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   FG Hamburg, 24.07.2018 - 2 K 24/18   

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https://dejure.org/2018,27928
FG Hamburg, 24.07.2018 - 2 K 24/18 (https://dejure.org/2018,27928)
FG Hamburg, Entscheidung vom 24.07.2018 - 2 K 24/18 (https://dejure.org/2018,27928)
FG Hamburg, Entscheidung vom 24. Juli 2018 - 2 K 24/18 (https://dejure.org/2018,27928)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 51 Abs. 1 S. 1
    FGO / Finanzgerichtsordnung : Befangenheitsgesuch wegen vermeintlich fehlerhafter Geschäftsverteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Finanzverfahren: Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen vermeintlich fehlerhafter Geschäftsverteilung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 08.03.2006 - 3 B 182.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Anforderungen an ein

    Auszug aus FG Hamburg, 24.07.2018 - 2 K 24/18
    Auf die Einholung einer dienstlichen Äußerung des abgelehnten Richters konnte verzichtet werden, denn der Sachverhalt bedurfte keiner weiteren Aufklärung, weil er sich bereits abschließend aus den Akten ergibt (vgl. z. B. Bundesfinanzhof (BFH) Beschlüsse vom 2. Mai 2001, X B 1/01, BFH/NV 2001, 1289; vom 30. September 1986, VIII B 31/86, BFH/NV 1987, 308; Bundesverwaltungsgericht Beschluss vom 8. März 2006, 3 B 182/05, juris).
  • BFH, 02.05.2001 - X B 1/01

    Richterablehnung; Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus FG Hamburg, 24.07.2018 - 2 K 24/18
    Auf die Einholung einer dienstlichen Äußerung des abgelehnten Richters konnte verzichtet werden, denn der Sachverhalt bedurfte keiner weiteren Aufklärung, weil er sich bereits abschließend aus den Akten ergibt (vgl. z. B. Bundesfinanzhof (BFH) Beschlüsse vom 2. Mai 2001, X B 1/01, BFH/NV 2001, 1289; vom 30. September 1986, VIII B 31/86, BFH/NV 1987, 308; Bundesverwaltungsgericht Beschluss vom 8. März 2006, 3 B 182/05, juris).
  • BFH, 30.09.1986 - VIII B 31/86

    Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus FG Hamburg, 24.07.2018 - 2 K 24/18
    Auf die Einholung einer dienstlichen Äußerung des abgelehnten Richters konnte verzichtet werden, denn der Sachverhalt bedurfte keiner weiteren Aufklärung, weil er sich bereits abschließend aus den Akten ergibt (vgl. z. B. Bundesfinanzhof (BFH) Beschlüsse vom 2. Mai 2001, X B 1/01, BFH/NV 2001, 1289; vom 30. September 1986, VIII B 31/86, BFH/NV 1987, 308; Bundesverwaltungsgericht Beschluss vom 8. März 2006, 3 B 182/05, juris).
  • BFH - I R 1/14 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
    Auszug aus FG Hamburg, 24.07.2018 - 2 K 24/18
    Die Rüge einer fehlerhaften Geschäftsverteilung durch einen Verfahrensbeteiligten ist zwar ohne Einschränkungen möglich, wird allerdings nach bisheriger Auffassung der Rechtsprechung und der Literatur nur dann als begründet angesehen, wenn der Fehler auf unvertretbaren, willkürlichen oder offensichtlich unhaltbaren Erwägungen beruht (vgl. z. B. BFH Urteil vom 29. Januar 2015, I R 1/14, BFH/NV 2015, 996 m. w. N.; Brandis in Tipke/Kruse § 4 FGO Rz. 26 m. w. N.).
  • BFH, 29.01.2015 - I K 1/14

    Zulässigkeit einer Nichtigkeitsklage

    Auszug aus FG Hamburg, 24.07.2018 - 2 K 24/18
    Die Rüge einer fehlerhaften Geschäftsverteilung durch einen Verfahrensbeteiligten ist zwar ohne Einschränkungen möglich, wird allerdings nach bisheriger Auffassung der Rechtsprechung und der Literatur nur dann als begründet angesehen, wenn der Fehler auf unvertretbaren, willkürlichen oder offensichtlich unhaltbaren Erwägungen beruht (vgl. z. B. BFH Urteil vom 29. Januar 2015, I R 1/14, BFH/NV 2015, 996 m. w. N.; Brandis in Tipke/Kruse § 4 FGO Rz. 26 m. w. N.).
  • BFH, 29.12.2015 - IV B 68/14

    Selbstentscheidung des abgelehnten Richters

    Auszug aus FG Hamburg, 24.07.2018 - 2 K 24/18
    Dabei kommt es darauf an, ob der betroffene Beteiligte von seinem Standpunkt aus bei vernünftiger objektiver Betrachtung Anlass hat, die Voreingenommenheit des abgelehnten Richters zu befürchten (vgl. BFH-Beschluss vom 29. Dezember 2015 IV B 68/14, BFH/NV 2016, 575 m. w. N.).
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