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   FG Hamburg, 20.01.2012 - 4 K 51/10   

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https://dejure.org/2012,6310
FG Hamburg, 20.01.2012 - 4 K 51/10 (https://dejure.org/2012,6310)
FG Hamburg, Entscheidung vom 20.01.2012 - 4 K 51/10 (https://dejure.org/2012,6310)
FG Hamburg, Entscheidung vom 20. Januar 2012 - 4 K 51/10 (https://dejure.org/2012,6310)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Stromsteuer: Erlass bei Zahlungsunfähigkeit des Letztverbrauchers

  • Justiz Hamburg

    § 227 AO, § 1 Abs 1 StromStG, § 5 Abs 1 S 1 StromStG, § 5 Abs 2 StromStG
    Stromsteuer: Erlass bei Zahlungsunfähigkeit des Letztverbrauchers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Stromsteuer: Erlass bei Zahlungsunfähigkeit des Letztverbrauchers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 26.10.1994 - X R 104/92

    Einkommensteueranspruch - Billigkeitserlaß

    Auszug aus FG Hamburg, 20.01.2012 - 4 K 51/10
    Gleichwohl kann das Gericht ausnahmsweise eine Verpflichtung zum Erlass aussprechen (§ 101 Satz 1 FGO), wenn der Ermessensspielraum im konkreten Fall derart eingeengt ist, dass nur eine einzige Entscheidung als ermessensgerecht in Betracht kommt (sog. Ermessensreduzierung auf Null; vgl. etwa BFH vom 21.01.1992 VIII R 51/88, BStBl II 1993, 3 und vom 26.10.1994 X R 104/92, BStBl. II 1995, 297).

    Bei der Billigkeitsprüfung müssen auch andere Rechtsnormen berücksichtigt sowie allgemeine Rechtsgrundsätze und verfassungsmäßige Wertungen einbezogen werden, wie zum Beispiel das Gleichheitsgebot und die Grundsätze von Treu und Glauben (vgl. BFH vom 26.10.1994 X R 104/92, BStBl II 1995, 297).

    Dass prinzipiell alle für die konkrete Erlasslage ursächlichen Faktoren mit zu berücksichtigen sind, folgt aus der gesetzgeberischen Anordnung in § 227 AO, die Billigkeitsprüfung auf die "Einziehung nach Lage des einzelnen Falls" zu beziehen, sowie aus der allgemeinen Zwecksetzung dieser Vorschrift, Ergebnisse des allgemeinen Gesetzesvollzugs ausnahmsweise dann zu korrigieren, wenn diese den Wertungen der Einzelfallgerechtigkeit nicht standhalten (BFH vom 26.10.1994 X R 104/92, BStBl II 1995, 297, 299, m. w. N.).

  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99

    Verfassungsbeschwerden gegen Ökosteuer ohne Erfolg

    Auszug aus FG Hamburg, 20.01.2012 - 4 K 51/10
    Als indirekte Steuern nehmen sie jedoch nicht die Individualität des Verbrauchers in den Blick, sondern belassen den Konsumenten in der Anonymität des Marktes, denn die Belastungsentscheidung bestimmt sich nicht nach dem Verbraucher, sondern nach dem besteuerten Gut (BVerfG, Urteil vom 20.04.2004 zur sog. Ökosteuer, 1 BvR 905/00, BVerfGE 110, 274).

    Die rechtliche Gewähr, dass er den von ihm entrichteten Betrag immer von demjenigen erhält, der nach der Konzeption des Gesetzgebers letztlich die Steuer tragen soll, müsse dem Steuerschuldner aber nicht geboten werden; es reiche aus, wenn die Steuer auf eine Überwälzung der Steuerlast vom Steuerschuldner auf den Steuerträger angelegt ist, auch wenn die Überwälzung nicht in jedem Einzelfall gelingt (BVerfG, Urteil vom 20.04.2004, 1 BvR 905/00, BVerfGE 110, 274).

  • BFH, 10.05.1972 - II 57/64

    Selbstbindung der Verwaltung - Wirkung zugunsten des Steuerpflichtigen - Erlaß -

    Auszug aus FG Hamburg, 20.01.2012 - 4 K 51/10
    Da § 227 AO eine vom Gesetzgeber nicht gewollte Befreiungsvorschrift nicht ersetzen kann (BFH, Urteil vom 10.05.1972, II 57/64, BFHE 105, 458, BStBl II 1972, 649), soll ein Erlass nur in solchen Fällen zulässig und geboten sein, die bei Erlass des Gesetzes nicht vorausgesehen und deren Härten nicht in Kauf genommen worden wären.
  • BFH, 25.01.1996 - IV R 91/94

    Besteuerung eines Gewinns aus der Auflösung eines negativen Kapitalkontos, das

    Auszug aus FG Hamburg, 20.01.2012 - 4 K 51/10
    Hat der Gesetzgeber die Härten gesehen und in Kauf genommen, so soll keine Unbilligkeit bestehen (BFH, Urteil vom 11.07.1996, V R 18/95, BFHE 180, 524, BStBl II 1997, 259; Urteil vom 25.01.1996, IV R 91/94, BFHE 180, 61, BStBl II 1996, 289; FG Bad.-Württ., Urteil vom 16.04.2004, 14 K 292/98, EFG 2005, 90).
  • BFH, 11.07.1996 - V R 18/95

    Zum Erlaß von Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer bei einer von den

    Auszug aus FG Hamburg, 20.01.2012 - 4 K 51/10
    Hat der Gesetzgeber die Härten gesehen und in Kauf genommen, so soll keine Unbilligkeit bestehen (BFH, Urteil vom 11.07.1996, V R 18/95, BFHE 180, 524, BStBl II 1997, 259; Urteil vom 25.01.1996, IV R 91/94, BFHE 180, 61, BStBl II 1996, 289; FG Bad.-Württ., Urteil vom 16.04.2004, 14 K 292/98, EFG 2005, 90).
  • FG Baden-Württemberg, 16.04.2004 - 14 K 292/98

    Kein Erlass aus sachlichen Billigkeitsgründen bei Unkenntnis über die

    Auszug aus FG Hamburg, 20.01.2012 - 4 K 51/10
    Hat der Gesetzgeber die Härten gesehen und in Kauf genommen, so soll keine Unbilligkeit bestehen (BFH, Urteil vom 11.07.1996, V R 18/95, BFHE 180, 524, BStBl II 1997, 259; Urteil vom 25.01.1996, IV R 91/94, BFHE 180, 61, BStBl II 1996, 289; FG Bad.-Württ., Urteil vom 16.04.2004, 14 K 292/98, EFG 2005, 90).
  • BFH, 17.12.1974 - VII R 56/72

    Zahlungsunfähigkeit - Überwälzung der Abgabenbelastung - Handel mit versteuertem

    Auszug aus FG Hamburg, 20.01.2012 - 4 K 51/10
    Es liegt im Wesen der indirekten Verbrauchsteuern, dass das Risiko der Abwälzung der Steuer als Preisbestandteil aus dem steuerlichen Bereich ausscheidet und in den Bereich des allgemeinen kaufmännischen Risikos einbezogen wird; der Vorgang des Abwälzens einer Verbrauchsteuer vollzieht sich im kaufmännischen Bereich außerhalb des Besteuerungstatbestandes (BFH, Urteil vom 17.12.1974, VII R 56/72, BFHE 115, 2, BStBl II 1975, 462).
  • BFH, 24.09.1976 - I R 41/75

    Uneinbringlichkeit der Kaufpreisforderung - Betriebsveräußerung - Auswirkung auf

    Auszug aus FG Hamburg, 20.01.2012 - 4 K 51/10
    Dabei ist es dem Gericht grundsätzlich verwehrt, seine eigene Ermessensentscheidung an die Stelle der Ermessensentscheidung der Finanzbehörden zu setzen (vgl. BFH vom 24.09.1976 I R 41/75, BStBl II 1977, 127, 128).
  • BFH, 14.02.1989 - VII R 189/85

    Grundsatz der Belastungsgleichheit und Billigkeitserlaß

    Auszug aus FG Hamburg, 20.01.2012 - 4 K 51/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs sind zwar die in Billigkeitsrichtlinien - um eine solche handelt es sich auch bei der AO-DV Zoll zu § 227 AO - entwickelten Grundsätze, da sie den Niederschlag von Rechtsgedanken enthalten, die eine jahrzehntelange Ermessensausübung auf dem Gebiet der Zölle und Verbrauchsteuern aus dem Wesen dieser Abgaben hervorgebracht hat, unter dem Gesichtspunkt der Selbstbindung der Verwaltung und damit der Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes auch bei der gerichtlichen Überprüfung von Ermessensentscheidungen als Material für die Rechtsfindung nicht ohne Bedeutung (BFH, Urteil vom 14.02.1989, VII R 189/85, BFH/NV 1989, 551).
  • BFH, 21.01.1992 - VIII R 51/88

    Prüfungspflicht bei Nichtdurchführung des Einspruchverfahrens (§ 163 AO 1 1977)

    Auszug aus FG Hamburg, 20.01.2012 - 4 K 51/10
    Gleichwohl kann das Gericht ausnahmsweise eine Verpflichtung zum Erlass aussprechen (§ 101 Satz 1 FGO), wenn der Ermessensspielraum im konkreten Fall derart eingeengt ist, dass nur eine einzige Entscheidung als ermessensgerecht in Betracht kommt (sog. Ermessensreduzierung auf Null; vgl. etwa BFH vom 21.01.1992 VIII R 51/88, BStBl II 1993, 3 und vom 26.10.1994 X R 104/92, BStBl. II 1995, 297).
  • BFH, 21.07.1993 - X R 104/91

    Voraussetzung für den Erlaß von Aussetzungszinsen bei der

  • BFH, 13.05.1998 - II R 98/97

    Niedrigere Festsetzung der Steuer nach dem Ermessen der Behörde, wenn die

  • BFH, 19.12.2000 - VII R 63/99

    Haftung der Vertreter für Säumniszuschläge

  • BFH, 27.05.2004 - IV R 55/02

    Begrenzung der Steuerbegünstigung nach § 24 Abs. 3 UmwStG - fehlende

  • BFH, 30.09.1996 - X B 131/96
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