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   FG Hamburg, 17.08.2009 - 5 K 208/08   

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FG Hamburg, 17.08.2009 - 5 K 208/08 (https://dejure.org/2009,17905)
FG Hamburg, Entscheidung vom 17.08.2009 - 5 K 208/08 (https://dejure.org/2009,17905)
FG Hamburg, Entscheidung vom 17. August 2009 - 5 K 208/08 (https://dejure.org/2009,17905)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Judicialis

    AO § 367 Abs. 2; ; GG Art. 19 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sachdienlichkeit einer Teil-Einspruchsentscheidung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Sachdienlichkeit einer Teil-Einspruchsentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 374
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 04.02.2010 - X R 10/08

    Kein Abzug von nicht einkünftebezogenen Steuerberatungskosten

    Auszug aus FG Hamburg, 17.08.2009 - 5 K 208/08
    Dabei verwiesen sie auf das wegen der unbegrenzten Abziehbarkeit von Rentenbeiträgen als Werbungskosten beim Bundesverfassungsgericht anhängige Verfahren (2 BvR 325/07 - dieses Verfahren ist inzwischen durch einen Nichtannahmebeschluss vom 25.02.2008 entschieden) und das wegen der Nichtabziehbarkeit privater Steuerberaterkosten als Sonderausgaben beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängige Verfahren (BFH X R 10/08) und erklärten sich mit dem Ruhen des Verfahrens bis zur jeweiligen Entscheidung in den oben genannten Verfahren einverstanden.

    In der mündlichen Verhandlung vom 17.08.2009 ergänzte der Beklagte die in der Teileinspruchsentscheidung vom 11.11.2008 enthaltene Ruhensanordnung dahingehend, dass das Ruhen des Verfahrens betreffend die Steuerberaterkosten auch im Hinblick auf die beim BFH anhängigen Verfahren X R 10/08 und X R 40/08 angeordnet wurde.

  • FG Niedersachsen, 16.09.2008 - 4 K 220/08

    Voraussetzungen für den Erlass einer Teil-Einspruchsentscheidung durch das

    Auszug aus FG Hamburg, 17.08.2009 - 5 K 208/08
    Dies gilt dann nicht, wenn die Einspruchsentscheidung eine selbstständige Beschwer enthält, die ein berechtigtes Interesse des Betroffenen an der alleinigen Aufhebung der Rechtsbehelfsentscheidung begründet (vgl. Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 16.09.2008 4 K 220/08, EFG 2008, 1931; Gräber/von Groll, FGO, 6. Aufl. 2006, § 44 Rnr. 36 m.w.N.).

    Der gerichtliche Schutz wird nicht unzumutbar erschwert, wenn vom Steuerpflichtigen gefordert wird, bereits zu diesem Zeitpunkt im Klagverfahren sein Anfechtungsbegehren vollständig darzulegen und zu begründen (a. A. Niedersächsisches FG, Urteil vom 16.09.2008; 4 K 220/08 EFG 2008, 1931 - anhängiges BFH-Verfahren VII B 217/08).

  • BFH, 30.07.2010 - VII B 217/08

    Kein Vertrauensschutz wegen einer überraschenden EuGH-Rechtsprechung zur

    Auszug aus FG Hamburg, 17.08.2009 - 5 K 208/08
    Der gerichtliche Schutz wird nicht unzumutbar erschwert, wenn vom Steuerpflichtigen gefordert wird, bereits zu diesem Zeitpunkt im Klagverfahren sein Anfechtungsbegehren vollständig darzulegen und zu begründen (a. A. Niedersächsisches FG, Urteil vom 16.09.2008; 4 K 220/08 EFG 2008, 1931 - anhängiges BFH-Verfahren VII B 217/08).
  • BFH, 18.11.2009 - X R 9/07

