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   FG Hamburg, 19.09.2016 - 6 K 67/15   

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https://dejure.org/2016,39181
FG Hamburg, 19.09.2016 - 6 K 67/15 (https://dejure.org/2016,39181)
FG Hamburg, Entscheidung vom 19.09.2016 - 6 K 67/15 (https://dejure.org/2016,39181)
FG Hamburg, Entscheidung vom 19. September 2016 - 6 K 67/15 (https://dejure.org/2016,39181)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 8b Abs 2 KStG 2002, § 34 Abs 7 Nr 2 KStG 2002
    Maßgeblicher Zeitpunkt bei § 34 Abs. 7 Nr. 2 KStG - Maßgeblichkeit der Realisation des Veräußerungsentgelts bei gewinn- oder umsatzabhängigen Kaufpreisforderungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Körperschaftsteuerliches Außeransatzbleiben der durch einen Unternehmenskaufvertrag vereinnahmten Zahlungen

  • rechtsportal.de

    KStG § 8b
    Körperschaftsteuerliches Außeransatzbleiben der durch einen Unternehmenskaufvertrag vereinnahmten Zahlungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine stichtagsbezogen e Betrachtung auf den Veräußerungszeitpunkt in Fällen der gewinn- oder umsatzabhängigen Kaufpreisforderungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Gewinnentstehung bei umsatzabhängigen Kaufpreisforderungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2016, 1987
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (24)

  • BFH, 14.05.2002 - VIII R 8/01

    Veräußerung eines Mitunternehmeranteils gegen gewinnabhängigen Kaufpreis

    Auszug aus FG Hamburg, 19.09.2016 - 6 K 67/15
    Für die Fälle der gewinn- oder umsatzabhängigen Kaufpreisforderungen macht die Rechtsprechung eine Ausnahme von dem oben dargestellten Grundsatz der stichtagsbezogen Betrachtung auf den Veräußerungszeitpunkt und stellt in diesen Ausnahmefällen auf die Realisation des Veräußerungsentgelts ab, der Veräußerer die Gewinne erst im Zuflusszeitpunkt erzielt (siehe BFH-Urteil vom 27.10.2015 VIII R 47/12, HFR 2016, 307 mit Hinweis auf BFH-Urteil vom 14.05.2002 VIII R 8/01, BStBl II 2002, 532 und BFH-Urteil vom 17.07.2013 X R 40/10, BStBl II 2013, 883).

    Hieraus folgt, dass sich eine Schätzung des Forderungswerts auf eine weitgehend unsichere Prognose und damit auf im Wesentlichen spekulative Momente stützen müsste (BFH-Urteil vom 14.05.2002 VIII R 8/01, BStBl II 2002, 532 m. w. N.).

  • BFH, 22.09.1992 - VIII R 7/90

    Ermittlung des Feststellungszeitraums durch Vertragsauslegung

    Auszug aus FG Hamburg, 19.09.2016 - 6 K 67/15
    Dabei kommt es nicht auf das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft, sondern das dingliche Erfüllungsgeschäft an (vgl. BFH-Urteil vom 22.09.1992 VIII R 7/90, BFHE 170, 29, BStBl II 1993, 228).

    Auch einkommensteuerrechtlich unterliegt eine solche für die Zukunft wirkende Abmachung zwischen dem bisherigen und dem neuen Gesellschafter - im Gegensatz zu rückwirkenden Vereinbarungen - im Allgemeinen keinen Bedenken (BFH- Urteile vom 21.12.1972 IV R 194/69, BFHE 108, 495, BStBl II 1973, 389; vom 22.09.1992 VIII R 7/90, a. a. O.).

  • BFH, 19.07.1993 - GrS 2/92

    Nachträgliche Änderungen des Veräußerungspreises für die Veräußerung eines

    Auszug aus FG Hamburg, 19.09.2016 - 6 K 67/15
    Im Veräußerungszeitpunkt entsteht der Veräußerungsgewinn, und zwar unabhängig davon, ob der vereinbarte Kaufpreis sofort fällig, in Raten zahlbar oder langfristig gestundet ist und wann der Verkaufserlös dem Veräußerer tatsächlich zufließt (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 19.07.1993 GrS 2/92, BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897, m. w. N.).

