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   FG Hamburg, 28.01.2004 - V 138/03   

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https://dejure.org/2004,25861
FG Hamburg, 28.01.2004 - V 138/03 (https://dejure.org/2004,25861)
FG Hamburg, Entscheidung vom 28.01.2004 - V 138/03 (https://dejure.org/2004,25861)
FG Hamburg, Entscheidung vom 28. Januar 2004 - V 138/03 (https://dejure.org/2004,25861)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerberaterprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 1166
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • VG Berlin, 23.06.2009 - 12 A 507.07

    Bewertung einer Prüfung bei Folgefehler; Beurteilungsspielraum des Prüfers

    Erbringt der Prüfling keine mit der eigentlich geforderten Lösung vergleichbaren anderen Leistungen aufgrund eine falschen "Weichenstellung", können auch keine Ersatzwertungen aufgrund des Folgefehlerprinzips eingefordert werden (FG Hamburg, Urteil vom 28. Januar 2004 - V 138/03 -, Juris RdNr. 217).
  • BFH, 19.01.2005 - VII B 61/04

    Steuerberaterprüfung: Schreibzeitverlängerung

    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2004, 1166 veröffentlichten Gründen ab.
  • FG Hamburg, 27.04.2005 - V 4/04

    Eignung und Bewertung von Prüfungsaufgaben zur Steuerberaterprüfung

    Hieraus folgt u.a., dass sich die Prüfungsaufgaben an den Anforderungen des Berufs ausrichten müssen, dessen Befähigungsmerkmale sie feststellen sollen, und keine unmögliche oder unzumutbare Leistung verlangen (vgl. hierzu das Urteil der erkennenden Senats vom 28.1.2004, V 138/03, EFG 2004, 1166 m.w.N.).

    Der erkennende Senat hat deshalb bereits in seiner Entscheidung V 138/03 vom 28. Januar 2004 (EFG 2004, 1166) erkannt, dass nicht nur der im Zeitpunkt der Prüfung gültige Rechtszustand Prüfungsgegenstand sein kann, sondern auch ein künftiger im Sinne geplanter Gesetzesvorhaben abgefragt werden darf.

  • FG Niedersachsen, 15.06.2021 - 6 K 67/18

    Bewertung der Steuerberaterprüfung eines Prüflings durch Notenvergabe

    Das Erfordernis einer gemeinsamen Stellungnahme zur Notengebung in der mündlichen Prüfung ergibt sich bereits daraus, dass die in den Prüfungsabschnitten zu vergebenden Noten nach § 27 Abs. 2 DVStB vom Prüfungsausschuss festgesetzt werden (vgl. Urteil des FG Hamburg vom 28. Januar 2004 V 138/03, juris; Rev. nicht zugelassen: BFH-Beschluss vom 19. Januar 2005 VII B 61/04, juris).
  • FG München, 18.04.2012 - 4 K 309/09

    Überprüfung einer Steuerberaterprüfung

    Erbringt der Prüfling - wie im Streitfall der Kläger hinsichtlich der Wertungspunkte 1 bis 35 - keine mit der eigentlich geforderten Lösung vergleichbaren anderen Leistungen aufgrund einer falschen Weichenstellung, können auch keine Ersatzwertungen aufgrund des Folgefehlerprinzips eingefordert werden (FG Hamburg, Urteil vom 28. Januar 2004 V 138/03, EFG 2004, 1166; Verwaltungsgericht -VG- Berlin, Beschluss vom 23. Juni 2009, Juris).
  • FG Hessen, 16.09.2004 - 13 K 668/02

    Beurteilungsspielraum; Antwortspielraum; Argumentation; Aufsichtsarbeit;

    Dies ist verspätet (vgl. zu dieser Problematik auch Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 28. Januar 2004, V 138/03, EFG 2004, 1166).
  • VG Wiesbaden, 24.07.2018 - 7 K 121/14

    Recht der freien Berufe einschl. Kammerrecht (z. B. Apotheker, Architekten,

    Die unrichtige Besetzung eines Prüfungsausschusses ist zwar ein wesentlicher Verfahrensmangel, der die Prüfungsentscheidung rechtswidrig macht (vgl. FG Hamburg Urt. v. 28.01.2004 - V 138/03, juris, Rn. 107).
  • FG Baden-Württemberg, 04.04.2012 - 2 K 1000/09
    Das Erfordernis der Einholung einer Stellungnahme aller an der Notengebung in der mündlichen Prüfung beteiligten Prüfer ergibt sich daraus, dass die in den Prüfungsabschnitten zu vergebenden Noten nach § 27 Abs. 2 DVStB vom Prüfungsausschuss und nicht von dem jeweiligen Fachprüfer festgesetzt werden (so auch Niedersächsisches FG, Urteil vom 15. Dezember 2011 6 K 59/11,EFG 2012, 1090-1096; FG Hamburg, Urteil vom 28.01.2004 V 138/03, EFG 2004, 306, vgl. Tz. 1.3).
  • FG München, 07.12.2011 - 4 K 428/11

    Korrektorenbesprechungen verletzen nicht den Grundsatz der Chancengleichheit

    Erbringt der Prüfling - wie im Streitfall die Klägerin hinsichtlich der Wertungspunkte 12 bis 15 und 20 bis 31 - keine mit der eigentlich geforderten Lösung vergleichbaren anderen Leistungen aufgrund einer falschen Weichenstellung, können auch keine Ersatzwertungen aufgrund des Folgefehlerprinzips eingefordert werden (Finanzgericht -FG-Hamburg, Urteil vom 28. Januar 2004 V 138/03, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2004, 1166; Verwaltungsgericht -VG-Berlin, Beschluss vom 23. Juni 2009, Juris).
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