Rechtsprechung
FG Hamburg, 27.09.2011 - 1 K 243/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GewStG § 9 Nr. 1 Satz 2; GewStG § 9 Nr. 1 Satz 5
Gewerbesteuer: Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags bei grundstücksverwaltenden Unternehmen/Beteiligung eines Versicherungsunternehmens und Einbeziehung in ein Sondervermögen - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Gewerbesteuer: Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags bei grundstücksverwaltenden Unternehmen/Beteiligung eines Versicherungsunternehmens und Einbeziehung in ein Sondervermögen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 27.09.2011 - 1 K 243/09
- BFH, 18.12.2014 - IV R 50/11
Papierfundstellen
- EFG 2012, 346
Wird zitiert von ...
- BFH, 18.12.2014 - IV R 50/11
Keine erweiterte Kürzung für zu einem Vermögensstock des Gesellschafters zur …
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 27. September 2011 1 K 243/09 wird als unbegründet zurückgewiesen.Das Finanzgericht (FG) gab der Klägerin aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2012, 346 abgedruckten Gründen nur insoweit Recht, als es den Gewerbeertrag für die Streitjahre jeweils unter Berücksichtigung einer Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG in Höhe von 3.389,25 EUR ermittelte.