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FG Hamburg, 26.08.2010 - 2 K 44/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Einkommensteuer: Gewinn aus der Auflösung des Unterschiedsbetrags als Veräußerungsgewinn
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Tonnagesteuer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 26.08.2010 - 2 K 44/10
- BFH, 19.07.2011 - IV R 42/10
Papierfundstellen
- EFG 2011, 122
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 19.07.2011 - IV R 42/10
Hinzurechnung des Unterschiedsbetrags nach § 5a Abs. 4 EStG nicht als …
Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 122 veröffentlichten Gründen ab. - FG Berlin-Brandenburg, 29.04.2014 - 3 K 3227/13
Internationales Steuerrecht ESt
Die erste Entscheidung hierzu (FG Bremen, Urteil vom 10.02.2011 1 K 20/10, DStRE 2011, 988, Juris Rn. 58-65) ging gerade von den parallelen Anwendbarkeit aus. - FG Hamburg, 27.01.2011 - 2 K 183/10
Gewerbesteuergesetz: Einbeziehung des Unterschiedsbetrages bei der …
Die Klägerin weist zwar zu Recht daraufhin, dass die Gewinne aus der Auflösung der Unterschiedsbeträge auf stillen Reserven beruhen, die in der Zeit vor der Option entstanden sind und dass diese Gewinne aus der Auflösung der Unterschiedsbeträge nicht im sachlichem Zusammenhang mit einer Veräußerung oder Aufgabe sondern mit dem Wechsel der Gewinnermittlung stehen (vgl. BFH vom 13.12.2007 IV R 92/05, BStBl II 2008, 583, FG Hamburg vom 26.08.2010, 2 K 44/10, zitiert nach juris).