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   FG Hamburg, 25.10.2022 - 4 K 26/20   

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FG Hamburg, 25.10.2022 - 4 K 26/20 (https://dejure.org/2022,39780)
FG Hamburg, Entscheidung vom 25.10.2022 - 4 K 26/20 (https://dejure.org/2022,39780)
FG Hamburg, Entscheidung vom 25. Oktober 2022 - 4 K 26/20 (https://dejure.org/2022,39780)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hamburg

    § 139 BranntwMonG, § 143 BranntwMonG, § 152 Abs 1 Nr 1 BranntwMonG, § 153 BranntwMonG, Art 27 EWGRL 83/92
    Branntweinsteuer, Alkoholsteuer: Vernichtung von vergälltem und unvergälltem Alkohol ohne vorherige Vernichtungsanzeige

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Branntweinsteuer - Alkoholsteuer: Vernichtung von Alkohol ohne vorherige Vernichtungsanzeige

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 18.12.2007 - C-314/06

    Société Pipeline Méditerranée und Rhône - Richtlinie 92/12/EWG - Verbrauchsteuern

    Auszug aus FG Hamburg, 25.10.2022 - 4 K 26/20
    Der Verlust des Energieerzeugnisses ist dann nicht auf die Beschaffenheit des Energieerzeugnisses zurückzuführen (EuGH, Urteil vom 18.12.2007, C-314/06, SPMR; vgl. auch Milewski in Möhlenkamp/Milewski, EnergieStG/StromStG, 2. Aufl. 2020, EnergieStG § 8, Rn. 31).

    Der Steuertatbestand bedinge nicht, dass eine verbrauchsteuerpflichtige Ware tatsächlich zweckentsprechend verbraucht worden sei (Schlussanträge vom 18. Juli 2007 in der Rechtssache C-314/06, SPMR, Rn. 48).

    Auch der EuGH und der BFH haben die Überführung verbrauchsteuerbarer Waren in den steuerrechtlich freien Verkehr für bei der Beförderung auftretende Fehlmengen ausdrücklich bestätigt (EuGH, Urteil vom 18. Dezember 2007, C-314/06, SPMR, Rn. 28 ff.; Urteil vom 28. Januar 2016, C-64/15, BP Europe; BFH, Beschluss vom 7. November 1995, VII B 67/95, BFH/NV 1996, 391; Alexander in Bongartz/Jatzke/Schröer-Schallenberg, EnergieStG § 8 Rn. 18, Stand August 2020).

    Der EuGH hat in der Rechtssache SPMR darauf abgestellt, dass Art. 7 Abs. 4 RL 2008/118/EG eine eng auszulegende Ausnahme vom Grundsatz der harmonisierten Mindestbesteuerung darstellt, der von dem weiteren Tatbestandsmerkmal der Verursachung durch höhere Gewalt abhängt (EuGH, Urteil vom 18. Dezember 2007, C-314/06, SPMR, Rn. 30, 39).

  • FG Hamburg, 05.08.2020 - 4 K 109/16

    Energiesteuer: Verlust von Energieerzeugnissen durch unabwendbares Ereignis oder

    Auszug aus FG Hamburg, 25.10.2022 - 4 K 26/20
    Die EuGH-Rechtsprechung zur Mehrwertsteuersystemrichtlinie, wonach eine vernichtete, zerstörte oder unwiederbringlich verlorengegangene Ware nicht der Mehrwertsteuer unterworfen werden darf, ist nicht auf die speziellen Verbrauchsteuern anwendbar, die der Verbrauchsteuersystemrichtlinie unterfallen (so auch FG Hamburg, Urteil vom 5. August 2020, 4 K 109/16)(Rn.70) .

    Unzutreffend sei die im Urteil des erkennenden Gerichts vom 5. August 2020 (4 K 109/16) geäußerte Auffassung, dass die EuGH-Rechtsprechung zur Mehrwertsteuersystem-Richtlinie nicht auf die RL 2008/118/EG übertragbar sei.

    Diese Entscheidung des EuGH zur Mehrwertsteuersystemrichtlinie 2006/112/EG lässt sich nicht auf die Verbrauchsteuersystemrichtlinie 2008/118/EG übertragen (FG Hamburg, Urteil vom 5. August 2020, 4 K 109/16, Rn. 43, juris, Anm. in ZfZ 2021, 58).

  • EuGH, 28.01.2016 - C-64/15

    BP Europa - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Allgemeines

    Auszug aus FG Hamburg, 25.10.2022 - 4 K 26/20
    aa) Der Begriff der Entnahme verbrauchsteuerpflichtiger Waren aus dem Verfahren der Steueraussetzung ist in der RL 2008/118/EG nicht ausdrücklich definiert und muss deshalb nach seinem Wortlaut, seinem Kontext und den Zielen der RL ausgelegt werden (EuGH, Urteil vom 28. Januar 2016, C-64/15, BP, Rn. 28).

    Auch der EuGH und der BFH haben die Überführung verbrauchsteuerbarer Waren in den steuerrechtlich freien Verkehr für bei der Beförderung auftretende Fehlmengen ausdrücklich bestätigt (EuGH, Urteil vom 18. Dezember 2007, C-314/06, SPMR, Rn. 28 ff.; Urteil vom 28. Januar 2016, C-64/15, BP Europe; BFH, Beschluss vom 7. November 1995, VII B 67/95, BFH/NV 1996, 391; Alexander in Bongartz/Jatzke/Schröer-Schallenberg, EnergieStG § 8 Rn. 18, Stand August 2020).

  • EuGH, 15.10.2015 - C-306/14

    Biovet - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 92/83/EWG - Harmonisierung

    Auszug aus FG Hamburg, 25.10.2022 - 4 K 26/20
    Die Klägerin verwendete den unvergällten Alkohol jedoch gerade nicht gemäß ihrer Erlaubnis zur (steuerbefreiten) Herstellung von Arzneimitteln, weshalb mit der Vernichtung grundsätzlich eine zweckwidrige Verwendung im Sinne des § 153 Abs. 3 Satz 1 BranntwMonG vorliegt (auch nach dem weiten Verständnis des EuGH zur Reinigung und Desinfektion im Herstellungsprozess, Urteil vom 15. Oktober 2015, C-306/14, Biovet).

    Ob der als Restmenge anzusehende Alkohol in einem anderen, nicht der Branntweinsteuer unterliegenden Erzeugnis - hier Desinfektionsmittel - aufgegangen ist, kann nicht maßgeblich sein, denn dies würde die EuGH-Rechtsprechung betreffend Begleitprozesse der privilegierten Herstellung grundlegend verkennen (Urteil vom 15. Oktober 2015, C-306/14, Biovet).

  • EuGH, 27.09.2007 - C-146/05

    Collée - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 28c Teil A Buchst. a Unterabs. 1

    Auszug aus FG Hamburg, 25.10.2022 - 4 K 26/20
    Die Klägerin geht indes mit dieser Rüge wie auch mit ihrer Rüge einer Besteuerung aufgrund reiner Formalien unter Berufung auf mehrwertsteuerrechtliche Rechtsprechung bereits in der Grundannahme fehl, dass die behördliche Genehmigung i.S.d. Art. 7 Abs. 4 UA 1 2. HS 4. Fall RL 2008/118/EG eine reine Formalie darstelle (vgl. EuGH, Urteile vom 27. September 2007, C-146/05, Collée; vom 17. Oktober 2019, C-353/18, Unitel; auch Schlussanträge des Generalanwalts Saugmandsgaard vom 6. April 2016 in der Rs. C-24/15, Plöckl).
  • BFH, 05.05.2015 - VII R 22/14

    Steuerbefreiung für als Arzneimittel zugelassene Alkohol-Wasser-Mischungen

    Auszug aus FG Hamburg, 25.10.2022 - 4 K 26/20
    Die Richtlinienvorschrift ist angesichts ihrer Eindeutigkeit unmittelbar anwendbar (BFH, Urteil vom 5. Mai 2015, VII R 22/14, BFH/NV 2015, 1291).
  • BFH, 09.04.2014 - VII R 7/13

    Keine wirksame Eröffnung eines Steueraussetzungsverfahrens durch Verwendung von

    Auszug aus FG Hamburg, 25.10.2022 - 4 K 26/20
    Die Verbrauchbesteuerung nach der RL 2008/118/EG knüpft also - vom Gesetzgeber ausdrücklich gewollt und vom EuGH bestätigt - nicht zwingend an den Verbrauch steuerbarer Erzeugnisse an (vgl. BFH, Urteil vom 9. April 2014, VII R 7/13, BFH/NV 2014, 1244, Rn. 18; Jatzke, Europäisches Verbrauchsteuersystem, 2016, Rn. C 31, 47).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2016 - C-24/15

    Plöckl - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Sechste

    Auszug aus FG Hamburg, 25.10.2022 - 4 K 26/20
    Die Klägerin geht indes mit dieser Rüge wie auch mit ihrer Rüge einer Besteuerung aufgrund reiner Formalien unter Berufung auf mehrwertsteuerrechtliche Rechtsprechung bereits in der Grundannahme fehl, dass die behördliche Genehmigung i.S.d. Art. 7 Abs. 4 UA 1 2. HS 4. Fall RL 2008/118/EG eine reine Formalie darstelle (vgl. EuGH, Urteile vom 27. September 2007, C-146/05, Collée; vom 17. Oktober 2019, C-353/18, Unitel; auch Schlussanträge des Generalanwalts Saugmandsgaard vom 6. April 2016 in der Rs. C-24/15, Plöckl).
  • EuGH, 18.05.2017 - C-154/16

    Latvijas dzelzcels - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollkodex der Gemeinschaften

    Auszug aus FG Hamburg, 25.10.2022 - 4 K 26/20
    Da es sich bei der Mehrwertsteuer naturgemäß um eine Verbrauchsteuer handele, fände sie auf Waren Anwendung, die in den Wirtschaftskreislauf der Union gelangen und einem Verbrauch zugeführt werden könnten (EuGH, Urteil vom 18. Mai 2017, C-154/16, Latvijas Dzelzcel?).
  • EuGH, 13.07.2017 - C-151/16

    Vakarų Baltijos laivų statykla - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Auszug aus FG Hamburg, 25.10.2022 - 4 K 26/20
    Die Klägerin möchte die EuGH-Rechtsprechung zu den speziellen Verbrauchsteuern so verstehen, dass die gemäß Art. 7 Abs. 4 2. HS 4. Fall RL 2008/118/EG erforderliche behördliche Genehmigung eine reine Formalie darstelle, aus deren Verletzung allenfalls in Missbrauchsfällen eine Verbrauchbesteuerung resultieren dürfe (vgl. zur Energiesteuer EuGH, Urteil vom 13. Juli 2017, C-151/16, Vakaru Baltijos).
  • BFH, 07.11.1995 - VII B 67/95

    Nichtentstehen von Branntweinsteuer wegen glaubhaft gemachter Fehlmengen

  • BFH, 30.04.2019 - VII R 10/18

    Stromverbrauch in Transformations- und Umspannanlagen

  • EuGH, 17.10.2018 - C-353/18

    Beny Alex - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 53 Abs. 2 der Verfahrensordnung

  • FG Hamburg, 14.01.2020 - 4 K 123/15

    Zur Entstehung von Einfuhrumsatzsteuer und Tabaksteuer beim Einfuhrschmuggel

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