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   FG Hamburg, 23.02.2023 - 5 K 190/22   

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FG Hamburg, 23.02.2023 - 5 K 190/22 (https://dejure.org/2023,10403)
FG Hamburg, Entscheidung vom 23.02.2023 - 5 K 190/22 (https://dejure.org/2023,10403)
FG Hamburg, Entscheidung vom 23. Februar 2023 - 5 K 190/22 (https://dejure.org/2023,10403)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hamburg

    § 9 Abs 1 S 1 EStG 2009, § 19 EStG 2009, § 12 Nr 1 S 2 EStG 2009
    Umzugskosten als Werbungskosten - Zurechnung des Homeoffice zur beruflichen Sphäre des Arbeitnehmers seit Corona-Pandemie

  • IWW

    § 9 EStG

  • RA Kotz

    Umzugskosten: Arbeitszimmern als Werbungskosten absetzbar?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9
    Anerkennung von Umzugskosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kosten des Umzugs in größere Wohnung mit Arbeitszimmern als Werbungskosten

Kurzfassungen/Presse (6)

  • IWW (Kurzinformation)

    Einkünfteermittlung | Umzugskosten als Werbungskosten bei wesentlicher Erleichterung der Arbeitsbedingungen

  • IWW (Kurzinformation)

    Werbungskosten | Steuerliche Berücksichtigung von Umzugskosten aufgrund des Homeoffice

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Umzugskosten als Werbungskosten: Zurechnung des Homeoffice zur beruflichen Sphäre ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anerkennung von Umzugskosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    FG Hamburg zum Umzug während Corona-Pandemie - Umzugskosten als Werbungskosten anzuerkennen

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Umzugskosten als Werbungskosten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • BFH, 16.10.1992 - VI R 132/88

    Keine Werbungskosten durch Umzug in größere Wohnung

    Auszug aus FG Hamburg, 23.02.2023 - 5 K 190/22
    Eine solche Erleichterung kann für das Streitjahr 2020 auch anzunehmen sein, wenn ein Umzug erfolgt, um für jeden Ehegatten in der neuen Wohnung ein Arbeitszimmer einzurichten, damit diese im Homeoffice wieder ungestört ihrer jeweiligen Tätigkeit nachgehen können (in Abgrenzung zu BFH, Urteil vom 16. Oktober 1992, VI R 132/88, BStBl II 1993, 610 zum Streitjahr 1982).(Rn.29) (Rn.32).

    Voraussetzung dafür ist, dass der Umzug nahezu ausschließlich beruflich veranlasst ist, private Gründe also eine allenfalls ganz untergeordnete Rolle spielen (vgl. z.B. BFH, Urteile vom 16. Oktober 1992, VI R 132/88, BStBl II 1993, 610; vom 28. April 1988, IV R 42/86, BStBl II 1988, 777; vom 15. Oktober 1976, VI R 162/74, BStBl II 1977, 117; Bergkemper, Herrmann/Heuer/Raupach, EStG, Stand Oktober 2020, § 9 Rn. 310; Köhler in Bordewin/Brandt, EStG Kommentar, Stand Februar 2016, § 9 EStG, Rn. 655; Lochte in Frotscher, Praxis Kommentar EStG, Stand Juni 2019, § 9 EStG "Umzugskosten"; Thürmer in Brandis/Heuermann, Ertragsteuerrecht, November 2022, § 9 EStG, Rn. 700 "Umzugskosten"; Teller in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, November 2022, § 9 Rn. 191).

    Als wesentliche Verkürzung der Wegezeit hat er dabei eine Ersparnis von mindestens einer Stunde täglich angesehen (vgl. BFH, Beschluss vom 11. September 1998, VI B 208/98, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1999, 178; Urteile vom 27. Juli 1995, VI R 17/95, BStBl II 1995, 728; vom 16. Oktober 1992, VI R 132/88, BStBl II 1993, 610).

    Mit Urteil vom 16. Oktober 1992 (VI R 132/88, BStBl II 1993, 610; hieran festhaltend: Beschluss vom 15. Oktober 1993, I B 62/93, juris; zustimmend Lochte in Frotscher, Praxis Kommentar EStG, Stand Juni 2019, § 9 EStG "Umzugskosten"; Thürmer in Brandis/Heuermann, Ertragsteuerrecht, November 2022, § 9 EStG, Rn. 700 "Umzugskosten"; Teller in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, November 2022, § 9 Rn. 202; zweifelnd: Köhler in Bordewin/Brandt, EStG Kommentar, Stand Februar 2016, § 9 EStG, Rn. 656) hat der BFH entschieden, dass eine berufliche Veranlassung nicht anzunehmen ist, wenn sich durch den Wohnungswechsel die Fahrzeiten zwischen Wohnung und Beschäftigungsstätte(n) um weniger als eine Stunde pro Arbeitstag verkürzen und die neue Wohnung Platz für die Einrichtung eines häuslichen Arbeitszimmers bietet.

    Soweit der BFH mit Urteil vom 16. Oktober 1992 (VI R 132/88, BStBl II 1993, 610; hieran festhaltend: Beschluss vom 15. Oktober 1993, I B 62/93, juris) entschieden hat, dass eine berufliche Veranlassung nicht anzunehmen sei, wenn sich durch den Wohnungswechsel die Fahrzeiten zwischen Wohnung und Beschäftigungsstätte(n) um weniger als eine Stunde pro Arbeitstag verkürze und die neue Wohnung Platz für die Einrichtung eines häuslichen Arbeitszimmers biete, ist dies nicht auf den hiesigen Fall zu übertragen (in diesem Sinne schon für den Fall von Heim- oder Telearbeit: Köhler in Bordewin/Brandt, EStG Kommentar, Stand Februar 2016, § 9 EStG, Rn. 656).

  • BFH, 06.11.1986 - VI R 106/85

    1. Beruflich veranlaßte Umzugskosten ohne Arbeitsplatzwechsel bei

    Auszug aus FG Hamburg, 23.02.2023 - 5 K 190/22
    Dass sich dies in der Regel mittelbar auf eine Verlängerung der Freizeit auswirke, sei steuerrechtlich unschädlich, da hierdurch die berufliche Kausalität nicht beeinträchtigt werde (BFH, Urteil vom 6. November 1986, VI R 106/85, BStBl II 1987, 81).

    Eine vom BFH damals angenommene private Mitveranlassung dahingehend, dass die Einrichtung eines abgeschlossenen Arbeitszimmers in der neuen Wohnung zur ungestörten Nutzung des ansonsten mit der Arbeitsecke belasteten Wohnraums führe, steht dem nicht entgegen, denn auch bei der Verkürzung der Wegstrecke um mehr als eine Stunde steht der private Hinzugewinn an Freizeit durch Einsparung der Fahrtstrecke der beruflichen Veranlassung nicht entgegen (vgl. zu diesem Aspekt der Fahrtstrecke: BFH, Urteil vom 6. November 1986, VI R 106/85, BStBl II 1987, 81).

  • BFH, 23.08.1999 - GrS 2/97

    Nutzungsüberlassung beim häuslichen Arbeitszimmer

    Auszug aus FG Hamburg, 23.02.2023 - 5 K 190/22
    a) aa) Werbungskosten sind für den Bereich der nichtselbständigen Arbeit (§ 19 des Einkommensteuergesetzes -EStG-) Aufwendungen, die durch den Beruf veranlasst sind, d.h. es muss ein objektiver Zusammenhang zwischen ihnen und dem Beruf bestehen und sie müssen subjektiv zur Förderung des Berufs bestimmt sein (Bundesfinanzhof -BFH-, Großer Senat, Beschluss vom 23. August 1999, GrS 2/97, Bundessteuerblatt Teil II, -BStBl II- 1999, 782).

    c) Die geltend gemachten Werbungskosten sind bei dem Kläger und der Klägerin jeweils zu 1/2 bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit zu erfassen (vgl. zum Grundsatz der Individualbesteuerung auch bei zusammenveranlagten Eheleuten bei der Einkünfteermittlung bspw. BFH, Großer Senat, Beschluss vom 23. August 1999, GrS 2/97, BStBl II 1999, 782).

  • BFH, 15.10.1993 - I B 62/93
    Auszug aus FG Hamburg, 23.02.2023 - 5 K 190/22
    Mit Urteil vom 16. Oktober 1992 (VI R 132/88, BStBl II 1993, 610; hieran festhaltend: Beschluss vom 15. Oktober 1993, I B 62/93, juris; zustimmend Lochte in Frotscher, Praxis Kommentar EStG, Stand Juni 2019, § 9 EStG "Umzugskosten"; Thürmer in Brandis/Heuermann, Ertragsteuerrecht, November 2022, § 9 EStG, Rn. 700 "Umzugskosten"; Teller in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, November 2022, § 9 Rn. 202; zweifelnd: Köhler in Bordewin/Brandt, EStG Kommentar, Stand Februar 2016, § 9 EStG, Rn. 656) hat der BFH entschieden, dass eine berufliche Veranlassung nicht anzunehmen ist, wenn sich durch den Wohnungswechsel die Fahrzeiten zwischen Wohnung und Beschäftigungsstätte(n) um weniger als eine Stunde pro Arbeitstag verkürzen und die neue Wohnung Platz für die Einrichtung eines häuslichen Arbeitszimmers bietet.

    Soweit der BFH mit Urteil vom 16. Oktober 1992 (VI R 132/88, BStBl II 1993, 610; hieran festhaltend: Beschluss vom 15. Oktober 1993, I B 62/93, juris) entschieden hat, dass eine berufliche Veranlassung nicht anzunehmen sei, wenn sich durch den Wohnungswechsel die Fahrzeiten zwischen Wohnung und Beschäftigungsstätte(n) um weniger als eine Stunde pro Arbeitstag verkürze und die neue Wohnung Platz für die Einrichtung eines häuslichen Arbeitszimmers biete, ist dies nicht auf den hiesigen Fall zu übertragen (in diesem Sinne schon für den Fall von Heim- oder Telearbeit: Köhler in Bordewin/Brandt, EStG Kommentar, Stand Februar 2016, § 9 EStG, Rn. 656).

  • BFH, 28.04.1988 - IV R 42/86

    Kosten eines Arztes für den Umzug in die Nähe der Praxis als Betriebsausgaben

    Auszug aus FG Hamburg, 23.02.2023 - 5 K 190/22
    Voraussetzung dafür ist, dass der Umzug nahezu ausschließlich beruflich veranlasst ist, private Gründe also eine allenfalls ganz untergeordnete Rolle spielen (vgl. z.B. BFH, Urteile vom 16. Oktober 1992, VI R 132/88, BStBl II 1993, 610; vom 28. April 1988, IV R 42/86, BStBl II 1988, 777; vom 15. Oktober 1976, VI R 162/74, BStBl II 1977, 117; Bergkemper, Herrmann/Heuer/Raupach, EStG, Stand Oktober 2020, § 9 Rn. 310; Köhler in Bordewin/Brandt, EStG Kommentar, Stand Februar 2016, § 9 EStG, Rn. 655; Lochte in Frotscher, Praxis Kommentar EStG, Stand Juni 2019, § 9 EStG "Umzugskosten"; Thürmer in Brandis/Heuermann, Ertragsteuerrecht, November 2022, § 9 EStG, Rn. 700 "Umzugskosten"; Teller in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, November 2022, § 9 Rn. 191).

    Eine solche wesentliche Erleichterung nahm die Rechtsprechung auch an bei einem Arzt, der in die Nähe der Klinik zog, in der er Belegbetten unterhielt (BFH Urteil vom 28. April 1988, IV R 42/86, BStBl II 1988, 777).

  • BFH, 23.03.2001 - VI R 175/99

    Abzug von Umzugskosten trotz Eheschließung

    Auszug aus FG Hamburg, 23.02.2023 - 5 K 190/22
    Auf diese Weise werde überdies ein nicht gebotenes Eindringen in die Privatsphäre der Steuerpflichtigen vermieden (BFH, Urteil vom 23. März 2001, VI R 175/99, BFH/NV 2001, 147).

    (4) Wenn aber die berufliche Veranlassung des Umzugs nach objektiven Kriterien eindeutig feststeht, ist nach gefestigter Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteile vom 23. März 2001, VI R 175/99, BStBl II 2001, 585; vom 22. November 1991, VI R 77/89, BStBl II 1992, 494; Beschluss vom 19. Oktober 2000, VI B 280/99, BFH/NV 2001, 588) auf Motive des Steuerpflichtigen für den Umzug in eine bestimmte Wohnung (z.B. größere Mietwohnung oder Einfamilienhaus) nicht mehr abzustellen.

