Rechtsprechung
FG Hamburg, 26.03.2019 - 6 K 9/18 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- hamburg.de
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 2 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG 2009, § 16 Abs 3b EStG 2009, § 180 Abs 1 Nr 2a AO, § 179 AO, § 48 Abs 1 Nr 1 FGO
Einkommensteuer: Betriebsunterbrechung bei Nutzungsüberlassung des Grundstücks über 60 Jahre
- IWW
EStG § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, EStG § 16 Abs. 3, EStG § 16 Abs. 3b
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Justiz Hamburg
(Pressemitteilung)
Betriebsunterbrechung bei Nutzungsüberlassung des Betriebsgrundstückes während einer Dauer von 60 Jahren
- pwc.de (Kurzinformation)
Betriebsunterbrechung bei Nutzungsüberlassung eines Grundstücks
- nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)
Betriebsunterbrechung kann auch über 60 Jahre dauern
- datev.de (Kurzinformation)
Betriebsunterbrechung bei Nutzungsüberlassung des Betriebsgrundstückes während einer Dauer von 60 Jahren
- rechtsportal.de (Leitsatz)
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Einkommensteuer: Betriebsunterbrechung bei Nutzungsüberlassung des Grundstücks über 60 Jahre
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 26.03.2019 - 6 K 9/18
- BFH, 21.12.2021 - IV R 13/19
Wird zitiert von ...
- BFH, 21.12.2021 - IV R 13/19
Vollbeendigung einer Erbengemeinschaft; Betriebsunterbrechung auch bei …
Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 26.03.2019 - 6 K 9/18 wird als unbegründet zurückgewiesen.Mit Urteil vom 26.03.2019 - 6 K 9/18 wies das FG die Klage als unbegründet ab.
Die Kläger beantragen sinngemäß, das Urteil des FG vom 26.03.2019 - 6 K 9/18 und die Einspruchsentscheidung vom 05.12.2017 aufzuheben und den Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für 2013, zuletzt geändert am 18.04.2017, dahingehend zu ändern, dass die festgestellten Einkünfte aus Gewerbebetrieb in Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung umqualifiziert werden, und den Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für 2014, zuletzt geändert am 13.09.2017, dahingehend zu ändern, dass die festgestellten Einkünfte aus Gewerbebetrieb in Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung umqualifiziert werden und kein Veräußerungs-/Aufgabegewinn festgestellt wird.