Rechtsprechung
   FG Hamburg, 18.04.2013 - 1 K 89/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,12832
FG Hamburg, 18.04.2013 - 1 K 89/12 (https://dejure.org/2013,12832)
FG Hamburg, Entscheidung vom 18.04.2013 - 1 K 89/12 (https://dejure.org/2013,12832)
FG Hamburg, Entscheidung vom 18. April 2013 - 1 K 89/12 (https://dejure.org/2013,12832)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,12832) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgabenordnung : Rechtmäßigkeit eines Sammelauskunftsersuchens

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abgabenordnung: Rechtmäßigkeit eines Sammelauskunftsersuchens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - AVAD 9 -, Rechtmäßigkeit eines Sammelauskunftsersuchens gegen den AVAD

Papierfundstellen

  • EFG 2013, 1195
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • FG Sachsen, 27.05.2010 - 2 K 2181/09

    Sammelauskunftsersuchen der Steuerfahndung an einen Dritten zur Ermittlung

    Auszug aus FG Hamburg, 18.04.2013 - 1 K 89/12
    Denn im Freistaat Sachsen hat sich herausgestellt, dass Versicherungsvertreter, die Schätzungsbescheide gegen sich ergehen ließen, nach steuerstrafrechtlichen Ermittlungen erheblich mehr Steuern zu zahlen hatten, was durch an den Kläger gerichtete Einzelauskunftsersuchen aufgedeckt wurde (vgl. Sächsisches Finanzgericht - FG -, Urteil vom 27.05.2010, 2 K 2181/09, juris; vgl. auch Dumke, in: Schwarz, AO, Stand: Februar 2010, § 208 Rz. 49, 51 m. w. N.).

    Dabei ist unerheblich, welche Gründe für eine Schätzung vorgelegen haben, da als ausreichender Anhaltspunkt für den Anlass jeweils die fehlende Steuererklärung genügt (so auch Sächsisches FG, Urteil vom 27.05.2010, 2 K 2181/09, juris).

    Denn die Versicherer haben gerade den Kläger ins Leben gerufen, um die entsprechenden Informationen zu sammeln (Sächsisches FG, Urteil vom 27.05.2010, 2 K 2181/09, juris).

    Im Streitfall sind danach das öffentliche Interesse an der gleichmäßigen Besteuerung und das Vertrauensverhältnis des Klägers zwischen seinen Mitgliedern sowie den Versicherungsvertretern und ihm sowie dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung abzuwägen (Sächsisches FG, Urteil vom 27.05.2010, 2 K 2181/09, juris).

    Dabei ist im Hinblick auf das von dem Kläger vorgebrachte Vertrauensverhältnis zu berücksichtigen, dass die erteilten Auskünfte durch den Beklagten nach § 30 AO zu behandeln sind (so schon Sächsisches FG, Urteil vom 27.05.2010, 2 K 2181/09, juris).

  • BFH, 16.01.2009 - VII R 25/08

    Sammelauskunftsersuchen an eine Bank wegen der Ausgabe von Bonusaktien der

    Auszug aus FG Hamburg, 18.04.2013 - 1 K 89/12
    Ein "für die Besteuerung erheblicher Sachverhalt" ist jeder Sachverhalt, dessen steuerliche Bedeutung nach dem Gesetz und der dazu vorliegenden Rechtsprechung ernstlich in Betracht kommt (BFH-Urteil vom 16.01.2009 VII R 25/08, Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFHE - 224, 201, Bundessteuerblatt Teil II - BStBl II - 2009, 582).

    c) Das Auskunftsersuchen des Beklagten entspricht dem rechtsstaatlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, an dem sich jedwede Maßnahme der Finanzbehörden grundsätzlich messen lassen muss (vgl. BFH-Urteil vom 16.01.2009 VII R 25/08, BFHE 224, 201, BStBl II 2009, 582 m. w. N.).

