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   FG Hamburg, 19.12.2006 - 4 K 107/06   

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https://dejure.org/2006,23587
FG Hamburg, 19.12.2006 - 4 K 107/06 (https://dejure.org/2006,23587)
FG Hamburg, Entscheidung vom 19.12.2006 - 4 K 107/06 (https://dejure.org/2006,23587)
FG Hamburg, Entscheidung vom 19. Dezember 2006 - 4 K 107/06 (https://dejure.org/2006,23587)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fiktion der fristgerechten Antragstellung von Stromsteuervergütung bei gewährter Wiedereinsetzung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Fiktion der fristgerechten Antragstellung von Stromsteuervergütung bei gewährter Wiedereinsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 19.08.1999 - III R 57/98

    Keine Wiedereinsetzung bei Verjährungsfristen

    Auszug aus FG Hamburg, 19.12.2006 - 4 K 107/06
    Auf die Frage, ob Wiedereinsetzung in die Festsetzungsfrist möglich ist (verneinend BFH, Urteil vom 19.8.1999, III R 57/98), kommt es nicht an.

    Mit dieser Rechtsauffassung begibt sich der Senat auch nicht in Divergenz zum Urteil des BFH vom 19.8.1999 ( III R 57/98).

  • FG Rheinland-Pfalz, 22.01.2004 - 6 K 2157/01

    Voraussetzungen für eine Vergütung der Mineralölsteuer; Voraussetzungen einer

    Auszug aus FG Hamburg, 19.12.2006 - 4 K 107/06
    Der Entscheidung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 22.1.2004 (6 K 2157/01 Z) folgt der Senat nicht.

    Die Revision ist angesichts der Entscheidung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 22.1.2004 (6 K 2157/01 Z) zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO zuzulassen.

  • FG Köln, 07.06.2006 - 10 K 4484/05

    Kindergeldfestsetzung; Frist

    Auszug aus FG Hamburg, 19.12.2006 - 4 K 107/06
    Dann bleibt es beim regelmäßigen Fristbeginn nach § 170 Abs. 1 AO (so in einem vergleichbaren Fall auch FG Köln, Urteil vom 7.6.2006, 10 K 4484/05).
  • FG Hamburg, 22.06.2005 - IV 335/03

    Rückforderung von Ausfuhrerstattung

    Auszug aus FG Hamburg, 19.12.2006 - 4 K 107/06
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass derjenige, der der Steuer- bzw. Zollverwaltung etwas zusendet, hinsichtlich des Zugangs dieser Sendung beweispflichtig ist (FG München, Urteil vom 8.8.2001, 6 K 414/01; FG Hamburg, Urteil vom 22.6.2005, IV 335/03).
  • BFH, 12.05.2009 - VII R 5/08

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der in § 18 Abs. 1

    Dem Urteil des FG Hamburg vom 19. Dezember 2006 4 K 107/06, das in einem vergleichbaren Fall entschieden habe, dass die Wiedereinsetzung in die versäumte Antragsfrist des § 18 Abs. 1 StromStV zum rückwirkenden Eintritt der in § 171 Abs. 3 AO vorgesehenen Ablaufhemmung und damit zum Aufleben des zunächst erloschenen Vergütungsanspruchs führe, könne nicht gefolgt werden.

    Nicht verständlich sei die Abweichung von der im Urteil des FG Hamburg vom 19. Dezember 2006 4 K 107/06 vertretenen Rechtsansicht.

    Wie der Senat unter Aufhebung des Urteils des FG Hamburg vom 19. Dezember 2006 4 K 107/06 entschieden hat (Senatsurteil vom 24. Januar 2008 VII R 3/07, BFHE 220, 214, BStBl II 2008, 462), kann selbst bei unverschuldeter Säumnis des Steuerpflichtigen eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 110 Abs. 1 AO mit dem Ziel einer rückwirkenden Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 3 AO nicht gewährt werden (Kruse in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 171 AO Rz 10; Frotscher in Schwarz, AO, § 171 Rz 9a; Klein/Rüsken, AO, 9. Aufl., § 171 Rz 11; a.A. ohne nähere Begründung Ruban in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 171 AO Rz 19, und Hartmann in Beermann/Gosch, AO § 171 Rz 17).

  • FG Düsseldorf, 12.12.2007 - 4 K 4738/06

    Entstehen eines Vergütungsanspruchs nach § 25a Abs. 1 Mineralölsteuergesetz

    Soweit das FG Hamburg in seinem Urteil vom 19. Dezember 2006 4 K 107/06 die Auffassung vertreten hat, eine Wiedereinsetzung in die Frist des § 18 Abs. 1 StromStV habe zur Folge, dass auch der Ablauf der Festsetzungsfrist geheilt werde, vermag dem der Senat nicht zu folgen (vgl. bereits das Senatsurteil vom 31. Oktober 2007 4 K 3170/06 VM, [...]).
  • FG Düsseldorf, 31.10.2007 - 4 K 3170/06

    Verjährung von Ansprüchen aus einem Steuerschuldverhältnis; Geltendmachung der

    Soweit das Finanzgericht (FG) Hamburg in seinem Urteil vom 19. Dezember 2006 4 K 107/06 die Auffassung vertreten hat, eine Wiedereinsetzung in die Frist des § 18 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung des Stromsteuergesetzes habe zur Folge, dass auch der Ablauf der Festsetzungsfrist geheilt werde, vermag dem der Senat nicht zu folgen.
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