    Verfassungsmäßigkeit der begrenzten Abzugsfähigkeit der

    Auszug aus FG Hamburg, 17.08.2009 - 5 K 208/08
    Nichtabziehbarkeit von Beiträgen zur Rentenversicherung als vorweggenommene Werbungskosten bei den Einkünften im Sinne des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Einkommensteuergesetz - EStG -( beim BFH anhängiges Verfahren X R 9/07).
  • BFH, 26.09.2006 - X R 39/05

    Fortsetzung eines kraft Gesetzes ruhenden Einspruchsverfahrens durch Entscheidung

    Auszug aus FG Hamburg, 17.08.2009 - 5 K 208/08
    Er hat das Interesse an Rechtssicherheit und Rechtsfrieden angeführt und sich zu Recht auf die Entscheidung des BFH vom 26.09.2006 (X R 39/05, BStBl II 2007, 222) bezogen.
  • BFH, 18.08.2009 - X R 40/08
    Auszug aus FG Hamburg, 17.08.2009 - 5 K 208/08
    In der mündlichen Verhandlung vom 17.08.2009 ergänzte der Beklagte die in der Teileinspruchsentscheidung vom 11.11.2008 enthaltene Ruhensanordnung dahingehend, dass das Ruhen des Verfahrens betreffend die Steuerberaterkosten auch im Hinblick auf die beim BFH anhängigen Verfahren X R 10/08 und X R 40/08 angeordnet wurde.
  • BVerfG, 25.02.2008 - 2 BvR 325/07

    Mangelnde Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde aufgrund der Rspr des

    Auszug aus FG Hamburg, 17.08.2009 - 5 K 208/08
    Dabei verwiesen sie auf das wegen der unbegrenzten Abziehbarkeit von Rentenbeiträgen als Werbungskosten beim Bundesverfassungsgericht anhängige Verfahren (2 BvR 325/07 - dieses Verfahren ist inzwischen durch einen Nichtannahmebeschluss vom 25.02.2008 entschieden) und das wegen der Nichtabziehbarkeit privater Steuerberaterkosten als Sonderausgaben beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängige Verfahren (BFH X R 10/08) und erklärten sich mit dem Ruhen des Verfahrens bis zur jeweiligen Entscheidung in den oben genannten Verfahren einverstanden.
  • BFH, 14.03.2012 - X R 50/09

    Teileinspruchsentscheidung bezüglich unstreitiger Bestandteile des Bescheids

    Das Finanzgericht (FG) hat mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 374 veröffentlichten Urteil die Klage abgewiesen.
  • FG Niedersachsen, 28.04.2010 - 2 K 77/09

    Erheblichkeit der Entscheidung der Vorinstanz und die voraussichtliche

    Der Begriff der Sachdienlichkeit hat sich dabei an der Frage zu orientieren, ob der Einspruchsführer schnelleren Rechtsschutz erlangen kann (so trotz der unterschiedlichen Auffassungen im Übrigen und unter Hinweis auf die Gesetzesbegründung Urteile des FG Hamburg vom 17. August 2009, 5 K 208/08, EFG 2010, 374 einerseits und des Niedersächsischen FG vom 12. Dezember 2007, 7 K 249/07, a.a.O. andererseits; ebenso Pahlke, in Pahlke/Koenig, a.a.O., § 367 Rn. 63).
  • FG Düsseldorf, 05.06.2013 - 15 K 4597/12

    Erlass einer Teileinspruchsentscheidung innerhalb der Einspruchsfrist -

    Lässt die Einspruchsbegründung - wie im Streitfall die Begründung vom 04.06.2012 - jedoch nicht erkennen, dass weiteres Vorbringen folgen soll, handelt die Behörde nicht ermessensfehlerhaft, wenn sie ohne weitere Ankündigung eine Teileinspruchsentscheidung erlässt (Urteil des Finanzgerichts -FG- Hamburg vom 17.08.2009 5 K 208/08, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2010, 374, bestätigt durch BFH-Urteil vom 14.03.2012 X R 50/09, a. a. O.).
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