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FG Hamburg, 17.08.2009 - 5 K 275/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 07.11.2007 - 5 K 153/06
- FG Hamburg, 17.08.2009 - 5 K 275/09
- BVerfG, 12.10.2010 - 1 BvL 12/07
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 12.10.2010 - I B 82/10
Finanzunternehmen und Eigenhandelsabsicht (Objektgesellschaft)
Die Antragstellerin hat im Streitjahr ausschließlich eine finanzunternehmerische Tätigkeit ("Erwerb von Beteiligungen" i.S. des § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 KWG a.F.) ausgeübt (wobei insoweit auch die Durchführung eines Geschäfts ausreicht, s. z.B. FG Hamburg, Beschluss vom 17. August 2009 5 K 275/09, juris;… Gosch, KStG, 2. Aufl., § 8b Rz 565; Dötsch/Pung in Dötsch/Jost/Pung/Witt, Die Körperschaftsteuer, § 8b Rz 270; Lohmann/Windhöfel, Der Betrieb 2009, 1043, 1045; wohl abweichend [KWG-Tätigkeitskatalog der Arten der finanzunternehmerischen Tätigkeiten als Bezugspunkt] Bindl, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2006, 1817, 1818; insgesamt ablehnend Brauer/Pyszka, GmbH-Rundschau --GmbHR-- 2002, 1116, 1118). - BFH, 30.11.2011 - I B 105/11
Finanzunternehmen und Eigenhandelsabsicht (Objektgesellschaft
Denn dann hat die Klägerin im Streitjahr ausschließlich eine finanzunternehmerische Tätigkeit ("Erwerb von Beteiligungen") ausgeübt, wobei insoweit auch die Durchführung eines Geschäfts ausreicht (…s. z.B. Senatsbeschluss vom 12. Oktober 2010 I B 82/10, BFH/NV 2011, 69, unter Hinweis auf FG Hamburg, Beschluss vom 17. August 2009 5 K 275/09, juris). - FG Hamburg, 14.12.2010 - 3 K 40/10
Steuerpflicht bzgl. in Bankdepots gehaltener und im Umlaufvermögen erfasster …
Die Widmung zum Umlaufvermögen sei lediglich ein im Rahmen einer Gesamtbetrachtung zu würdigendes Indiz (so für den umgekehrten Fall der fehlenden Eigenhandelsabsicht bei Buchung im Anlagevermögen FG Hamburg, Beschluss vom 17. August 2009 5 K 275/09, juris), neben der tatsächlichen Haltedauer (nach Jacob/Scheifele, IStR 2009, 304, indiziert die Veräußerung innerhalb eines Jahres die Absicht bzgl. der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolges) und anderen Umständen wie etwa der Einschaltung von Wertpapierhändlern (Haisch/Bindl, Ubg 2009, 680).