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   FG Hamburg, 23.05.2008 - 2 K 236/06   

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https://dejure.org/2008,6945
FG Hamburg, 23.05.2008 - 2 K 236/06 (https://dejure.org/2008,6945)
FG Hamburg, Entscheidung vom 23.05.2008 - 2 K 236/06 (https://dejure.org/2008,6945)
FG Hamburg, Entscheidung vom 23. Mai 2008 - 2 K 236/06 (https://dejure.org/2008,6945)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    HGB § 248 Abs. 1; ; HGB § 255 Abs. 1; ; EStG § 5 Abs. 1; ; EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 42; EStG § 4
    Zur steuerlichen Behandlung von Aufwendungen eines geschlossenen Schiffsfonds

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur steuerlichen Behandlung von Aufwendungen eines geschlossenen Schiffsfonds

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • FG Hamburg (Leitsatz)

    Einkommensteuer: Zur steuerlichen Behandlung von Aufwendungen eines geschlossenen Schiffsfonds

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 1864
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 14.04.2011 - IV R 36/08

    Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem Schiffsfonds - Zur

    Die Entscheidungsgründe sind in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 1864 veröffentlicht.
  • FG Hamburg, 16.04.2010 - 5 K 114/08

    Vermietungseinkünfte eines geschlossenen Immobilienfonds in den Niederlanden

    Danach sind auch die Verträge, die der Errichtung eines Immobilienfonds in der Rechtsform einer gewerblich geprägten Kommanditgesellschaft zu Grunde lagen, als einheitliches Vertragswerk zu behandeln und sämtliche Aufwendungen des Fonds als Anschaffungskosten des von ihm erworbenen Grundstücks anzusehen (vgl. BFH Urteile vom 11.01.1994 IX R 82/91, BFHE 174, 127, BStBl II 1995, 166; vom 28.06.2001 IV R 40/97, BFHE 196, 77, BStBl II 2001, 717; a.A. zu Schiffsfonds in der Form originär gewerblich tätiger Kommanditgesellschaften FG Hamburg Urteile vom 15.10.2008 2 K 210/06, EFG 2009, 582, und vom 23.05.2008 2 K 236/06, EFG 2008, 1864).
  • FG Münster, 18.12.2009 - 10 K 3719/05

    Anschaffungskosten bei Schiffsfonds und AfA-Dauer eines Tankschiffs

    Er ist der Auffassung, dass die Grundsätze dieses BFH-Urteils auch auf Schiffsfonds in der Rechtsform einer gewerblich geprägten KG übertragen werden können, zu denen die Klägerin gehört (a.A.: FG Hamburg, Urteil vom 15.10.2008 2 K 210/06, EFG 2008, 1864, Revision eingelegt, Az. des BFH: IV R 36/08).
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