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FG Hamburg, 17.10.2005 - V 286/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG (a.F.) § 13; GKG (n.F.) § 52
Streitwertbemessung bei fehlender Steuerbelastung oder erstrebten Steuererhöhungen - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Streitwertbemessung bei fehlender Steuerbelastung oder erstrebten Steuererhöhungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Streitwertbemessung bei Klagen gegen Null-Bescheide; Erstreiten einer höheren Steuerbelastung; Additive Berücksichtigung des Steuererhöhungsbetrages als Teilstreitwert
- FG Hamburg (Leitsatz)
Gerichtskostengesetz: Streitwertbemessung bei fehlender Steuerbelastung oder erstrebten Steuererhöhungen
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 26.01.1970 - IV 204/64
Bemessung des Streitwerts bei Streit über die Steuerart und deren Höhe und …
Auszug aus FG Hamburg, 17.10.2005 - V 286/99
Denn wer eine Erhöhung der Steuer wünscht, wird im Regelfall einen noch höheren Vorteil an anderer (steuerlicher oder nicht-steuerlicher) Stelle bezwecken (BFH, Urteil vom 26.1.1970, IV 204/64, BStBl II 1970, 493 ). - BFH, 26.11.2002 - VII E 9/02
NZB, Streitwert
Auszug aus FG Hamburg, 17.10.2005 - V 286/99
Denn in einem solchen Fall ist offensichtlich, dass die "Bedeutung" der Sache für den Kläger im Sinne von § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG nicht in der Addition von erstrebtem Vorteil und dafür hingenommenem Nachteil besteht, sondern nur in der Differenz zwischen Vor- und Nachteil (a.A. ohne Differenzierung wohl BFH, Beschluss vom 26.11.2002, VII E 9/02, BFH/NV 2003, 340 ;… dem folgend Brandis aaO).
- BFH, 25.09.2014 - III R 5/12
Anwendung der Tarifbegünstigung auf Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten bei …
Setzte man hiervon ausgehend für die Anschlussrevision, der mangels Beschwer erkennbar keine Bedeutung zukommt, den Eingangswert der Streitwerttabelle von 300 EUR an (§ 34 Abs. 1 des Gerichtskostengesetzes i.V.m. Anlage 2; vgl. FG Hamburg, Beschluss vom 17. Oktober 2005 V 286/99, EFG 2006, 440), wären dem FA die Kosten nach § 136 Abs. 1 Satz 3 FGO ganz aufzuerlegen. - FG Köln, 19.11.2007 - 10 Ko 257/07
Ansetzung eines Auffangstreitwerts i.S.d. § 52 Abs. 2 GKG bei nicht erkennbarem …
Der Senat folgt nicht dem Beschluss des Finanzgerichts Hamburg vom 17. Oktober 2005 V 286/99 (Entscheidungen der Finanzgerichts 2006, 440; vgl. zum Streitstand auch Brandis in Tipke/Kruse, AO, FGO, vor § 135, Tz. 114 (Stand Juli 2004)).