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   FG Hamburg, 28.09.2007 - 6 K 94/05   

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https://dejure.org/2007,11382
FG Hamburg, 28.09.2007 - 6 K 94/05 (https://dejure.org/2007,11382)
FG Hamburg, Entscheidung vom 28.09.2007 - 6 K 94/05 (https://dejure.org/2007,11382)
FG Hamburg, Entscheidung vom 28. September 2007 - 6 K 94/05 (https://dejure.org/2007,11382)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 1 Abs. 1; ; EStG § 1 Abs. 4; ; EStG § 2 Abs. 1; ; EStG § 24 Nr. 1; ; EStG § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a; ; AO § 8; ; AO § 9; ; DBA Art. 15 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 49 Abs. 1 Nr. 4
    Zur beschränkten Steuerpflicht von Entlassungsabfindungen vor Einführung des Buchstaben d in § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG durch das Steueränderungsgesetz 2003 vom 15.12.2003 (BGBl I 2003, 2645 )

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur beschränkten Steuerpflicht von Entlassungsabfindungen vor Einführung des Buchstaben d in § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG durch das Steueränderungsgesetz 2003 vom 15.12.2003 (BGBl I 2003, 2645 )

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • FG Hamburg (Leitsatz)

    Einkommensteuer: Zur beschränkten Steuerpflicht von Entlassungsabfindungen vor Einführung des Buchstaben d in § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG durch das Steueränderungsgesetz 2003 vom 15.12.2003 (BGBl I 2003, 2645)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 300
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 05.11.2001 - VI B 219/00

    Unterschiede in der Rechtsprechung - Fragen des revisiblen Rechts - Begriff des

    Auszug aus FG Hamburg, 28.09.2007 - 6 K 94/05
    Es muss nach dem Gesamtbild der Verhältnisse wahrscheinlich sein, dass der Steuerpflichtige die nicht nur vorübergehende Nutzung der Wohnung in Zukunft fortsetzen wird (vgl. BFH-Beschluss vom 05. November 2001 VI B 219/00, BFH/NV 2002, 311; Buciek in Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 8 AO Rz. 37 ff.).

    Liegt dieser Zustand objektiv vor, so kommt einem etwaigen Willen des Steuerpflichtigen, an diesem Platz keinen Wohnsitz begründen oder beibehalten zu wollen, keine Bedeutung zu (vgl. BFH-Beschluss vom 05. November 2001 VI B 219/00, BFH/NV 2002, 311; BFH-Urteil vom 23. November 1988 II R 139/87, BFHE 155, 29, BStBl II 1989, 182; jeweils m.w.N.).

  • BFH, 23.11.1988 - II R 139/87

    Inländischer Wohnsitz i. S. des § 8 AO bei Nutzung einer Doppelhaushälfte zweimal

    Auszug aus FG Hamburg, 28.09.2007 - 6 K 94/05
    Im Gegensatz zum bürgerlichen Recht, das in Bezug auf Begründung, Beibehaltung und Aufgabe des Wohnsitzes auf den rechtsgeschäftlichen Willen abstellt, ist der steuerrechtliche Wohnsitzbegriff objektiviert: er stellt auf die tatsächliche Gestaltung ab und knüpft insgesamt an äußere Merkmale an, ohne subjektiven Momenten oder Absichten Raum zu geben (vgl. BFH-Urteil vom 23. November 1988 II R 139/87, BFHE 155, 29, BStBl II 1989, 182).

    Liegt dieser Zustand objektiv vor, so kommt einem etwaigen Willen des Steuerpflichtigen, an diesem Platz keinen Wohnsitz begründen oder beibehalten zu wollen, keine Bedeutung zu (vgl. BFH-Beschluss vom 05. November 2001 VI B 219/00, BFH/NV 2002, 311; BFH-Urteil vom 23. November 1988 II R 139/87, BFHE 155, 29, BStBl II 1989, 182; jeweils m.w.N.).

  • BFH, 06.02.1987 - VI R 229/83

    Begünstigte Besteuerung einer Entschädigung für die vorzeitige Auflösung eines

    Auszug aus FG Hamburg, 28.09.2007 - 6 K 94/05
    Dabei war von Folgendem auszugehen: Eine arbeits-/dienstvertragliche Abfindungszahlung kann eine Entschädigung i. S. des § 24 Nr. 1a EStG sein, soweit sie nicht der Erfüllung von Ansprüchen dient, die bis zur Beendigung des Dienstverhältnisses entstanden sind (vgl. BFH-Urteil vom 06. Februar 1987 VI R 229/83, BFH/NV 1987, 572).

