Rechtsprechung
FG Hamburg, 24.06.2010 - 4 K 275/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Mineralölsteuer: Nachhaltigkeit der Verfolgung des Anspruchs gemäß § 53 Abs. 1 MinöStV
- Justiz Hamburg
§ 53 Abs 1 Nr 3 MinöStV, § 696 Abs 1 S 2 ZPO, § 697 ZPO
Mineralölsteuer: Nachhaltigkeit der Verfolgung des Anspruchs gemäß § 53 Abs. 1 MinöStV - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
MinöStV § 53 Abs. 1 Nr. 3
Nachhaltigkeit der Verfolgung des Anspruchs gemäß § 53 Abs. 1 MinöStV - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Nachhaltigkeit der Verfolgung des Anspruchs gemäß § 53 Abs. 1 MinöStV
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 24.06.2010 - 4 K 275/09
- BFH, 14.12.2010 - VII B 144/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BFH, 08.01.2003 - VII R 7/02
Anspruch gegen den Fiskus auf Vergütung von in einer Kaufpreisforderung über …
Auszug aus FG Hamburg, 24.06.2010 - 4 K 275/09
Der Begriff "rechtzeitig" in § 53 Abs. 1 Nr. 3 MinöStV bezieht sich zwar nur auf die Mahnung, die gerichtliche Verfolgung hat sich jedoch unmittelbar an den fruchtlosen Ablauf der dem Schuldner gesetzten (letzten) Zahlungsfrist anzuschließen (BFH, Urteil vom 08.01.2003, VII R 7/02).Hierzu hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die gerichtliche Verfolgung des Anspruchs spätestens zwei Monate nach der Belieferung des Schuldners in die Wege zu leiten ist (BFH, Urteile vom 08.01.2003, VII R 7/02 und vom 08.08.2006, VII R 15/06).
Bei dieser Frist handelt es sich um eine Ausschlussfrist mit der Folge, dass der Mineralölhändler seinen Vergütungsanspruch verliert, wenn er nicht spätestens zwei Monate nach der Belieferung seines Kunden konkrete Schritte zur gerichtlichen Verfolgung des Anspruchs unternommen hat (BFH, Urteil vom 08.01.2003, VII R 7/02; FG Hamburg, Urteil vom 05.11.2003, IV 208/03).
- BFH, 08.08.2006 - VII R 15/06
Zum Erfordernis der Einleitung gerichtlicher Schritte zur Sicherung eines …
Auszug aus FG Hamburg, 24.06.2010 - 4 K 275/09
Hierzu hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die gerichtliche Verfolgung des Anspruchs spätestens zwei Monate nach der Belieferung des Schuldners in die Wege zu leiten ist (BFH, Urteile vom 08.01.2003, VII R 7/02 und vom 08.08.2006, VII R 15/06).Vielmehr hat der Bundesfinanzhof in ständiger Rechtsprechung klargestellt, dass dem Erlass eines Mahnbescheides ggf. - also im Falle eines Widerspruchs - die Überleitung in das streitige Verfahren zu folgen hat, und dass die gerichtliche Geltendmachung zu einem Zeitpunkt zu erfolgen hat, zudem ein im Geschäftsverkehr die Grundsätze ordnungsgemäßer kaufmännischer Geschäftsführung beachtender und wie ein sorgfältiger Kaufmann handelnder Mineralöllieferant erkennen muss, dass eine Durchsetzung des Kaufpreisanspruchs die Inanspruchnahme der Zivilgerichte erfordert (BFH, Urteil vom 08.08.2006, VII R 15/06).
- FG Hamburg, 05.11.2003 - IV 208/03
MinöStV: Anspruch auf Vergütung der ausgefallenen Mineralölsteuer
Auszug aus FG Hamburg, 24.06.2010 - 4 K 275/09
Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Beschluss vom 08.02.2000, VII B 269/99), der das Gericht folgt (vgl. etwa Urteile vom 19.09.2001, IV 91/99, vom 05.11.2003, IV 208/03, vom 20.07.2004, IV 405/02, vom 11.03.2005, IV 153/04 und vom 08.06.2006, 4 K 115/05) ist die erforderliche rechtzeitige Mahnung bei Zahlungsverzug unter Fristsetzung im Zusammenhang mit der nachfolgend angeordneten gerichtlichen Verfolgung zu sehen.Bei dieser Frist handelt es sich um eine Ausschlussfrist mit der Folge, dass der Mineralölhändler seinen Vergütungsanspruch verliert, wenn er nicht spätestens zwei Monate nach der Belieferung seines Kunden konkrete Schritte zur gerichtlichen Verfolgung des Anspruchs unternommen hat (BFH, Urteil vom 08.01.2003, VII R 7/02; FG Hamburg, Urteil vom 05.11.2003, IV 208/03).
- BFH, 17.12.1998 - VII R 148/97
Revisionsfrist - Gerichtliche Vertretung der Behörde - Mineralölsteuer - …
Auszug aus FG Hamburg, 24.06.2010 - 4 K 275/09
Ob diese Handlungen letztlich zum Erfolg, d. h. zur Eintreibung wenigstens eines Teils der offenen Forderungen führen, spielt keine Rolle (BFH, Urteil vom 17.12.1998, VII R 148/97). - BFH, 21.05.2001 - VII B 53/00
Vergütung ausgefallener Mineralölsteuer; abgestuftes Mahnsystem
Auszug aus FG Hamburg, 24.06.2010 - 4 K 275/09
Gleichzeitig muss aus der Mahnung unter Fristsetzung hervorgehen, dass nach erfolglosem Ablauf dieser letzten Zahlungsfrist der Zahlungsanspruch unabkömmlich rechtshängig gemacht wird (BFH, Beschluss vom 21.05.2001, VII B 53/00). - FG Hamburg, 08.06.2006 - 4 K 115/05
Gerichtliche Verfolgung des Anspruchs bei wirksam beantragtem Mahnbescheid
Auszug aus FG Hamburg, 24.06.2010 - 4 K 275/09
Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Beschluss vom 08.02.2000, VII B 269/99), der das Gericht folgt (vgl. etwa Urteile vom 19.09.2001, IV 91/99, vom 05.11.2003, IV 208/03, vom 20.07.2004, IV 405/02, vom 11.03.2005, IV 153/04 und vom 08.06.2006, 4 K 115/05) ist die erforderliche rechtzeitige Mahnung bei Zahlungsverzug unter Fristsetzung im Zusammenhang mit der nachfolgend angeordneten gerichtlichen Verfolgung zu sehen. - FG Hamburg, 19.09.2001 - IV 91/99
Vergütung von Mineralölsteuer
Auszug aus FG Hamburg, 24.06.2010 - 4 K 275/09
Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Beschluss vom 08.02.2000, VII B 269/99), der das Gericht folgt (vgl. etwa Urteile vom 19.09.2001, IV 91/99, vom 05.11.2003, IV 208/03, vom 20.07.2004, IV 405/02, vom 11.03.2005, IV 153/04 und vom 08.06.2006, 4 K 115/05) ist die erforderliche rechtzeitige Mahnung bei Zahlungsverzug unter Fristsetzung im Zusammenhang mit der nachfolgend angeordneten gerichtlichen Verfolgung zu sehen. - BFH, 08.02.2000 - VII B 269/99
Mineralöllieferant - Zahlungsverzug des Abnehmers - Mahnung - Fristsetzung - …
Auszug aus FG Hamburg, 24.06.2010 - 4 K 275/09
Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Beschluss vom 08.02.2000, VII B 269/99), der das Gericht folgt (vgl. etwa Urteile vom 19.09.2001, IV 91/99, vom 05.11.2003, IV 208/03, vom 20.07.2004, IV 405/02, vom 11.03.2005, IV 153/04 und vom 08.06.2006, 4 K 115/05) ist die erforderliche rechtzeitige Mahnung bei Zahlungsverzug unter Fristsetzung im Zusammenhang mit der nachfolgend angeordneten gerichtlichen Verfolgung zu sehen. - FG Hamburg, 20.07.2004 - IV 405/02
Zweimonatsfrist für die gerichtliche Geltendmachung des Zahlungsanspruchs ist …
Auszug aus FG Hamburg, 24.06.2010 - 4 K 275/09
Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Beschluss vom 08.02.2000, VII B 269/99), der das Gericht folgt (vgl. etwa Urteile vom 19.09.2001, IV 91/99, vom 05.11.2003, IV 208/03, vom 20.07.2004, IV 405/02, vom 11.03.2005, IV 153/04 und vom 08.06.2006, 4 K 115/05) ist die erforderliche rechtzeitige Mahnung bei Zahlungsverzug unter Fristsetzung im Zusammenhang mit der nachfolgend angeordneten gerichtlichen Verfolgung zu sehen.