Rechtsprechung
   FG Hamburg, 22.11.2017 - 6 K 70/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,51910
FG Hamburg, 22.11.2017 - 6 K 70/17 (https://dejure.org/2017,51910)
FG Hamburg, Entscheidung vom 22.11.2017 - 6 K 70/17 (https://dejure.org/2017,51910)
FG Hamburg, Entscheidung vom 22. November 2017 - 6 K 70/17 (https://dejure.org/2017,51910)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,51910) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Prüfungsumfang im finanzgerichtlichen Verfahren über den Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 04.12.2007 - VII R 64/06

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Überschuldung

    Auszug aus FG Hamburg, 22.11.2017 - 6 K 70/17
    Soweit die fehlende Berechtigung bestehender Eintragungen im Schuldnerverzeichnis geltend gemacht wird, müssen der Nachweis getilgter Forderungen erbracht und eine Löschungsbestätigung vorgelegt werden (BFH-Beschluss vom 22.08.2017 VII B 23/17, juris; BFH-Urteile vom 18.03.2014 VII R 14/13, BFH/NV 2014, 1598; vom 04.12.2007 VII R 64/06, BFHE 220, 558, BStBl II 2008, 401).

    bb) Eine konkrete Gefährdung von Auftraggeberinteressen ist anzunehmen, wenn der Steuerberater in sonstigen geschäftlichen oder auch eigenen Angelegenheiten unzuverlässig ist und sich an gesetzliche Vorgaben nicht hält, denn in diesem Fall ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Steuerberater unter dem Druck seiner Vermögenslosigkeit auch Mandanteninteressen unter Missachtung vertraglicher Vereinbarungen verletzt, so groß, dass von einer konkreten Gefährdung von Auftraggeberinteressen auszugehen ist (BFH-Beschlüsse vom 10.02.2009 VII B 169/08, BFH/NV 2009, 972; vom 04.12.2007 VII R 64/06, BFHE 220, 558, BStBl II 2008, 401).

    Eine derartige Pflichtverletzung reicht bereits für sich genommen aus, den Entlastungsbeweis als nicht erbracht anzusehen (BFH-Beschluss vom 04.12.2007 VII R 64/06, BFHE 220, 558, BStBl II 2008, 401).

  • BFH, 18.03.2014 - VII R 14/13

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater nach Erlass eines Haftbefehls gemäß §

    Auszug aus FG Hamburg, 22.11.2017 - 6 K 70/17
    a) aa) Ein Vermögensverfall liegt vor, wenn der Steuerberater in ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse geraten ist, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann, und er außerstande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen (BFH-Urteile vom 18.03.2014 VII R 14/13, BFH/NV 2014, 1598; vom 06.06.2000 VII R 68/99, HFR 2000, 741).

    Soweit die fehlende Berechtigung bestehender Eintragungen im Schuldnerverzeichnis geltend gemacht wird, müssen der Nachweis getilgter Forderungen erbracht und eine Löschungsbestätigung vorgelegt werden (BFH-Beschluss vom 22.08.2017 VII B 23/17, juris; BFH-Urteile vom 18.03.2014 VII R 14/13, BFH/NV 2014, 1598; vom 04.12.2007 VII R 64/06, BFHE 220, 558, BStBl II 2008, 401).

  • BFH, 22.08.2017 - VII B 23/17

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls - Anforderungen

    Auszug aus FG Hamburg, 22.11.2017 - 6 K 70/17
    Soweit die fehlende Berechtigung bestehender Eintragungen im Schuldnerverzeichnis geltend gemacht wird, müssen der Nachweis getilgter Forderungen erbracht und eine Löschungsbestätigung vorgelegt werden (BFH-Beschluss vom 22.08.2017 VII B 23/17, juris; BFH-Urteile vom 18.03.2014 VII R 14/13, BFH/NV 2014, 1598; vom 04.12.2007 VII R 64/06, BFHE 220, 558, BStBl II 2008, 401).
  • BFH, 11.05.2017 - IX B 23/17

    Begründete Nichtzulassungsbeschwerde wegen Überraschungsentscheidung

    Auszug aus FG Hamburg, 22.11.2017 - 6 K 70/17
    a) Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs umfasst in erster Linie das Recht der Verfahrensbeteiligten, sich vor Erlass einer Entscheidung zu den entscheidungserheblichen Tatsachen und - gegebenenfalls - Beweisergebnissen zu äußern, sowie in rechtlicher Hinsicht alles vorzutragen, was sie für wesentlich halten (BFH-Beschluss vom 10.12.2012 VI B 135/12, BFH/NV 2013, 569), und das Gebot, für die Prozessbeteiligten überraschende Entscheidungen zu unterlassen (BFH-Beschluss vom 11.05.2017 IX B 23/17, BFH/NV 2017, 1059).
  • BFH, 05.06.2015 - VII B 181/14