    Danach ist es grundsätzlich möglich, dem Ablauf der Kündigungsfrist durch eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses zu entgehen und gleichzeitig eine tarifbegünstigte Abfindungszahlung zu vereinbaren (vgl. BFH-Urteil vom 06. Februar 1987 VI R 229/83, BFH/NV 1987, 572).

  • BFH, 12.09.2006 - I B 27/06

    Zur Abfindungszahlung für den Verzicht auf einen zugesagten Arbeitsplatz

    Auszug aus FG Hamburg, 28.09.2007 - 6 K 94/05
    Deshalb darf sie, auch wenn der Arbeitnehmer in der Vergangenheit im anderen Vertragsstaat tätig geworden ist, nach Art. 15 Abs. 1 Satz 1 DBA-Schweiz nur vom - abkommensrechtlichen - Ansässigkeitsstaat besteuert werden (vgl. BFH-Beschluss vom 12. September 2006 I B 27/06, BFH/NV 2007, 13 m.w.N.).
  • BFH, 24.01.2001 - I R 100/99

    Einkommensteuerpflicht - Hongkong - Wohnsitz - Ausland

    Auszug aus FG Hamburg, 28.09.2007 - 6 K 94/05
    Darin liegt die Qualifizierung der "ständigen Wohnstätte" i. S. des Abkommensrechts gegenüber dem "Wohnsitz" i. S. des § 8 AO, für dessen Begründung es ausreichen kann, dass eine Wohnung ständig zur Nutzung bereitgehalten und tatsächlich nur von Fall zu Fall genutzt wird (BFH-Urteil vom 05. Juni 2007 I R 22/06, nv; BFH-Urteil vom 24. Januar 2001 I R 100/99, BFH/NV 2001, 1402).
  • BFH, 05.06.2007 - I R 22/06

    "Ständige Wohnstätte" i.S. des DBA-Schweiz

    Auszug aus FG Hamburg, 28.09.2007 - 6 K 94/05
    Darin liegt die Qualifizierung der "ständigen Wohnstätte" i. S. des Abkommensrechts gegenüber dem "Wohnsitz" i. S. des § 8 AO, für dessen Begründung es ausreichen kann, dass eine Wohnung ständig zur Nutzung bereitgehalten und tatsächlich nur von Fall zu Fall genutzt wird (BFH-Urteil vom 05. Juni 2007 I R 22/06, nv; BFH-Urteil vom 24. Januar 2001 I R 100/99, BFH/NV 2001, 1402).
  • BFH, 06.03.2002 - XI R 51/00

    Entlassungsentschädigung und Pensionsanspruch

    Auszug aus FG Hamburg, 28.09.2007 - 6 K 94/05
    Weitere Voraussetzung ist allerdings, dass der Steuerpflichtige die Auflösungsvereinbarung nicht aus eigenem Antrieb herbeigeführt hat, sondern unter einem nicht unerheblichen rechtlichen, wirtschaftlichen oder tatsächlichen Druck gehandelt hat (vgl. BFH-Urteil vom 06. März 2002 XI R 51/00, BFHE 198, 468, BStBl II 2002, 516).
  • BFH, 24.04.1964 - VI 236/62 U

    Der steuerliche Wohnsitzbegriff

    Auszug aus FG Hamburg, 28.09.2007 - 6 K 94/05
    Ob im Einzelfall eine solche Benutzung vorliegt, ist Tatfrage und unter Würdigung der Gesamtumstände festzustellen (vgl. Gersch in Klein, AO, 9. Aufl., § 8 Rz. 4; BFH-Urteil vom 24. April 1964 VI 236/62 U, BFHE 79, 626, BStBl III 1964, 462 m.w.N.).
  • BFH, 27.08.2008 - I R 81/07

    Beschränkte Steuerpflicht von Entlassungsabfindungen vor Einführung des Buchst. d

    Die dagegen erhobene Klage war erfolgreich (Finanzgericht --FG-- Hamburg, Urteil vom 28. September 2007 6 K 94/05, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2008, 300).
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