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   FG Hamburg, 24.02.2023 - 4 V 118/22   

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https://dejure.org/2023,7249
FG Hamburg, 24.02.2023 - 4 V 118/22 (https://dejure.org/2023,7249)
FG Hamburg, Entscheidung vom 24.02.2023 - 4 V 118/22 (https://dejure.org/2023,7249)
FG Hamburg, Entscheidung vom 24. Februar 2023 - 4 V 118/22 (https://dejure.org/2023,7249)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Prüfungsverfügung nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz in Verbindung mit dem Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Ermessensgerechte Anordnung einer Prüfung nach § 6b Abs. 1 Satz 1 GSA Fleisch Betrieb der Fleischwirtschaft im Sinne des § 2 Abs. 1 GSA Fleisch Aussetzung der Vollziehung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • FG Hamburg, 07.01.2022 - 4 V 85/21

    Arbeitsschutzkontrollgesetz - Verbot der Arbeitnehmerüberlassung in der

    Auszug aus FG Hamburg, 24.02.2023 - 4 V 118/22
    Das FG Hamburg habe mit Beschluss vom 7. Januar 2022 (4 V 85/21) festgehalten, dass die Bereiche "Tiefkühl- und Betriebslager", "Verwaltung", "Qualitätssicherung" und "Werkstatt" nicht dem Bereich der Fleischverarbeitung im Sinne des § 6a Abs. 2 GSA Fleisch unterfielen, sodass die Prüfungsverfügung jedenfalls insoweit rechtswidrig sei.

    Dieser rechtlichen Wertung steht nicht entgegen, dass der beschließende Senat mit Beschluss vom 7. Januar 2022 (4 V 85/21) vorläufig festgestellt hat, dass die folgenden Betriebsbereiche am Standort der Antragstellerin in A aus rechtlicher Sicht nicht dem Bereich der Fleischverarbeitung im Sinne des § 6a Abs. 2 GSA Fleisch unterfallen: "Verpackungsabteilung", "Tiefkühl- und Hilfs-/Betriebsstofflager", "Verwaltung, Qualitätssicherung und Werkstatt".

    Entsprechend verhält es sich im Hinblick darauf, dass der beschließende Senat in seinem Beschluss vom 7. Januar 2022 (4 V 85/21) ausgeführt hat, dass der Standort der Antragstellerin in A als fleischverarbeitend im Sinne des § 6 Abs. 9 AEntG einzuordnen sei und deshalb als Betrieb der Fleischwirtschaft (§ 2 Abs. 1 GSA Fleisch) dem sachlichen Geltungsbereich des GSA Fleisch unterfalle.

  • BFH, 11.07.2013 - XI B 41/13

    Masseverbindlichkeit bei Entgeltvereinnahmung durch den sog. starken vorläufigen

    Auszug aus FG Hamburg, 24.02.2023 - 4 V 118/22
    Die Entscheidung hierüber ergeht bei der im Verfahren nach § 69 Abs. 3 FGO gebotenen summarischen Prüfung aufgrund des Sachverhalts, der sich aus dem Vortrag der Beteiligten und der Aktenlage ergibt (vgl. BFH, Beschlüsse vom 11. Juli 2013, XI B 41/13, BFH/NV 2013, 1647, Rn. 16; vom 2. Juli 2014, XI S 8/14, BFH/NV 2014, 1601, Rn. 24).
  • BFH, 02.07.2014 - XI S 8/14

    AdV: Lieferung und Montage betriebsbereiter (sog. schlüsselfertiger)

    Auszug aus FG Hamburg, 24.02.2023 - 4 V 118/22
    Die Entscheidung hierüber ergeht bei der im Verfahren nach § 69 Abs. 3 FGO gebotenen summarischen Prüfung aufgrund des Sachverhalts, der sich aus dem Vortrag der Beteiligten und der Aktenlage ergibt (vgl. BFH, Beschlüsse vom 11. Juli 2013, XI B 41/13, BFH/NV 2013, 1647, Rn. 16; vom 2. Juli 2014, XI S 8/14, BFH/NV 2014, 1601, Rn. 24).
  • BFH, 23.10.2012 - VII R 41/10

    Auskunftspflichtiger Auftraggeber im Sinne des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes

    Auszug aus FG Hamburg, 24.02.2023 - 4 V 118/22
    Über die Bekanntgabe hinausgehende besondere Anforderungen an eine Prüfungsverfügung stelle das Gesetz nicht (vgl. BFH, Urteil vom 23. Oktober 2012, VII R 41/10, BFH/NV 2013, 282, Rn. 19).
  • BFH, 15.06.2022 - X B 87/21

    Zulässigkeit einer Prüfungsanordnung gemäß § 193 Abs. 1 AO gegenüber den Erben

    Auszug aus FG Hamburg, 24.02.2023 - 4 V 118/22
    Zur Gewährung der Aussetzung der Vollziehung ist es nicht erforderlich, dass die für die Rechtswidrigkeit sprechenden Gründe im Sinne einer Erfolgswahrscheinlichkeit überwiegen (ständige Rechtsprechung des BFH, siehe nur Beschluss vom 15. Juni 2022, X B 87/21 (AdV), BFH/NV 2022, 1162, Rn. 10 f., m.w.N.).
  • BFH, 10.02.2022 - VII B 85/21

    Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft

    Auszug aus FG Hamburg, 24.02.2023 - 4 V 118/22
    Die Zollbehörden müssten daher die Möglichkeit haben, überhaupt erst einmal festzustellen, ob es sich bei der Antragstellerin um einen Betrieb der Fleischwirtschaft handele (vgl. BFH, Beschluss vom 10. Februar 2022 VII B 85/21, Rn. 44).
  • BFH, 19.02.2024 - VII B 40/23

    Prüfung bei Unklarheiten über die Qualifikation als Betrieb der Fleischwirtschaft

    Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Finanzgerichts Hamburg vom 24.02.2023 - 4 V 118/22 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Einen ebenfalls gestellten Antrag auf Aussetzung der Vollziehung lehnte das FG mit Beschluss vom 24.02.2023 - 4 V 118/22 ab und ließ die Beschwerde gemäß § 128 Abs. 3, § 115 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) zu.

    Das FG hat in seinem Beschluss vom 24.02.2023 - 4 V 118/22 die Beschwerde zugelassen, sodass der Antragstellerin gemäß § 128 Abs. 3 Satz 1 FGO gegen die Entscheidung des FG über die Aussetzung und Aufhebung der Vollziehung nach § 69 Abs. 3 FGO die Beschwerde zusteht.

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