar eines abgelaufenen Jahres aufhebt, weil die Einkünfte und Bezüge des Kindes in diesem Jahr die maßgebliche Jahresgrenze überschritten hätten, so entfaltet der bestandskräftig gewordene Aufhebungsbescheid nur für dieses Jahr Bindungswirkung, nicht aber darüber hinaus für die Monate bis zur Bekanntgabe (vgl. BFH-Urteil vom 26.11.2009 III R 93/07, BFH/NV 2010, 856).
  • BFH, 04.08.2011 - III R 71/10

    Kindergeld: Zeitlicher Regelungsumfang eines erst nach erfolglos durchgeführtem

    Auszug aus FG Hamburg, 17.06.2013 - 1 K 118/12
    Eine Verlängerung der Bindungswirkung bis zur Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung ist nach Aktenlage nicht gegeben, da im Fall der Bestandskraft des Aufhebungsbescheides die Familienkasse den Einspruch nicht als unbegründet zurückgewiesen, sondern als unzulässig verworfen hat (vergleiche - vgl. - auch Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 05.07.2012 V R 58/10, Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2012, 1953 mit weiteren Nachweisen - m. w. N.; BFH-Urteil vom 04.08.2011 III R 71/10, BFH/NV 2012, 298).
  • BFH, 05.07.2012 - V R 58/10

    Zeitliche Bindungswirkung der Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung - Zum

    Auszug aus FG Hamburg, 17.06.2013 - 1 K 118/12
    Eine Verlängerung der Bindungswirkung bis zur Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung ist nach Aktenlage nicht gegeben, da im Fall der Bestandskraft des Aufhebungsbescheides die Familienkasse den Einspruch nicht als unbegründet zurückgewiesen, sondern als unzulässig verworfen hat (vergleiche - vgl. - auch Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 05.07.2012 V R 58/10, Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2012, 1953 mit weiteren Nachweisen - m. w. N.; BFH-Urteil vom 04.08.2011 III R 71/10, BFH/NV 2012, 298).
  • BFH, 17.03.2010 - X B 114/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei mangelnden Sprachkenntnissen und

    Auszug aus FG Hamburg, 17.06.2013 - 1 K 118/12
    Ist der Steuerpflichtige rechtsunkundig, muss er Zweifel, die bei ihm hätten aufkommen müssen, rechtzeitig klären (vgl. BFH-Beschluss vom 17.03.2010 X B 114/09, BFH/NV 2010, 1239 m. w. N.).
  • BFH, 12.09.2012 - I R 29/12

    Versäumung der Revisionsbegründungsfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus FG Hamburg, 17.06.2013 - 1 K 118/12
    Dazu sind die Gründe im Einzelnen darzulegen und durch präsente Beweismittel, zu denen auch die Versicherung an Eides statt gehört (§ 294 ZPO) glaubhaft zu machen (vgl. BFH-Beschluss vom 12.09.2012 I R 29/12, BFH/NV 2013, 58 m. w. N.).
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