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   FG Hamburg, 25.04.2003 - III 14/01   

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https://dejure.org/2003,12058
FG Hamburg, 25.04.2003 - III 14/01 (https://dejure.org/2003,12058)
FG Hamburg, Entscheidung vom 25.04.2003 - III 14/01 (https://dejure.org/2003,12058)
FG Hamburg, Entscheidung vom 25. April 2003 - III 14/01 (https://dejure.org/2003,12058)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de

    Sondervergütungen gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG bei mittelbarer Leistungserbringung; Erdienbarkeit von Pensionszusagen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Sondervergütungen gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG bei mittelbarer Leistungserbringung; Erdienbarkeit von Pensionszusagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gewinnanteile und Vergütungen der Gesellschafter Personengesellschaft als Einkünfte aus Gewerbebetrieb ; Vergütungen, die "von der Gesellschaft" für eine "Tätigkeit im Dienste der Gesellschaft" bezogen worden sind, als Sondervergütungen; Annäherung eines Mitunternehmer ...

  • FG Hamburg (Leitsatz)

    Sondervergütungen gemäß § 15 Abs.1 Nr. 2 EStG bei mittelbarer Leistungserbringung:

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2
    Mittelbare Tätigkeitsvergütung an Mitunternehmer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 1379
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 06.07.1999 - VIII R 46/94

    Geschäftsführervergütung als Sonderbetriebseinnahme

    Auszug aus FG Hamburg, 25.04.2003 - III 14/01
    Dieser kann mit sich selbst keinen schuldrechtlichen Vertrag abschließen und keinen Unternehmerlohn für seine Geschäftstätigkeit als Betriebsausgabe abziehen (s. dazu z.B. BFH 6.7.1999, VIII R 46/94, BFHE 189, 139 , BStBl II 1999, 720 m.w.N.; z.B. auch Schmidt, EStG , § 15 Rn. 561 m.w.N. ).

    Das kommt nur dann in Betracht, wenn die Leistung nicht (oder nicht nur) dem zwischengeschalteten Dritten, sondern (letztlich) der leistungsempfangenden Personengesellschaft zugute kommen soll (z.B. BFH 15.12.1998, VIII R 62/97, BFH/NV 1999, 773 m.w.N.; 6.7.1999, VIII R 46/94, BFHE 189, 139 , BStBl II 1999, 720; dazu Schmidt, EStG , § 15 , Rn. 562).

    Der Leistungsbeziehung des Dritten zur Personengesellschaft liegt in dem Fall eine Anweisung des Gesellschafters zugrunde, die den Dritten bindet, so dass der notwendige Zusammenhang zwischen dem Gesellschafter und der Gesellschaft als nicht unterbrochen angesehen wird (s. dazu BFH 6.7.1999, VIII R 46/94, BFHE 189, 139 , BStBl II 1999, 720 m.w.N.).

    Ein Entgelt, das Kommanditisten einer GmbH & Co KG für ihre Tätigkeit als Geschäftsführer der Komplementär-GmbH erhalten, stellt eine Sondervergütung nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG dar (BFH 6.7.1999, VIII R 46/94, BFHE 189, 139 , BStBl II 1999, 720 mwN; 15.12.1998, VIII R 62/97, BFH/NV 1999, 773 m.w.N.).

    Er sieht es für die steuerliche Beurteilung der Vergütung - als Einkünfte aus Gewerbebetrieb - ausdrücklich als gleichgültig an, aufgrund welcher schuldrechtlichen oder gesellschaftsrechtlichen Grundlage der Gesellschafter seine Tätigkeit, die der Verwirklichung des Gesellschaftszwecks dient, erbringt (dazu im Einzelnen mit weiteren Nachweisen BFH 6.7.1999 a.a.O. und 15.12.1998 a.a.O.).

    Mit der ausdrücklichen Begründung, dass diese Besonderheit keine andere rechtliche Behandlung der von den Gesellschaftern geschuldeten Managementaufgaben rechtfertige, hat er die Vergütung, die dafür über die Schwestergesellschaft gezahlt worden ist, in dem bereits zitierten Urteil vom 6.7.1999 (VIII R 46/94, BFHE 189, 139 , BStBl II 1999, 720 mwN) als eine den gewerblichen Einkünften zuzurechnende Sondervergütung im Sinne des § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG angesehen.

  • BFH, 15.12.1998 - VIII R 62/97

    Geschäftsführerbezüge bei einer GmbH & atypisch Still

    Auszug aus FG Hamburg, 25.04.2003 - III 14/01
    Das kommt nur dann in Betracht, wenn die Leistung nicht (oder nicht nur) dem zwischengeschalteten Dritten, sondern (letztlich) der leistungsempfangenden Personengesellschaft zugute kommen soll (z.B. BFH 15.12.1998, VIII R 62/97, BFH/NV 1999, 773 m.w.N.; 6.7.1999, VIII R 46/94, BFHE 189, 139 , BStBl II 1999, 720; dazu Schmidt, EStG , § 15 , Rn. 562).

    Ein Entgelt, das Kommanditisten einer GmbH & Co KG für ihre Tätigkeit als Geschäftsführer der Komplementär-GmbH erhalten, stellt eine Sondervergütung nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG dar (BFH 6.7.1999, VIII R 46/94, BFHE 189, 139 , BStBl II 1999, 720 mwN; 15.12.1998, VIII R 62/97, BFH/NV 1999, 773 m.w.N.).

    Er sieht es für die steuerliche Beurteilung der Vergütung - als Einkünfte aus Gewerbebetrieb - ausdrücklich als gleichgültig an, aufgrund welcher schuldrechtlichen oder gesellschaftsrechtlichen Grundlage der Gesellschafter seine Tätigkeit, die der Verwirklichung des Gesellschaftszwecks dient, erbringt (dazu im Einzelnen mit weiteren Nachweisen BFH 6.7.1999 a.a.O. und 15.12.1998 a.a.O.).

  • BFH, 21.12.1994 - I R 98/93

    Zur Frage der Erdienbarkeit einer Pension eines beherrschenden

    Auszug aus FG Hamburg, 25.04.2003 - III 14/01
    Dabei wird nach ständiger Rechtsprechung als entscheidend angesehen, ob die Pension, die als freiwillige Maßnahme des Arbeitgebers in Anerkennung längerer Betriebszugehörigkeit und in Erwartung weiterer Betriebstreue verstanden wird (s. BFH 21.12.1994, I R 98/93, BStBl II 1995, 419 m.w.N.), aus der Sicht des Zusagezeitpunktes noch erdient werden kann (s. dazu z.B. BFH 19.5.1998, I R 36/97, BStBl II 1998, 689 m.w.N.).

    Grundsätzlich wird danach eine Pensionszusage nur dann als erdienbar angesehen, wenn zwischen dem Zeitpunkt der Pensionszusage und dem vorgesehenen Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand ein Zeitraum von mindestens zehn Jahren liegt (BFH a.a.O. m.w.N.; BFH 21.12.1994, I R 98/93, BStBl II 1995, 419).

  • BFH, 10.07.2002 - I R 71/01

    Sonderbetriebseinnahmen bei Zahlung über Kapitalgesellschaft

    Auszug aus FG Hamburg, 25.04.2003 - III 14/01
    Dabei sei es nicht sachgerecht, wenn die mit dieser Norm gewollte Rechtsfolge durch die Zwischenschaltung einer Kapitalgesellschaft umgangen werden könnte (so auch ausdrücklich BFH 10.7.2002, I R 71/01, BFHE 200, 184 , BStBl II 2003, 191 m.w.N.).

    Er stellt es ausdrücklich als geboten dar, an der von der Rechtsprechung entsprechend dem Normzweck entwickelten Auslegung festzuhalten (BFH 10.7.2002, I R 71/01, BFHE 200, 184 , BStBl II 2003, 191 m.w.N.).

  • FG Rheinland-Pfalz, 22.04.2002 - 5 K 1329/99

    Erbringen Kommanditisten einer KG mittelbare Dienstleistungen

    Auszug aus FG Hamburg, 25.04.2003 - III 14/01
    In ihrer Argumentation entspricht die - nicht rechtskräftige - Entscheidung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 22.4.2002 (5 K 1329/99, EFG 2002, 1299 ) dem weiten Maßstab bei der Auslegung der Vorschrift des § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG .
  • BFH, 19.05.1998 - I R 36/97

    GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer - Tätigkeit nach Erreichen des

    Auszug aus FG Hamburg, 25.04.2003 - III 14/01
    Dabei wird nach ständiger Rechtsprechung als entscheidend angesehen, ob die Pension, die als freiwillige Maßnahme des Arbeitgebers in Anerkennung längerer Betriebszugehörigkeit und in Erwartung weiterer Betriebstreue verstanden wird (s. BFH 21.12.1994, I R 98/93, BStBl II 1995, 419 m.w.N.), aus der Sicht des Zusagezeitpunktes noch erdient werden kann (s. dazu z.B. BFH 19.5.1998, I R 36/97, BStBl II 1998, 689 m.w.N.).
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