    Das gilt insbesondere, weil die oben dargelegte Rechtsprechung des I. Senats bei ihrer Argumentation zu der stichtagsbezogenen Ermittlung des Veräußerungsgewinns auf das Urteil des Großen Senats vom 19.07.1993 GrS 2/92 (BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897) abstellt und diese Entscheidung zu § 16 EStG ergangen ist (vgl. Herlinghaus in Rödder/Herlinghaus/Neumann, KStG-Kommentar, 1. Aufl. 2015, § 8b KStG Rn. 234).

  • FG München, 25.04.2016 - 7 K 1364/14

    Geltung der Steuerfreistellung des § 8b Abs. 2 Satz 1 Körperschaftsteuergesetz in

    Auszug aus FG Hamburg, 19.09.2016 - 6 K 67/15
    Im Hinblick auf ein mögliches zeitliches Auseinanderfallen zwischen dem Veräußerungsvorgang und nachträglichem Änderungen des Veräußerungsgewinns im Hinblick auf die Anwendung des Anrechnungs- bzw. Halbeinkünfteverfahrens ergab sich dagegen keine Notwendigkeit, beide Vorgänge demselben "Besteuerungsregime" zu unterwerfen (vgl. FG München, Urteil vom 25.04.2016 7 K 1364/14, EFG 2016, 1360).

    Entsprechende Steuerfestsetzungen sind gem. § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO zu ändern (a. A. wohl FG München vom 25.04.2016 7 K 1364/14, EFG 2016, 1360).

  • BFH, 27.10.2015 - VIII R 47/12

    Tilgung der Kaufpreisverpflichtung eines Neugesellschafters aus künftigen

    Auszug aus FG Hamburg, 19.09.2016 - 6 K 67/15
    Für die Fälle der gewinn- oder umsatzabhängigen Kaufpreisforderungen macht die Rechtsprechung eine Ausnahme von dem oben dargestellten Grundsatz der stichtagsbezogen Betrachtung auf den Veräußerungszeitpunkt und stellt in diesen Ausnahmefällen auf die Realisation des Veräußerungsentgelts ab, der Veräußerer die Gewinne erst im Zuflusszeitpunkt erzielt (siehe BFH-Urteil vom 27.10.2015 VIII R 47/12, HFR 2016, 307 mit Hinweis auf BFH-Urteil vom 14.05.2002 VIII R 8/01, BStBl II 2002, 532 und BFH-Urteil vom 17.07.2013 X R 40/10, BStBl II 2013, 883).
  • FG Hamburg, 29.10.2008 - 1 K 190/06

    Einkommensteuer: Zeitliche Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens bei

    Auszug aus FG Hamburg, 19.09.2016 - 6 K 67/15
    ddd) Ein anderes Ergebnis ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des FG Hamburg vom 29.10.2008 (1 K 190/06, EFG 2009, 642).
  • BFH, 21.09.1982 - VIII R 140/79

    Entschädigung für Wettbewerbsverbot gehört nicht zum Veräußerungsentgelt nach §

    Auszug aus FG Hamburg, 19.09.2016 - 6 K 67/15
    Der Veräußerungsgewinn ist nicht nach dem Zuflussprinzip des § 11 EStG, sondern nach einer Stichtagsbewertung auf den Zeitpunkt der Entstehung des Gewinns oder Verlusts zu ermitteln (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 21.09.1982 VIII R 140/79, BFHE 137, 407, BStBl II 1983, 289).
  • BFH, 21.12.1972 - IV R 194/69

