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   FG Hamburg, 18.06.2015 - 2 K 158/14   

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https://dejure.org/2015,21159
FG Hamburg, 18.06.2015 - 2 K 158/14 (https://dejure.org/2015,21159)
FG Hamburg, Entscheidung vom 18.06.2015 - 2 K 158/14 (https://dejure.org/2015,21159)
FG Hamburg, Entscheidung vom 18. Juni 2015 - 2 K 158/14 (https://dejure.org/2015,21159)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 169 AO, § 171 Abs 4 S 1 AO, § 171 Abs 4 S 2 AO, § 23 Abs 3 EStG 2002, § 39 Abs 2 KAGG
    Halbeinkünfteverfahren im Jahr 2001 auf ausländischen Veräußerungsverlust nicht anwendbar - Keine doppelte Berücksichtigung von Zwischengewinnen bei Einkunftsermittlung - Ablaufhemmung durch Außenprüfung trotz Unterbrechung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Halbeinkünfteverfahren für Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften von ausländischen Genussscheinen in 2001 wegen Verstoßes gegen Art. 56 EG nicht anwendbar - Unterbrechung einer Außenprüfung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Halbeinkünfteverfahren für Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften von ausländischen Genussscheinen in 2001 wegen Verstoßes gegen Art. 56 EG nicht anwendbar - Unterbrechung einer Außenprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2015, 1675
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BFH, 12.06.2018 - VIII R 46/15

    Zur Verjährungshemmung gemäß § 171 Abs. 4 AO sowie zur Anwendung des

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 18. Juni 2015 2 K 158/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 18. Juni 2015 2 K 158/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Dies begründete das Finanzgericht (FG) in seiner in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2015, 1675 veröffentlichten Entscheidung vom 18. Juni 2015 2 K 158/14 damit, dass die im Jahr 2001 bestehende Ungleichbehandlung zwischen inländischen und ausländischen Beteiligungen in Bezug auf das Halbeinkünfteverfahren gegen Art. 56 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft i.d.F. des Vertrags von Nizza zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union, der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften sowie einiger damit zusammenhängender Rechtsakte --EG-- (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 2002, Nr. C-325, 1; jetzt Art. 63 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union --AEUV--, Amtsblatt der Europäischen Union 2008, Nr. C-115, 47) verstoße.

  • FG Hamburg, 16.05.2017 - 2 K 118/16

    Einkommensteuer: Zuordnung von Aufwendungen bei Beteiligungsgesellschaften -

    Die beiden Anträge weisen auch die erforderliche Ursächlichkeit für das Hinausschieben der Außenprüfung auf (vgl. BFH-Urteile vom 17. März 2010 IV R 54/07, BStBl II 2011, 7; vom 19. Mai 2016 X R 14/15, BStBl II 2017, 97; Urteil des erkennenden Senats vom 18. Juni 2015 2 K 158/14, EFG 2015, 1675; FG Münster, Urteil vom 19. März 1996 15 K 5602/94 U, EFG 1996, 630; Paetsch in Beermann/Gosch, § 171 AO Rz. 77).

    Darin liegt eine für den Beginn der Außenprüfung erforderliche ernsthafte und qualifizierte Ermittlungshandlung der Prüferin, die für die Klägerin erkennbar darauf gerichtet war, den für die richtige Anwendung der Steuergesetze erforderlichen Sachverhalt zu ermitteln oder zu überprüfen und nicht lediglich eine bloße Vorbereitungshandlung darstellt (vgl. BFH-Urteile vom 24. April 2003 VII R 3/02, BStBl II 2003, 739; vom 31. August 2011 I B 9/11, BFH/NV 2011, 2011; Urteil des erkennenden Senats vom 18. Juni 2015 2 K 158/14, EFG 2015, 1680; Paetsch in Beermann/Gosch, AO/FGO, § 171 AO Rn. 66 ff. m. w. N.).

  • FG Düsseldorf, 17.08.2017 - 14 K 3722/13

    Zwischengewinnbesteuerung nach dem InvStG: Erwerb von Anteilen an einem

    In der Begründung wird die bis dahin im KAGG und AuslInvestmG geregelte Zwischengewinnbesteuerung derart beschrieben, dass der Erwerber den Zwischengewinn als negative Einnahme steuermindernd geltend macht und der Zwischengewinn bei Rückgabe steuererhöhend wirkt (vgl. BT-Drs. 15/1553, S. 121; zur damaligen Rechtslage auch Heinicke in Schmidt, EStG, 17. Auflage 1998, § 20 Rz. 113; FG Hamburg, Urteil vom 18.6.2015 2 K 158/14, EFG 2015, 1675).
  • FG Köln, 30.01.2018 - 1 K 2992/13

    Abzugsfähigkeit von negativen Zwischengewinnen aus der Beteiligung am

    In der Begründung wird die bis dahin im KAGG und AuslInvestmG geregelte Zwischengewinnbesteuerung derart beschrieben, dass der Erwerber den Zwischengewinn als negative Einnahme steuermindernd geltend macht und der Zwischengewinn bei Rückgabe steuererhöhend wirkt (vgl. BT-Drs. 15/1553, S. 121; zur damaligen Rechtslage auch Heinicke in Schmidt, EStG, 17. Auflage 1998, § 20 Rz. 113; FG Hamburg, Urteil vom 18.6.2015 2 K 158/14, EFG 2015, 1675).
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