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater - Vermutung des Vermögensverfalls -

    Auszug aus FG Hamburg, 22.11.2017 - 6 K 70/17
    Erforderlich ist ein substantiierter und glaubhafter Vortrag, aufgrund dessen mit hinreichender Gewissheit die grundsätzlich beim Vermögensverfall zu unterstellende Gefahr ausgeschlossen werden kann, dass der Steuerberater seine Berufspflichten unter dem Druck seiner desolaten Vermögenslage verletzen wird (BFH-Beschlüsse vom 05.06.2015 VII B 181/14, BFH/NV 2015, 1440; vom 18.11.2008 VII B 119/08, BFH/NV 2009, 614).
  • BFH, 10.12.2012 - VI B 135/12

    Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs bei Nichtgewährung einer Schriftsatzfrist

    Auszug aus FG Hamburg, 22.11.2017 - 6 K 70/17
    a) Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs umfasst in erster Linie das Recht der Verfahrensbeteiligten, sich vor Erlass einer Entscheidung zu den entscheidungserheblichen Tatsachen und - gegebenenfalls - Beweisergebnissen zu äußern, sowie in rechtlicher Hinsicht alles vorzutragen, was sie für wesentlich halten (BFH-Beschluss vom 10.12.2012 VI B 135/12, BFH/NV 2013, 569), und das Gebot, für die Prozessbeteiligten überraschende Entscheidungen zu unterlassen (BFH-Beschluss vom 11.05.2017 IX B 23/17, BFH/NV 2017, 1059).
  • BFH, 27.06.2012 - XI B 129/11

    Bei Zweifeln am Vorliegen erheblicher Verlegungsgründe muss das Gericht

    Auszug aus FG Hamburg, 22.11.2017 - 6 K 70/17
    c) Eine Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung aufgrund des genau gleichzeitig mit der Urteilsverkündung im Sitzungssaal um 13.30 Uhr per E-Mail auf der Geschäftsstelle des Gerichts eingegangenen Schriftsatzes vom 22.11.2017 nebst beigefügtem Vermögensverzeichnis ist nicht mehr möglich gewesen, weil das Urteil mit der Verkündung wirksam geworden ist (vgl. BFH-Beschluss vom 27.06.2012 XI B 129/11, BFH/NV 2012, 1978).
  • BFH, 18.11.2008 - VII B 119/08

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls - Nachweis der

    Auszug aus FG Hamburg, 22.11.2017 - 6 K 70/17
    Erforderlich ist ein substantiierter und glaubhafter Vortrag, aufgrund dessen mit hinreichender Gewissheit die grundsätzlich beim Vermögensverfall zu unterstellende Gefahr ausgeschlossen werden kann, dass der Steuerberater seine Berufspflichten unter dem Druck seiner desolaten Vermögenslage verletzen wird (BFH-Beschlüsse vom 05.06.2015 VII B 181/14, BFH/NV 2015, 1440; vom 18.11.2008 VII B 119/08, BFH/NV 2009, 614).
  • BFH, 10.02.2009 - VII B 169/08

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls - Rechtsfragen

    Auszug aus FG Hamburg, 22.11.2017 - 6 K 70/17
    bb) Eine konkrete Gefährdung von Auftraggeberinteressen ist anzunehmen, wenn der Steuerberater in sonstigen geschäftlichen oder auch eigenen Angelegenheiten unzuverlässig ist und sich an gesetzliche Vorgaben nicht hält, denn in diesem Fall ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Steuerberater unter dem Druck seiner Vermögenslosigkeit auch Mandanteninteressen unter Missachtung vertraglicher Vereinbarungen verletzt, so groß, dass von einer konkreten Gefährdung von Auftraggeberinteressen auszugehen ist (BFH-Beschlüsse vom 10.02.2009 VII B 169/08, BFH/NV 2009, 972; vom 04.12.2007 VII R 64/06, BFHE 220, 558, BStBl II 2008, 401).
  • BFH, 19.12.2000 - VII R 86/99

    Lohnsteuerhilfeverein - Haftungsschuldner für Umsatzsteuerschulden -

    Auszug aus FG Hamburg, 22.11.2017 - 6 K 70/17
    a) aa) Ein Vermögensverfall liegt vor, wenn der Steuerberater in ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse geraten ist, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann, und er außerstande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen (BFH-Urteile vom 18.03.2014 VII R 14/13, BFH/NV 2014, 1598; vom 06.06.2000 VII R 68/99, HFR 2000, 741).
  • BFH, 06.06.2000 - VII R 68/99

    Sozialversicherungsbeiträge - Eidesstattliche Versicherung - Steuerschulden -

  • BFH, 22.08.1995 - VII R 63/94

    1. Die gesetzliche Vermutung des Vermögensverfalles bei Eintragung ins

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht