Rechtsprechung
   FG Hamburg, 28.07.2006 - 2 K 91/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,18172
FG Hamburg, 28.07.2006 - 2 K 91/05 (https://dejure.org/2006,18172)
FG Hamburg, Entscheidung vom 28.07.2006 - 2 K 91/05 (https://dejure.org/2006,18172)
FG Hamburg, Entscheidung vom 28. Juli 2006 - 2 K 91/05 (https://dejure.org/2006,18172)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,18172) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 193 Abs. 1 § 194 Abs. 1; FGO § 102 S. 2
    Rechtmäßigkeit einer auf § 18 BpO gestützten Betriebsprüfungsanordnung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Rechtmäßigkeit einer auf § 18 BpO gestützten Betriebsprüfungsanordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Durchführung einer Außenprüfung bei einem Gewerbebetrieb; Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit einer Prüfungsanordnung; Anforderungen an die Festlegung der zu prüfenden Besteuerungszeiträume durch das Finanzamt; Voraussetzungen für die Auswahl der ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 21.06.1994 - VIII R 54/92

    Für den zeitlichen Umfang einer Außenprüfung ist die Einordnung des zu prüfenden

    Auszug aus FG Hamburg, 28.07.2006 - 2 K 91/05
    Das Auswahlermessen ist lediglich durch das Übermaß- sowie das Willkür- und Schikaneverbot begrenzt (BFH a.a.O.; FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 7. November 2005, 10 V 16/05, DStRE 2006, 633 ; offen gelassen im BFH-Urteil vom 21.06.1994, VIII R 54/92, BFHE 174, 397 , BStBl. II 1994, 678).

    Die Regelung in § 4 Abs. 2 BpO 2000 wird durch die Rechtsprechung des BFH, der der Senat folgt, allgemein als ermessensfehlerfrei anerkannt, weil es sachgerecht ist, wegen der erfahrungsgemäß umfangreichen und schwierigen Beurteilung der steuerlichen Verhältnisse von Großbetrieben insoweit eine Anschlussprüfung vorzusehen (BFH-Urteil vom 21. Juni 1994, VIII R 54/92, BFHE 174, 397 , BStBl II 1994, 678 ).

    In derartigen Fällen wäre auch in der Anordnung einer Prüfung über sechs Jahre für sich genommen kein unverhältnismäßiges, sachwidriges oder willkürliches Verhalten des Finanzamtes zu sehen (BFH-Beschluss vom 7. Dezember 2005, I B 76/05, BFH/NV 2006, 486 ; BFH-Urteil vom 21. Juni 1994, VIII R 54/92, BFHE 174, 397 , BStBl II 1994, 678 ).

  • BFH, 02.10.1991 - X R 1/88

    Die Anordnung einer Außenprüfung gem. § 193 Abs. 1 AO 1977 muß - auch bei einer

    Auszug aus FG Hamburg, 28.07.2006 - 2 K 91/05
    Das Finanzamt ist weder nach dem Gesetz, noch nach den Vorschriften der BpO 2000 an einen bestimmten Prüfungsturnus oder Prüfungsrhythmus gebunden (BFH-Urteil vom 2. Oktober 1991, X R 1/88, BFHE 166, 414, BStBl II 1992, 274 ).

    Einer über den Verweis auf § 193 Abs. 1 AO hinausgehenden Begründung bedarf es selbst dann nicht, wenn ein Kleinst-, Klein- oder Mittelbetrieb geprüft werden soll und der Prüfungszeitraum unmittelbar an den Prüfungszeitraum der vorangegangenen Prüfung anschließt (BFH-Beschluss vom 30. Juni 2005, IV B 131/03, BFH/NV 2005, 1966 ; BFH-Beschluss vom 2. Oktober 1991, X R 1/88, BFHE 166, 414, BStBl II 1992, 274 ; FG Münster, Urteil vom 22. Juli 2005, 11 K 5316/03 AO , juris).

  • BFH, 15.07.2005 - I B 25/05

    Anordnung einer Außenprüfung - Begründungspflicht

    Auszug aus FG Hamburg, 28.07.2006 - 2 K 91/05
    Diese Selbstbeschränkung ist auch im gerichtlichen Verfahren zu beachten (BFH-Beschluss vom 15. Juli 2005, I B 25/05, BFH/NV 2005, 1967 ).

    Die Anordnung einer Außenprüfung ist zwar eine Ermessensentscheidung, gleichwohl genügt für die Anordnung einer routinemäßigen Außenprüfung, die unter § 193 Abs. 1 AO fällt, die Angabe der Rechtsgrundlage, weil in den Fällen des § 193 Abs. 1 AO eine Prüfungsbedürftigkeit grundsätzlich unterstellt wird (BFH-Beschluss vom 15. Juli 2005, I B 25/05, BFH/NV 2005, 1967 ).

  • BFH, 16.12.1987 - I R 238/83

    Unterzeichnung der Prüfungsanordnung durch den Sachgebietsleiter der

    Auszug aus FG Hamburg, 28.07.2006 - 2 K 91/05
    Denn Verstöße gegen die interne Aufgabenzuweisung innerhalb einer Behörde wirken sich auf die Wirksamkeit und Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts nicht aus (BFH-Urteil vom 16. Dezember 1987, I R 238/83, BFHE 152, 32, BStBl II 1988, 233 ; Tipke in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 122 AO Rz. 4; Sunder-Plassmann in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 16 AO Rz. 52).
  • BFH, 18.12.1986 - I R 49/83

    Verwaltungsakt - Außenprüfung - Festlegung des Prüfungsbeginns -

    Auszug aus FG Hamburg, 28.07.2006 - 2 K 91/05
    Die Bestimmung des Prüfungsbeginns ist ein eigener Verwaltungsakt, der von der Prüfungsanordnung zu trennen ist (BFH-Urteil vom 18. Dezember 1986, I R 49/83, BFHE 149, 104, BStBl II 1987, 408 ).
  • FG Hamburg, 22.06.1993 - V 30/92
    Auszug aus FG Hamburg, 28.07.2006 - 2 K 91/05
    Diese Regelung ist nicht zu beanstanden (FG Hamburg, Urteil vom 22. Juni 1993, V 30/92, EFG 1994, 76).
  • FG Münster, 22.07.2005 - 11 K 5316/03

    Zulässigkeit einer Anschlussprüfung bei Kleinstbetrieben; Anspruch auf

    Auszug aus FG Hamburg, 28.07.2006 - 2 K 91/05
    Einer über den Verweis auf § 193 Abs. 1 AO hinausgehenden Begründung bedarf es selbst dann nicht, wenn ein Kleinst-, Klein- oder Mittelbetrieb geprüft werden soll und der Prüfungszeitraum unmittelbar an den Prüfungszeitraum der vorangegangenen Prüfung anschließt (BFH-Beschluss vom 30. Juni 2005, IV B 131/03, BFH/NV 2005, 1966 ; BFH-Beschluss vom 2. Oktober 1991, X R 1/88, BFHE 166, 414, BStBl II 1992, 274 ; FG Münster, Urteil vom 22. Juli 2005, 11 K 5316/03 AO , juris).
  • BFH, 30.11.1998 - I B 60/98

    Verwaltungsanweisungen; Auslegung durch die Gerichte

    Auszug aus FG Hamburg, 28.07.2006 - 2 K 91/05
    Eine Auslegung solcher Vorschriften ist den Gerichten ebenfalls versagt (BFH-Beschluss vom 30. November 1998, I B 60/98, BFH/NV 1999, 791 ).
  • BFH, 30.06.2005 - IV B 131/03

    Außenprüfung bei Rechtsanwälten

    Auszug aus FG Hamburg, 28.07.2006 - 2 K 91/05
    Einer über den Verweis auf § 193 Abs. 1 AO hinausgehenden Begründung bedarf es selbst dann nicht, wenn ein Kleinst-, Klein- oder Mittelbetrieb geprüft werden soll und der Prüfungszeitraum unmittelbar an den Prüfungszeitraum der vorangegangenen Prüfung anschließt (BFH-Beschluss vom 30. Juni 2005, IV B 131/03, BFH/NV 2005, 1966 ; BFH-Beschluss vom 2. Oktober 1991, X R 1/88, BFHE 166, 414, BStBl II 1992, 274 ; FG Münster, Urteil vom 22. Juli 2005, 11 K 5316/03 AO , juris).
  • BFH, 02.05.2005 - XI B 129/04

    Darlegung von Revisionszulassungsgründen

    Auszug aus FG Hamburg, 28.07.2006 - 2 K 91/05
    Die Anordnung einer Anschlussprüfung ist nur dann besonders zu begründen, sofern dies zu ihrem Verständnis wegen der besonderen Umstände oder nach Art. der angeordneten Maßnahme erforderlich ist (BFH-Beschluss vom 2. Mai 2005, XI B 129/04, juris).
  • BFH, 11.06.1997 - X R 14/95

    Isolierte Verspätungszuschlagsfestsetzung zulässig; mit dem Höchstbetrag von 10

  • FG Baden-Württemberg, 07.11.2005 - 10 V 16/05

    Rechtmäßigkeit einer Anschlussprüfung: Beteiligtenwechsel aufgrund

  • BFH, 24.11.2005 - V R 37/04

    Prüfung der Anwendung von Verwaltungsvorschriften durch die Gerichte -

  • FG Hamburg, 14.08.2002 - V 248/98

    Ermessensentscheidung:

  • BFH, 02.10.1991 - X R 89/89

    Die Anordnung einer Außenprüfung gem. § 193 Abs. 1 AO 1977 muß grundsätzlich nur

  • BFH, 07.12.2005 - I B 76/05

    NZB: Großbetriebe; Anordnung Bp

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht