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   FG Hamburg, 18.09.2002 - II 168/01   

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https://dejure.org/2002,8978
FG Hamburg, 18.09.2002 - II 168/01 (https://dejure.org/2002,8978)
FG Hamburg, Entscheidung vom 18.09.2002 - II 168/01 (https://dejure.org/2002,8978)
FG Hamburg, Entscheidung vom 18. September 2002 - II 168/01 (https://dejure.org/2002,8978)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geschäftsveräußerung bei Veräußerung des einzigen Grundstückes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Geschäftsveräußerung bei Veräußerung des einzigen Grundstückes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Geschäftsveräußerung im Ganzen; Veräußerung eines mit einem Mietobjekt bebauten Grundstücks; Umsatzsteuerpflicht der Einräumung eines dinglich gesicherten Wegerechts ; Verzicht auf Steuerbefreiung ; Konkreter Verwendungsumsatz ; Dingliches Nutzungsrecht

  • FG Hamburg (Leitsatz)

    Geschäftsveräußerung bei Veräußerung des einzigen Grundstücks:

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 267
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 13.11.1997 - V R 11/97

    Öffentlicher Zuschuß zum Bau einer Tiefgarage

    Auszug aus FG Hamburg, 18.09.2002 - II 168/01
    Der dinglichen Absicherung komme kein eigener eigenständiger umsatzsteuerrechtlicher Gehalt zu (Hinweis auf BFH-Urteil v. 13.11.1997, BStBl II 1998, 169 ).

    Aus der Entstehungsgeschichte der Vorschrift ergibt sich nämlich, dass durch die Steuerbefreiung für die Bestellung von dinglichen Nutzungsrechten "eine gleiche Behandlung aller Grundstücksüberlassungen zur Nutzung erreicht werden" soll (so die Gesetzesbegründung in BR-Drucks. 140/84 zu Art. 19 Nr. 2 des Gesetzentwurfs); die Befreiung sonstiger bislang steuerpflichtiger Umsätze war nicht beabsichtigt (BFH-Urteil vom 13. November 1997 V R 11/97 BFHE 184, 137 , BStBl II 1998, 169 ).

    Nur wenn diese Berechtigung gar nicht besteht, sondern eine andere, steuerpflichtige Leistung gesichert werden soll, ist die Leistung nicht steuerfrei (BFH in BStBl II 1998, 169 ).

  • BFH, 11.05.1995 - V R 4/92

    1. Durchschnittsatzbesteuerung für Verpachtung einzelner landwirtschaftlicher

    Auszug aus FG Hamburg, 18.09.2002 - II 168/01
    Die Steuerbefreiung greift ein, wenn dadurch ein Dauerzustand durch Duldungs- oder Unterlassungsleistungen herbeigeführt wird (BFH-Urteil vom 11. Mai 1995 V R 4/92, BFHE 177, 559 , BStBl II 1995, 610 ).

    Soll das dingliche Nutzungsrecht den Begünstigten jedoch gar nicht berechtigen, das Grundstück in einzelnen Beziehungen zu nutzen, sondern sichert es nur eine im übrigen steuerpflichtige Leistung des Grundstückseigentümers, kommt ihr kein eigenständiger umsatzsteuerrechtlicher Gehalt zu (vgl. BFH in BFHE 177, 559 , BStBl 1995, 610).

  • BFH, 08.03.2001 - V R 24/98

    Vorsteuerabzug bei Gebäudeerrichtung

    Auszug aus FG Hamburg, 18.09.2002 - II 168/01
    Nach der neueren Rechtsprechung des BFH ist der Vorsteuerabzug auch dann zulässig, wenn es zur Ausführung der beabsichtigten Verwendungsumsätze nicht kommt und deshalb ein Verzicht auf die Steuerbefreiung eigentlich nicht möglich ist (vgl. BFH-Urteil v. 08. März 2001 V R 24/98, BFHE 194, 522, BFH/NV 2001, 876 ).

    Nach der Rechtsprechung des EuGH wird ein Unternehmen nämlich bereits in dem Zeitpunkt begründet, in dem der Unternehmer in der Absicht, eine wirtschaftliche Tätigkeit auszuüben, hierfür Investitionen tätigt (vgl. BFH in BFHE 194, 522; Klenk, KfR, Fach 7, Seite 261).

  • BFH, 01.08.2002 - V R 17/01

    Nicht steuerbare Geschäftsveräußerung

    Auszug aus FG Hamburg, 18.09.2002 - II 168/01
    Selbst eine Übertragung in mehreren Teilakten ist unschädlich, wenn diese in einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang stehen und die Übertragung des ganzen Vermögens auf einen Erwerber zur Beendigung der bisherigen gewerblichen Tätigkeit offensichtlich ist (BFH v. 1.8.2002 - V R 17/01, STEUER-TELEX 2003, 7).
  • BFH, 04.07.2002 - V R 10/01

    Umsatzsteuerfreie Geschäftsveräußerung

    Auszug aus FG Hamburg, 18.09.2002 - II 168/01
    Im Übrigen liegt nach Ansicht des BFH eine Geschäftsveräußerung im Ganzen selbst dann vor, wenn der Unternehmer einzelne wesentliche Betriebsgrundlagen nicht mit übereignet, sondern dem Übernehmer langfristig zur Nutzung überlässt (z.B. Grundstücke; BFH v. 4.7.2002, BFH/NV 2002, 1684).
  • BFH, 11.07.1968 - V 127/65

    Altersheim - Pflegeheim - Wesentliche Grundlagen - Unbewegliche Wirtschaftsgüter

    Auszug aus FG Hamburg, 18.09.2002 - II 168/01
    Zahlungen, die zur Abgeltung von derartigen Schäden geleistet werden, sind nichtsteuerbarer Schadensersatz (vgl. BFH-Urteil vom 11. Juli 1968 V 127/65, BFHE 93, 191 BStBl II 1968, 758; FG Köln - Urteil v. 02. März 1995 2 K 3459/92, EFG 1995, 638).
  • BFH, 21.04.1993 - XI R 50/90

    1. Teilleistungen bei Milchaufgabevergütung 2. Erlöschen der

    Auszug aus FG Hamburg, 18.09.2002 - II 168/01
    Unternehmen und Unternehmereigenschaft erlöschen erst, wenn der Unternehmer alle Rechtsbeziehungen abgewickelt hat, die mit dem aufgegebenen Betrieb in Zusammenhang stehen (BFH-Urteil vom 21. April 1993 XI R 50/90, BFHE 171, 129, BStBl II 1993, 696 ; Abschn. 19 Abs. 7 UStR ).
  • BFH, 20.07.1995 - V R 121/93

    Zeitpunkt der Grundstückslieferung

    Auszug aus FG Hamburg, 18.09.2002 - II 168/01
    Die Verschaffung der Verfügungsmacht setzt die Übertragung von Substanz, Wert und Ertrag voraus (vgl. BFH-Urteil vom 20. Juli 1995 V R 121/93, BFH/NV 1996, 270).
  • EuGH, 06.04.1995 - C-4/94

    BLP Group / Kommissioners of Customs & Excise

    Auszug aus FG Hamburg, 18.09.2002 - II 168/01
    Den BFH hat die Rechtsprechung des EuGH ( EuGH v. 06. April 1995, Rs C-4/94, UR 1996, 427) dazu veranlasst, allein auf den konkreten Verwendungsumsatz abzustellen, sei er tatsächlich erfolgt oder sei er auch nur beabsichtigt gewesen.
  • FG Köln, 02.03.1995 - 2 K 3459/92

    Umsatzsteuer; Leistung von Garantiemieten durch Bürgen des Garantiegebers

    Auszug aus FG Hamburg, 18.09.2002 - II 168/01
    Zahlungen, die zur Abgeltung von derartigen Schäden geleistet werden, sind nichtsteuerbarer Schadensersatz (vgl. BFH-Urteil vom 11. Juli 1968 V 127/65, BFHE 93, 191 BStBl II 1968, 758; FG Köln - Urteil v. 02. März 1995 2 K 3459/92, EFG 1995, 638).
  • BGH, 24.01.2018 - XII ZR 120/16

    Konkludenter Widerspruch gegen stillschweigende Verlängerung des

    Anders als die Nutzungsentschädigung steht dieser Schadensersatz nicht in einer Wechselbeziehung mit einer Leistung des ehemaligen Vermieters (Senatsurteil vom 23. April 2008 - XII ZR 136/05 - ZMR 2008, 867 Rn. 28; vgl. auch FG München Urteil vom 9. Februar 2017 - 14 K 2480/14 - juris Rn. 20 ff.; FG Hamburg Urteil vom 18. September 2002 - II 168/01 - juris Rn. 34; vgl. zum Leasingvertrag BGH Urteil vom 14. März 2007 - VIII ZR 68/06 - NJW-RR 2007, 1066 Rn. 11 ff.; allgemein dazu Blank in Blank/Börstinghaus Miete 5. Aufl. § 542 BGB Rn. 116 mwN; Ghassemi-Tabar/Guhling/Weitemeyer/Grünwald Gewerberaummiete § 1 UStG Rn. 12 ff.; anders bei einer Abstandszahlung des Mieters, weil der Vermieter auf seine Rechte aus dem noch laufenden Vertrag verzichtet: HessFG Urteil vom 27. April 2017 - 6 K 1986/16 - juris Rn. 19 ff.).
  • BFH, 24.02.2005 - V R 45/02

    Keine Geschäftsveräußerung mangels Fortführung der wirtschaftliche Tätigkeit des

    Die Entscheidung des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 267 veröffentlicht.
  • FG Sachsen, 16.12.2004 - 3 K 891/03

    Veräußerung eines vermieteten Grundstücks als Geschäftsveräußerung im Ganzen;

    Davon abgesehen war das Grundstück im Streitfall zum maßgeblichen Veräußerungszeitpunkt der Übertragung der Verfügungsmacht an die Erwerber bereits vermietet (vgl. für einen ähnlichen Sachverhalt das Urteil des FG Hamburg vom 18. September 2002 II 168/01, EFG 2003, 267 , Revision anhängig unter dem Aktenzeichen V R 45/02).
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