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   FG Hamburg, 26.08.2010 - 2 K 260/08   

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FG Hamburg, 26.08.2010 - 2 K 260/08 (https://dejure.org/2010,10361)
FG Hamburg, Entscheidung vom 26.08.2010 - 2 K 260/08 (https://dejure.org/2010,10361)
FG Hamburg, Entscheidung vom 26. August 2010 - 2 K 260/08 (https://dejure.org/2010,10361)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (35)

  • BFH, 25.01.2000 - VIII R 50/97

    Partiarisches Darlehen zwischen Angehörigen

    Auszug aus FG Hamburg, 26.08.2010 - 2 K 260/08
    Ob im Einzelfall ein Vertrag zwischen Angehörigen dem Fremdvergleich standhält, richtet sich nach der Gesamtheit der objektiven Gegebenheiten (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 07.05.1996 IX R 69/94, BStBl II 1997, 196; vom 10.11.1998 VIII R 28/97, BFH/NV 1999, 616; vom 25.01.2000 VIII R 50/97, BStBl II 2000, 393).

    Ein der Abrede unter Fremden entsprechender Darlehensvertrag setzt grundsätzlich voraus, dass die Laufzeit sowie Art und Zeit der Rückzahlung des Darlehens eindeutig vereinbart (vgl. vgl. BFH-Urteile vom 16.12.1998 X R 139/95, BFH/NV 1999, 780; vom 25.01.2000, VIII R 50/97, BStBl II 2000, 393, m.w.N.; vom 28.01.1993, IV R 109/91, BFH/NV 1993, 590) sowie Zinshöhe und Fälligkeit eindeutig bestimmt werden.

    Auf die Einräumung von Sicherheiten in banküblicher Form, z.B. einer Grundschuld, Sicherungsübereignung u.ä., kann jedenfalls bei langfristigen Darlehensverträgen, d.h. mit einer Laufzeit von mehr als vier Jahren, auch bei günstigen Vermögensverhältnissen des Darlehennehmers im Zeitpunkt der Kreditgewährung grundsätzlich nicht verzichtet werden (BFH-Urteil vom 25.01.2000, VIII R 50/97, BStBl II 2000, 393, m.w.N.).

    Bei Anschaffungsdarlehen, die nach ihrem Anlass wie von einem Fremden gewährt werden, steht die fehlende Besicherung der Anerkennung der vertragsgemäß geleisteten Zinsen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten dann nicht entgegen, wenn das Rechtsgeschäft von volljährigen und voneinander wirtschaftlich unabhängigen Angehörigen geschlossen wurde (BFH-Urteile vom 25.01.2000, VIII R 50/97, BStBl II 2000, 393; vom 04.06.1991 IX R 150/85, BStBl II 1991, 838; vom 18.12.1990 VIII R 1/88, BStBl II 1991, 911; vom 04.03.1993 X R 70/91, BFH/NV 1994, 156).

    Die Rechtsprechung der Finanzgerichte hält jedenfalls bei der Gewährung langfristiger Darlehen auch bei günstigen Vermögensverhältnissen des Darlehennehmers die Gestellung von Sicherheiten für unerlässlich (z.B. BFH Urteil 25.01.2000, VIII R 50/97, BStBl II 2000, 393 m.w.N.).

  • BFH, 12.02.1992 - X R 121/88

    Nicht abziehbare Zuwendungen durch Zuwendungen an Kinder (§ 12 Nr. 2 EStG )

    Auszug aus FG Hamburg, 26.08.2010 - 2 K 260/08
    Jedenfalls liegt nach der BFH-Rechtsprechung (Urteile vom 28.01.1993, IV R 109/91, BFH/NV 1993, 590; vom 10.04.1984 VIII R 134/81, BStBl II 1984, 705; vom 12.02.1992, X R 121/88, BStBl II 1992, 468), der der erkennende Senat folgt, keine Schenkung mit anschließendem Darlehensvertrag vor, sondern ein befristetes Schenkungsversprechen, dem eine betriebliche Veranlassung fehlt, wenn ein Steuerpflichtiger seinen Kindern unentgeltlich Geldbeträge zuwendet, die die Kinder lt.