    Personengesellschaft - Eintritt des Gesellschafters - Austritt des

    Auszug aus FG Hamburg, 19.09.2016 - 6 K 67/15
    Auch einkommensteuerrechtlich unterliegt eine solche für die Zukunft wirkende Abmachung zwischen dem bisherigen und dem neuen Gesellschafter - im Gegensatz zu rückwirkenden Vereinbarungen - im Allgemeinen keinen Bedenken (BFH- Urteile vom 21.12.1972 IV R 194/69, BFHE 108, 495, BStBl II 1973, 389; vom 22.09.1992 VIII R 7/90, a. a. O.).
  • BFH, 30.06.1983 - IV R 113/81

    Veräußerungsgewinn - Wesentliche Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft -

    Auszug aus FG Hamburg, 19.09.2016 - 6 K 67/15
    Maßgebender Zeitpunkt der Gewinn- oder Verlustrealisierung ist derjenige, zu dem bei einer Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich gemäß § 4 Abs. 1, § 5 EStG nach handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung der Gewinn oder Verlust realisiert wäre (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 30.06.1983 IV R 113/81, BFHE 138, 569, BStBl II 1983, 640; vom 02.10.1984 VIII R 20/84, BFHE 143, 304, BStBl II 1985, 428).
  • BFH, 18.11.2014 - IX R 30/13

    Veräußerungszeitpunkt i. S. des § 17 EStG - Berücksichtigung von realisierten

    Auszug aus FG Hamburg, 19.09.2016 - 6 K 67/15
    Bei der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften kommt es darauf an, wann der Erwerber zumindest das wirtschaftliche Eigentum an den übertragenen Anteilen erlangt hat (vgl. BFH-Urteile vom 18.11.2014 IX R 30/13, BFH/NV 2015, 489; vom 13.10.2015 IX R 43/14, BFHE 251, 326, BStBl II 2016, 212).
  • BFH, 17.07.2013 - X R 40/10

    Im Anwendungsbereich des § 18 Abs. 4 UmwStG 1995 Gewerbesteuerpflicht auch bei

  • BFH, 17.12.1998 - IV R 21/97

    Rückstellung bei bedingter Rückzahlungsverpflichtung

  • BFH, 12.03.2014 - I R 55/13

    Nachträgliche Veränderung des Veräußerungspreises und der Veräußerungskosten als

  • BFH, 02.10.1984 - VIII R 20/84

    Ermittlung und Zeitpunkt der Erfassung eines Auflösungsverlustes nach § 17 Abs. 4

  • BFH, 22.12.2010 - I R 58/10

    Wertveränderung einer Kaufpreisforderung als Teil des Veräußerungsgewinns i. S.

  • BFH, 13.10.2015 - IX R 43/14

    Gewinn aus der Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen - Aktientausch -

  • FG München, 11.05.2016 - 6 K 2122/14

    "wirtschaftlicher Zusammenhang" im Sinne des § 34c Abs. 1 Satz 4 EStG

  • BFH, 16.12.2008 - VIII B 29/07

    Besteuerung einer Drittleistung als Einnahme aus Kapitalvermögen: keine

  • BFH, 30.11.2005 - I R 3/04

    Aufgeld bei Optionsanleihe - Einlagen im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 5 EStG

  • BFH, 11.11.2009 - IX R 57/08

    Zur erstmaligen Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens

  • BFH, 23.01.2008 - I R 101/06

    Gewinne aus der Veräußerung von Bezugsrechten körperschaftsteuerpflichtig -

  • FG Hamburg, 28.08.2015 - 6 K 285/13

    Beschwer durch einen Gewerbesteuermessbescheid - Anwendung des Bankenprivilegs

  • BFH, 20.12.2006 - VIII B 111/05

    Verlustabzug nach § 10d EStG

  • BFH, 06.06.2018 - I R 36/16

    Zur Wiedereinsetzung bei fehlgeschlagenem Postaustausch zwischen Behörde und

  • BFH, 19.12.2018 - I R 71/16

    Steuerfreistellung nach § 8b Abs. 2 KStG bei gewinn- und umsatzabhängigen

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 19. September 2016  6 K 67/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Finanzgericht (FG) Hamburg hat der nach erfolglosem Einspruch erhobenen Klage mit Urteil vom 19. September 2016  6 K 67/15 stattgegeben (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2016, 1987).

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