  • BFH, 21.03.2002 - VII B 152/01

    Auskunftsersuchen - Sammelauskunftsersuchen der Steufa zur Ermittlung von

    Auszug aus FG Hamburg, 18.04.2013 - 1 K 89/12
    Diese Grenzen sind eingehalten, wenn das Auskunftsverlangen zur Sachverhaltsaufklärung geeignet und, gemessen an der Bedeutung der Angelegenheit, notwendig und verhältnismäßig erscheint, sowie dem Adressaten des Ersuchens die Erteilung der Auskunft möglich und zumutbar ist (BFH-Beschluss vom 21.03.2002 VII B 152/01, BFHE 198, 42, BStBl II 2002, 495 m. w. N.; Rätke, in: Klein, AO, 11. Aufl. 2012, § 93 Rz. 12, 20 m. w. N.).
  • BFH, 19.02.2009 - II R 61/07

    Revisionsbegründung: Zulässigkeit der Bezugnahme auf die Begründung der

    Auszug aus FG Hamburg, 18.04.2013 - 1 K 89/12
    Für ein berechtigtes Auskunftsverlangen ist aber ausreichend, dass die Steuerfahndung im Rahmen einer Prognoseentscheidung im Wege vorweggenommener Beweiswürdigung nach pflichtgemäßem Ermessen zu dem Ergebnis gelangt, dass die Auskunft zu steuererheblichen Tatsachen zu führen vermag (Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 19.02.2009 II R 61/07, Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2009, 1586 mit weiteren Nachweisen - m. w. N. -).
  • BFH, 04.12.2012 - VIII R 5/10

    Verwertungsverbot - Rehabilitationsinteresse des Steuerpflichtigen -

    Auszug aus FG Hamburg, 18.04.2013 - 1 K 89/12
    Das Gewicht der Beeinträchtigung hängt auch davon ab, ob der von dem Auskunftsersuchen Betroffene anonym bleibt und welche Nachteile ihm aus der Ermittlungsmaßnahme drohen oder von dieser nicht ohne Grund befürchtet werden (BFH-Urteil vom 04.12.2012 VIII R 5/10, BFHE 239, 19, BFH/NV 2013, 431 m. w. N.).
  • FG Niedersachsen, 30.06.2015 - 9 K 343/14

    Rechtmäßigkeit eines an einen inländischen Servicedienstleister gerichteten

    Wegen der gesetzlich verordneten Auskunftspflicht gemäß §§ 208, 93 Abs. 1 Satz 1 AO ist die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten entgegen der Auffassung der Klägerin nach § 4 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 2 BDSG - jedenfalls in dem hier vorliegenden Fall des rechtmäßigen Sammelauskunftsersuchens - ohne Weiteres zulässig (FG Hamburg, Urteil vom 18. April 2013 1 K 89/12, EFG 2013, 1195 für den Fall eines Sammelauskunftsersuchens an einen Verein der Versicherungswirtschaft, der Daten zu Versicherungsvertretern erhebt).
  • VG Freiburg, 05.04.2017 - 4 K 3505/16

    Betreiben eines Online-Portals zwecks Vermietung von Zimmern und kleineren

    Die im Steuerrecht in § 93 AO verankerten Auskunfts- und Anzeigepflichten sind gesetzlich hinreichend bestimmt und entsprechen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und genügen daher den Anforderungen des grundrechtlich verbürgten Datenschutzes (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 18.04.2013 - 1 K 89/12 -, juris; Nieders. FG, Urteil vom 30.06.2015 - 9 K 343/14 -, juris; FG Bremen, Urteil vom 16.04.2014 - 2 K 85/13 (1) -, juris; OVG NRW, Urteil vom 23.10.2013 - 14 A 316/13 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.06.2015 - 2 S 2555/13 -, juris).
  • FG Berlin-Brandenburg, 02.06.2016 - 9 K 9346/13

    Verfahren in Vollstreckungssachen Pfändungs- und Einziehungsverfügung -

    Wegen der in der Abgabenordnung, wie oben ausgeführt, gesetzlich vorgesehenen Befugnis der Finanzbehörden zur Sammlung geschützter Daten und deren Verwertbarkeit für Zwecke von Besteuerungsverfahren, der Ermittlungspflichten der Finanzbehörden sowie der Auskunftspflichten Beteiligter und Dritter gemäß den §§ 93 Abs. 1 und 284 Abs. 1 AO war vorliegend die Speicherung und Nutzung der Daten aber entgegen der Auffassung des Klägers zulässig (vgl. Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 30.06.2015, 9 K 343/14, EFG 2015, 1662 und FG Hamburg, Urteil vom 18.04.2013, 1 K 89/12, EFG 2013, 1195 betreffend Sammelauskunftsersuchen).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht