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   FG Hamburg, 24.09.2021 - 4 K 56/21   

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https://dejure.org/2021,45604
FG Hamburg, 24.09.2021 - 4 K 56/21 (https://dejure.org/2021,45604)
FG Hamburg, Entscheidung vom 24.09.2021 - 4 K 56/21 (https://dejure.org/2021,45604)
FG Hamburg, Entscheidung vom 24. September 2021 - 4 K 56/21 (https://dejure.org/2021,45604)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Zollrecht: Sicherheitsleistung für möglicherweise entstehende Zölle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UZK-DVO 2015/2447 Art. 244 Abs. 1
    Zollrecht: Sicherheitsleistung für möglicherweise entstehende Zölle

  • rechtsportal.de

    UZK-DVO Art. 244 Abs. 1
    Möglichkeit des Verlangens einer Sicherheit aufgrund möglicher Falschangaben bei Zollanmeldung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Sicherheitsleistung für möglicherweise entstehende Zölle

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • FG Hamburg, 08.10.2020 - 4 V 101/20

    Formell rechtswidrige Nacherhebung von Antidumpingzoll: Aussetzung der

    Auszug aus FG Hamburg, 24.09.2021 - 4 K 56/21
    Wie das angerufene Gericht mit Beschluss vom 8. Oktober 2020 (4 V 101/20) entschieden habe, gehörten zu den Besteuerungsgrundlagen auch OLAF-Missionsberichte.

    Etwas anderes ergebe sich nicht aus dem Beschluss des FG Hamburg vom 8. Oktober 2020 (4 V 101/20).

  • FG Hamburg, 03.09.2021 - 4 V 65/21

    Zollrecht: Aufhebung der Vollziehung einer Sicherheitsleistung ohne

    Auszug aus FG Hamburg, 24.09.2021 - 4 K 56/21
    Zusammengefasst darf eine Sicherheit verlangt werden, wenn die auf Tatsachen gestützte, nicht nur entfernte Möglichkeit besteht, dass Angaben in der Zollanmeldung unrichtig sein könnten und stattdessen andere Tatsachen zutreffen und diese anderen Tatsachen, wenn sie vorlägen, zu höheren Abgaben führten (so bereits FG Hamburg, Beschluss vom 3. September 2021, 4 V 65/21, S. 14 BA).

    So kann - wie im Streitfall - die Überprüfung der Richtigkeit der Angaben einer Zollanmeldung gemäß Art. 189 Buchst. b UZK auch dadurch erfolgen, dass vom Anmelder verlangt wird, weitere Unterlagen beizubringen (so bereits FG Hamburg, Beschluss vom 3. September 2021, 4 V 65/21, S. 14 f. BA).

  • FG Hamburg, 02.03.2022 - 4 K 160/18

    (Zollrecht, nichtpräferentieller Ursprung: EuGH-Vorlage zur Auslegung von Anhang

    In der metallurgischen Fachsprache wird derartiges Vormaterial auch hollow (A.F. Dorian, Dictionary of Science and Technology, 2. Auflage 1978, S. 569 ["Rohrluppe"]), redraw hollow (mill test certificate, vorgelegt vor dem FG Hamburg im Verfahren 4 K 115/21), mother hollow pipe (mill test certificate, vorgelegt vor dem FG Hamburg im Verfahren 4 K 56/21), mother pipe (Rn. 8) oder hollow blank (Stölzel, Metallurgie und Gießereitechnik, Deutsch-Englisch/Englisch-Deutsch, 1984/1987 ["Luppe"]) genannt.
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