  • BFH, 23.05.2006 - VI R 56/02

    Umzugskosten bei Ehegatten

    Auszug aus FG Hamburg, 23.02.2023 - 5 K 190/22
    Dies umfasst neben den Transportkosten (§ 6 BUKG) und der doppelten Miete für den Monat Juli 2020 (§ 8 BUKG, vgl. BFH, Urteil vom 23. Mai 2006, VI R 56/02, BFH/NV 2006, 1650) auch eine Pauschale für sonstige Umzugskosten nach § 10 BUKG.
  • BFH, 11.09.1998 - VI B 208/98

    Berufliche Veranlassung eines Umzugs - Wesentliche Fahrzeitverkürzung -

    Auszug aus FG Hamburg, 23.02.2023 - 5 K 190/22
    Als wesentliche Verkürzung der Wegezeit hat er dabei eine Ersparnis von mindestens einer Stunde täglich angesehen (vgl. BFH, Beschluss vom 11. September 1998, VI B 208/98, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1999, 178; Urteile vom 27. Juli 1995, VI R 17/95, BStBl II 1995, 728; vom 16. Oktober 1992, VI R 132/88, BStBl II 1993, 610).
  • BFH, 27.07.1995 - VI R 17/95

    Verkürzen sich bei einem Umzug beiderseits berufstätiger Ehegatten bei beiden die

    Auszug aus FG Hamburg, 23.02.2023 - 5 K 190/22
    Als wesentliche Verkürzung der Wegezeit hat er dabei eine Ersparnis von mindestens einer Stunde täglich angesehen (vgl. BFH, Beschluss vom 11. September 1998, VI B 208/98, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1999, 178; Urteile vom 27. Juli 1995, VI R 17/95, BStBl II 1995, 728; vom 16. Oktober 1992, VI R 132/88, BStBl II 1993, 610).
  • FG Baden-Württemberg, 29.07.2014 - 6 K 767/14

    Zinsen für fremdfinanzierten Beteiligungserwerb am Arbeitgeber als Werbungskosten

    Auszug aus FG Hamburg, 23.02.2023 - 5 K 190/22
    Das FG Baden-Württemberg (Urteil vom 29. Juli 2014, 6 K 767/14, EFG 2014, 1958) hat bei einer Gesamtbetrachtung hingegen keine wesentliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen erkannt, wenn sich durch einen Umzug zwar die Möglichkeit bietet, einen Teil der Arbeit im häuslichen Arbeitszimmer zu erledigen, sich zugleich aber der Arbeitsweg erheblich verlängert.
  • BFH, 15.10.1976 - VI R 162/74

    Aufwendungen für den Wechsel einer Familienwohnung - Werbungskosten - Berufliche

  • FG Köln, 24.02.2016 - 3 K 3502/13

    Einkommensteuerliche Bewertung der Umzugskosten eines nicht selbständigen Lehrers

  • BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 301/98

    Häusliches Arbeitszimmer

  • BFH, 27.11.1978 - GrS 8/77

    Beschluß des Großen Senats zur Frage, wann und inwieweit Aufwendungen für die

  • BFH, 19.10.2000 - VI B 280/99

    Umzugskosten, berufliche Veranlassung

  • BFH, 02.02.2000 - X B 80/99

    Beruflich veranlasster Umzug bei kürzerem Weg zur Arbeit

  • BFH, 14.08.2000 - VII B 87/00

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch Übergehen von Beweisanträgen

  • BFH, 10.09.1982 - VI R 95/81

    In der Verkürzung der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte kann eine

  • BFH, 07.05.2015 - VI R 73/13

    Abzugsfähigkeit von Umzugskosten als Werbungskosten bei Einkünften aus

  • BFH, 22.11.1991 - VI R 77/89

    Ein einem Arbeitsplatzwechsel nachfolgender Umzug ist beruflich veranlaßt, wenn

  • FG Rheinland-Pfalz, 21.06.1995 - 1 K 2702/92

    Lohnsteuer; Werbungskostenabzug für Umzugskosten

  • BFH, 24.05.2000 - VI R 147/99

    Eigenheimverkauf wegen beruflich veranlassten Umzugs

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