    Dies ist auch auf Verträge zwischen einer Personengesellschaft und Kindern der die Gesellschaft beherrschenden Gesellschafter zu übertragen (BFH-Urteil vom 12.02.1992, X R 121/88, BStBl II 1992, 468).

  • BFH, 18.12.1990 - VIII R 1/88

    Getrennte Beurteilung von Schenkungs- und Darlehensvereinbarungen unter

    Auszug aus FG Hamburg, 26.08.2010 - 2 K 260/08
    Bei Anschaffungsdarlehen, die nach ihrem Anlass wie von einem Fremden gewährt werden, steht die fehlende Besicherung der Anerkennung der vertragsgemäß geleisteten Zinsen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten dann nicht entgegen, wenn das Rechtsgeschäft von volljährigen und voneinander wirtschaftlich unabhängigen Angehörigen geschlossen wurde (BFH-Urteile vom 25.01.2000, VIII R 50/97, BStBl II 2000, 393; vom 04.06.1991 IX R 150/85, BStBl II 1991, 838; vom 18.12.1990 VIII R 1/88, BStBl II 1991, 911; vom 04.03.1993 X R 70/91, BFH/NV 1994, 156).

    Soweit die Rechtsprechung eine fehlende Besicherung bei Rechtsgeschäften von volljährigen und voneinander wirtschaftlich unabhängigen Verwandten für unbedenklich gehalten hat (z.B. BFH-Urteil vom 18.12.1990, VIII R 1/88, BStBl II 1991, 838), lassen sich diese Erwägungen nicht auf den Streitfall übertragen, denn diese gelten nur für sog. Anschaffungsdarlehen, die nach ihrem Anlass wie von Fremden gewährt werden.

  • BFH, 04.06.1991 - IX R 150/85

    Steuerliche Anerkennung von Verwandtendarlehen

    Auszug aus FG Hamburg, 26.08.2010 - 2 K 260/08
    Bei Anschaffungsdarlehen, die nach ihrem Anlass wie von einem Fremden gewährt werden, steht die fehlende Besicherung der Anerkennung der vertragsgemäß geleisteten Zinsen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten dann nicht entgegen, wenn das Rechtsgeschäft von volljährigen und voneinander wirtschaftlich unabhängigen Angehörigen geschlossen wurde (BFH-Urteile vom 25.01.2000, VIII R 50/97, BStBl II 2000, 393; vom 04.06.1991 IX R 150/85, BStBl II 1991, 838; vom 18.12.1990 VIII R 1/88, BStBl II 1991, 911; vom 04.03.1993 X R 70/91, BFH/NV 1994, 156).

    Soweit die Rechtsprechung eine fehlende Besicherung bei Rechtsgeschäften von volljährigen und voneinander wirtschaftlich unabhängigen Verwandten für unbedenklich gehalten hat (z.B. BFH-Urteil vom 18.12.1990, VIII R 1/88, BStBl II 1991, 838), lassen sich diese Erwägungen nicht auf den Streitfall übertragen, denn diese gelten nur für sog. Anschaffungsdarlehen, die nach ihrem Anlass wie von Fremden gewährt werden.

  • BFH, 28.01.1993 - IV R 109/91

    Schuldzinsen und Beurkundungsgebühren als Betriebsausgaben - Betriebliche

    Auszug aus FG Hamburg, 26.08.2010 - 2 K 260/08
    Ein der Abrede unter Fremden entsprechender Darlehensvertrag setzt grundsätzlich voraus, dass die Laufzeit sowie Art und Zeit der Rückzahlung des Darlehens eindeutig vereinbart (vgl. vgl. BFH-Urteile vom 16.12.1998 X R 139/95, BFH/NV 1999, 780; vom 25.01.2000, VIII R 50/97, BStBl II 2000, 393, m.w.N.; vom 28.01.1993, IV R 109/91, BFH/NV 1993, 590) sowie Zinshöhe und Fälligkeit eindeutig bestimmt werden.

    Jedenfalls liegt nach der BFH-Rechtsprechung (Urteile vom 28.01.1993, IV R 109/91, BFH/NV 1993, 590; vom 10.04.1984 VIII R 134/81, BStBl II 1984, 705; vom 12.02.1992, X R 121/88, BStBl II 1992, 468), der der erkennende Senat folgt, keine Schenkung mit anschließendem Darlehensvertrag vor, sondern ein befristetes Schenkungsversprechen, dem eine betriebliche Veranlassung fehlt, wenn ein Steuerpflichtiger seinen Kindern unentgeltlich Geldbeträge zuwendet, die die Kinder lt.

  • BFH, 02.08.1994 - VIII R 65/93

    Darlehn unter nahen Angehörigen

    Auszug aus FG Hamburg, 26.08.2010 - 2 K 260/08
    Abgesehen davon, dass die Angehörigen überwiegend keine Zinserträge erklärt bzw. Zinserträge die Freibeträge nicht überschritten haben (vgl. Korrespondenz im Einspruchsverfahren, Schreiben des Beklagten vom 25.03.2003), besteht eine Korrekturmöglichkeit des Darlehensgläubigers aus dem Gesichtspunkt des rückwirkenden Ereignisses (BFH Urteil vom 02.08.1994, VIII R 65/93, BStBl 1995, 264).
  • BFH, 05.09.1990 - X R 100/89

    Ausweisung von stillen Beteiligungen an eine Gesellschaft als Darlehen -

    Auszug aus FG Hamburg, 26.08.2010 - 2 K 260/08
    Eine als falsch erkannte Rechtsauffassung muss es zum frühest möglichen Zeitpunkt aufgeben; dies grundsätzlich auch dann, wenn der Steuerpflichtige auf diese Rechtsauffassung vertraut haben sollte (BFH Entscheidungen vom 05.09.1990, X R 100/89, BFH/NV 1991, 217; vom 23.08.2000, X R 106/97, BFH/NV 2001, 160; vom 06.02.2003, X B 153/01, BFH/NV 2003, 621,vom 12.07.2006, IV B 9/05, BFH/NV 2006, 2028), und auch dann, wenn die --fehlerhafte-- Auffassung in einem Prüfungsbericht niedergelegt worden ist (BFH-Urteil vom 12.07.2006, IV B 9/05, BFH/NV 2006, 2028 m.w.N.) oder wenn die Finanzbehörde über eine längere Zeitspanne eine rechtsirrige, für den Steuerpflichtigen günstige Auffassung vertreten hatte (z.B. BFH Beschluss vom 02.08.2004, IX B 41/04, BFH/NV 2005, 68, m.w.N.).
  • BFH, 18.12.1990 - VIII R 290/82

    Steuerliche Anerkennung von Rechtsverhältnissen unter Angehörigen nach

    Auszug aus FG Hamburg, 26.08.2010 - 2 K 260/08
    Wegen des fehlenden Interessengegensatzes bei nahen Angehörigen kann nur diese, auf äußerlich erkennbare Beweisanzeichen gestützte Beurteilung sicherstellen, dass die Vertragsbeziehungen tatsächlich im Bereich der Einkunftserzielung und nicht im privaten Bereich (§ 12 des Einkommensteuergesetzes (EStG) wurzeln (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 27.11.1989 GrS 1/88, BStBl II 1990, 160, 162 f; BFH-Urteile vom 18.12.1990 VIII R 290/82, BStBl II 1991, 391, 394; vom 09.05.1996 IV R 64/93, BStBl II 1996, 642, 644).
  • BFH, 04.03.1993 - X R 70/91

    Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen (§ 12 EStG )

    Auszug aus FG Hamburg, 26.08.2010 - 2 K 260/08
    Bei Anschaffungsdarlehen, die nach ihrem Anlass wie von einem Fremden gewährt werden, steht die fehlende Besicherung der Anerkennung der vertragsgemäß geleisteten Zinsen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten dann nicht entgegen, wenn das Rechtsgeschäft von volljährigen und voneinander wirtschaftlich unabhängigen Angehörigen geschlossen wurde (BFH-Urteile vom 25.01.2000, VIII R 50/97, BStBl II 2000, 393; vom 04.06.1991 IX R 150/85, BStBl II 1991, 838; vom 18.12.1990 VIII R 1/88, BStBl II 1991, 911; vom 04.03.1993 X R 70/91, BFH/NV 1994, 156).
  • BFH, 27.01.2010 - I R 35/09

    Abzinsung von Gesellschafterdarlehen und Rückstellungen

    Auszug aus FG Hamburg, 26.08.2010 - 2 K 260/08
    Nach den tatsächlichen Verhältnissen war mit einer kurzfristigen Kündigung nicht zu rechnen, sondern von einem auf unbestimmte Zeit geschlossenen Vertrag auszugehen (Vgl. auch BFH Urteil vom 27.01.2010, I R 35/09, BStBl II 2010, 478 im Zusammenhang mit § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG 1997).
  • BFH, 10.11.1998 - VIII R 28/97

    Veräußerung von Gesellschaftsanteilen zwischen Ehegatten

  • BGH, 29.10.1952 - II ZR 16/52

    Schenkung der Beteiligung an Innengesellschaft

  • BFH, 13.07.1999 - VIII R 29/97

    Rechtsformunwirksame Verträge zwischen nahen Angehörigen

  • BFH, 12.07.2006 - IV B 9/05

    NZB: Abschnittsbesteuerung - keine Bindung des FA an frühere Rechtsauffassung

  • BFH, 27.11.1989 - GrS 1/88

    Keine Anerkennung von Arbeits- oder Mietverhältnissen zwischen Ehegatten bei

  • BFH, 23.08.2000 - X R 106/97

    Versicherungsagentur als Liebhaberei

  • BFH, 29.02.1972 - VIII R 45/66

    Arbeitsverhältnis - Steuerrechtliche Anerkennung - Arbeitslohn - Darlehnsweiser

  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 802/90

    Verfassungswidrigkeit der Nichtanerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses

  • BFH, 16.01.2008 - II R 10/06

    Keine Schenkungsteuer bei Zuwendung einer nicht atypischen Unterbeteiligung

  • BFH, 17.02.1998 - IX R 30/96

    Nebenkosten bei Mietvertrag mit Angehörigen

  • BFH, 06.12.2007 - V R 66/05

    Umsatzsteuerfreiheit von Marketingleistungen und Werbeleistungen im Zusammenhang

  • BFH, 24.01.1990 - X R 152/87

    Anforderungen an die Würdigung eines Sachverhaltes durch das Finanzgericht -

  • BFH, 05.02.1988 - III R 234/84

    Steuerrechtliche Berücksichtigung eines Pachtverhältnisses zwischen Schwiegersohn

  • BFH, 09.05.1996 - IV R 64/93

    Gewährung eines zinslosen, ungesicherten Darlehens einer Personengesellschaft an

  • BFH, 15.04.1999 - IV R 60/98

    Darlehensgewährung durch Kinder der Gesellschafter

  • BFH, 16.12.1998 - X R 139/95

    Anschaffungskosten bei Darlehensübernahme zwischen nahen Angehörigen

  • BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 3027/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anerkennung eines

  • FG Rheinland-Pfalz, 25.10.2000 - 1 K 1608/98

    Zur steuerlichen Anerkennung von

  • BFH, 07.05.1996 - IX R 69/94

    Nicht jede Abweichung vom Üblichen schließt die Anerkennung von Mietverträgen

  • BFH, 18.04.2000 - VIII R 74/96

    Steuerliche Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen Angehörigen

  • BFH, 13.08.2002 - VII B 267/01

    NZB; Übergehen von Beweisanträgen

  • BFH, 10.04.1984 - VIII R 134/81

    Schenkung mit anschließendem Darlehen oder Schenkungsversprechen.

  • BFH, 06.02.2003 - X B 153/01

    Schenkung und Darlehen zwischen nahen Angehörigen

  • BFH, 02.08.2004 - IX B 41/04

    Vertrauensschutz; fehlerhafte frühere Veranlagungspraxis

  • BFH, 26.06.1996 - X R 155/94

    Ehegatten-Arbeitsverhältnis: Unregelmäßige Gehaltszahlung

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